Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten befürwortet Polizeizugriff auf geplante Vorratsdatenspeicherung aller Reisenden

Erstveröffentlicht: 
15.10.2013

Von Matthias Monroy 

 

Eine große Mehrheit aller 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union spricht sich dafür aus, das geplante “Entry/ Exit System” (EES) auch für polizeiliche Zwecke zu nutzen. Das geht aus Dokumenten hervor, die von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch online gestellt wurden. Ursprünglich sollte das neue System lediglich erlauben, jederzeit die Anzahl ausreisepflichtiger MigrantInnen zu bestimmen.

 

Auf Drängen der Niederlande, Großbritanniens und Deutschlands will die EU von allen Reisenden Fingerabdrücke abnehmen und als Vorratsdaten speichern. Dieses “Entry/ Exit System” ist der US-amerikanischen Plattform ESTA nachempfunden. Das EES wird mit Daten zum Aufenthaltsstatus aller Einreisenden gefüttert. Wird nach Ablauf einer Aufenthaltsberechtigung keine Ausreise registriert, erhalten nationale Grenzbehörden eine Warnmeldung. Zwar wird eine Ein- und Ausreise in den meisten Mitgliedstaaten protokolliert, die Systeme sind aber nicht immer elektronisch. Es kann also nicht festgestellt werden, ob eine Person, die über Spanien einreist, nicht längst über Polen wieder ausgereist ist. Die Daten könnten auch für Risikoanalysen genutzt werden, etwa um Ort und Dauer großangelegter Kontrollen von Migranten in der gesamten EU festzulegen. Derartige Operationen mit Tausenden von Polizisten fast aller EU-Mitgliedstaaten sind seit einigen Jahren üblich und finden halbjährlich statt.

 

Laut dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission werden die Außengrenzen der damals noch 27 EU-Mitgliedstaaten jährlich rund 700 Millionen Mal übertreten. Ein Drittel der Einreisen an Land, auf See und in der Luft werden “Drittstaatsangehörigen” zugeschrieben. Allein für den Luftverkehr wird bis 2030 von einer Zunahme von 400 auf rund 720 Millionen Reisende im Jahr 2030 ausgegangen. Das EES würde also nach Schätzungen jährlich mit Daten von rund 269 Millionen Reisende gefüllt. Hierzu gehören unter anderem Name und Herkunftsland, Geschlecht, Reisedokumente oder Visa, Ort und Zeitpunkt der Ein- und Ausreise. Die dadurch entstehende, riesige Vorratsdatenspeicherung wird durch die Abnahme aller zehn Fingerabdrücke ergänzt. Der deutsche Innenminister findet das richtig gut und bewirbt das System so: 

 

Wer aus einem Land mit Visafreiheit [sic!] in die EU einreisen will, meldet sich dann online an, sagt, wer er ist und was er in der EU will.

 

Jetzt sollen an allen Grenzübergängen Fingerabdruckscanner angeschafft werden – eine immense Investition, die sich vor allem für Hersteller wie die Bundesdruckerei lohnen dürfte. Beim Erheben und Speichern der Daten macht die Herkunft keinen Unterschied, die Maßnahme betrifft Reisende unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Jedoch kommt das neue “Entry Exit System” zusammen mit einer weiteren Datensammlung namens “Registered Travellers Programme”, zusammen bilden sie das sogenannte “Smart Borders Paket”. Für 20 Euro können sich Reisende das Privileg erkaufen, an Grenzen bevorzugt behandelt zu werden. Nach einmaliger Abgabe aller Fingerabdrücke wird etwa Geschäftsreisenden erlaubt, die Grenzen durch ebenfalls neu errichtete elektronische Kontrollgates schnell und diskret zu passieren. Das System der “Intelligenten Grenzen” soll nach gegenwärtigem Stand 1,35 Milliarden Euro kosten.

Bereits jetzt verfügt die EU über mehrere Datensysteme, die allesamt gegen Migranten gerichtet sind. In der neuen Visumsdatenbank VIS werden Fingerabdrücke aller Antragssteller gespeichert, jährlich wird mit rund 20 Millionen Datensätzen gerechnet. Die Fingerabdruckdatensammlung EURODAC wurde errichtet, um mehrfache Asylanträge aufzuspüren, etwa wenn ein abgelehnter Flüchtling die Prozedur in einem anderen Land wiederholt. EURODAC verarbeitet rund 1,7 Millionen Einträge pro Jahr. Im Schengener Informationssystem SIS werden alle Migranten gespeichert, die wegen des Ablaufs von Aufenthaltsberechtigungen ausreisepflichtig sind. Pro Jahr sind dies rund 900.000 Personen. Das mittlerweile aufgebohrte SIS kann nun ebenfalls biometrische Daten als Anhang speichern und wird von Kritikern als “virtuelle Schengen-Grenze” bezeichnet. Alle Datensammlungen ergänzen die neue EU-Grenzüberwachungsplattform EUROSUR, die demnächst in den ersten Mitgliedstaaten in Betrieb genommen wird und Aufklärungskapazitäten von Flugzeugen, Drohnen und Radar zusammenschaltet.

 

Das neue EES, auf dessen Errichtung der deutsche Innenminister kürzlich erneut gedrängt hatte, ist eine weitere Sammlung von Metadaten aller Reisenden zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Bislang wurden nur Flugreisende in einem ähnlichen System gespeichert: Das sogenannte Passagierdatenregister (PNR) wurde notwendig, um einer Forderung der USA (mittlerweile auch Australien und bald Kanada) nachzukommen. Die Einwanderungsbehörden werden vor jedem Flug mit Daten über die Passagiere aus der EU versorgt. Jedes Jahr fallen hier rund 500 Millionen Vorgänge an. Inzwischen plant die EU ein eigenes PNR-System auch für Flüge innerhalb der Mitgliedstaaten.

 

In Arbeitsgruppen des Rates der Europäischen Union wird nun darüber diskutiert, wie der Zugriff durch nationale Polizeibehörden oder der EU-Polizeiagentur EUROPOL auf das EES am Besten umgesetzt werden könnte. Hierzu muss geklärt werden, ob polizeiliche Ermittlungen als sechstes prioritäres Ziel in die Verordnung hineingeschrieben werden, was immerhin den wahren Kern des Systems enthüllen würde. Jedoch bräuchte es dann eine eigene Rechtssetzung für den erweiterten Zweck, was wiederum Zeit kosten würde. Deshalb wird nun eine andere Option bevorzugt: Der polizeiliche Eifer wird als “sekundäres Ziel” definiert und damit im Nachhinein in die Verordnung hineingeschummelt.

 

Fraglich ist auch, für welche Straftaten das EES dann genutzt werden darf. Im Protokoll einer Arbeitsgruppe ist die Rede davon, die Anwendung würde “limitiert”. Im gleichen Satz heisst es aber, ein Zugriff dürfe zur “Prävention, Erkennung und Untersuchung einer terroristischen Straftat oder eines anderen ernsthaften Verbrechens” erfolgen. Großzügiger geht es kaum.