Aufarbeitung: Die NSU-Morde und der große Fehler

Erstveröffentlicht: 
01.06.2013

Wie NSU-Terroristen unerkannt zehn Menschenumbringen konnten, das sollte eine Bund-Länder-Kommission ergründen. Ihr Bericht zeigt: Auch die Aufklärer scheitern an rassistischen Vorurteilen

 

Am 9. Dezember 2011 wurde angesichts der NSU-Morde eine Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus beschlossen, die aufklären sollte, wie es möglich war, dass den Behörden namentlich bekannte Rechtsextremisten von 2000 bis 2007 unerkannt insgesamt zehn Personen ermorden und mehr als zwanzig verletzen konnten. Die Kommission bestand aus vier Mitgliedern, denen 14 Mitarbeiter zur Verfügung standen. Unter den neun Herren und fünf Damen ist – wenn die Namen nicht trügen – niemand mit einem Migrationshintergrund.

Vor einem Monat hat diese Kommission ihren Bericht vorgelegt. Er umfasst 365 Seiten und ist im Internet kostenlos zu lesen. Eine interessante Lektüre. Zum Beispiel wird gleich zu Beginn klargemacht, dass man in Wahrheit keine solche Kommission für nötig hält. Denn die Auftraggeber wissen schon, was das Problem ist, darum ist die Kommission beauftragt, „im Sinne eines Gesamtbildes die Zusammenarbeitsformen der Sicherheitsbehörden der Länder mit den Bundesbehörden insbesondere bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus zu analysieren und zu bewerten sowie Vorschläge für eine weitere Optimierung ihrer Zusammenarbeit zu unterbreiten“.

Der Fehler war also die falsche Zusammenarbeit. Die Kommission sollte Mittel und Wege finden, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern zu verbessern. Es geht also im Wesentlichen um den Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern, zwischen Verfassungsschutz und Polizei.

Die Kommission hat sich exakt an den Auftrag gehalten. Sie fragt sich an keiner Stelle des Berichts, warum die Behörden auch heute noch nicht mehr wissen, als durch das Bekennervideo bekannt ist. Was haben die Untergetauchten in den zwei Jahren bis zu ihrem ersten Mord getan? Wirklich nur ein paar Überfälle auf Sparkassen- und Postfilialen? Woher wissen wir, dass es nur diese drei waren? Woher wissen wir, dass sie nicht auch noch andere Taten verübt haben? Der Kommission ist kein Vorwurf zu machen, dass sie diese Fragen nicht beantworten kann. Sie hat schließlich nicht ermittelt, und sie dürfte das auch nicht tun. Aber die Fragen hätte sie sich und den Lesern des Berichtes stellen können. Sie hätte es tun müssen, wenn ihr an einer Aufdeckung der Ursachen des Versagens der Sicherheitsbehörden gelegen gewesen wäre.

 

Was sagt die Kommission dazu, dass die Sicherheitsbehörden Mord für Mord untersuchten und – ohne jemals einen Beleg dafür zu finden – stur festhielten an der Theorie, es handle sich um „Türkenmorde“? Die Idee aber, es könne sich um ausländerfeindliche Anschläge handeln, wann immer sie einmal aufkam, blitzschnell wieder verwarfen? Die Kommission sagt dazu nichts, ratzebutz nichts. Stattdessen setzt sie sich seitenlang mit Beiträgen in der Presse auseinander, die den Verfassungsschutz generell infrage stellen. Das sei nicht „zielführend“, formuliert die Kommission, die freilich nicht formuliert, was denn das Ziel sei. Noch ausführlicher wird die große und die kleine Lösung debattiert, die Frage nämlich, ob in Zukunft der Verfassungsschutz beim Bund zentralisiert werden oder eine verstärkte Zusammenarbeit der weiter bestehenden Strukturen angestrebt werden solle.

An keiner Stelle bemerkt die Kommission, dass das Deprimierende des Misserfolges der Sicherheitsorgane gegenüber den Mordtaten des NSU ja nicht darin liegt, dass die gute Arbeit einer Institution durch die mangelnde Zusammenarbeit mit anderen torpediert wurde. Es war ja vielmehr so, dass sämtliche Institutionen versagt haben. Zur Untersuchung dieses Problems hat die Kommission sich nicht aufraffen können oder wollen. Stattdessen tritt sie ein für eine Erweiterung der Kompetenzen des Generalbundesanwalts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Kommission vermerkt ausdrücklich, dass ein „generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur“ nicht zu erkennen sei.

Warum suchten die Beamten die Täter unter den Türken? Natürlich sollen sie dort auch suchen. Aber warum suchten sie – nahezu – ausschließlich dort? Diese Frage stellt die Kommission nicht. Dabei ist sie einfach zu beantworten. In der Operativen Fallanalyse des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vom 30. Januar 2007 wird davon ausgegangen, dass alle mit derselben Pistole begangenen Morde von einem Täter oder doch immer derselben Tätergruppe begangen wurden. Der Gutachter fasst seine Einschätzung folgendermaßen zusammen: „Es handelt sich nicht um spontane Handlungen aus einem affektiv begründeten Impuls heraus.

Somit ist davon auszugehen, dass den Täter die Fähigkeit und auch Bereitschaft charakterisiert, die Tötung einer Reihe von menschlichen Individuen im Rahmen eines kühlen Abwägungsprozesses (räumlich von den jeweiligen Opfern abgesetzt) in seinen Gedanken vorwegzunehmen und zu planen. Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturraum mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen und Wertesystems verortet ist.“

Auf den 365 Seiten des Kommissionsberichtes, der doch untersuchen soll, wie es zu den massiven Fehleinschätzungen seitens der Behörden und ihr fortgesetztes Fehlverhalten kam, kommt nicht einmal das Wort Rassismus vor. Dabei zeigt ein Blick in die Akten der Behörden, dass er nicht nur im Nationalsozialistischen Untergrund zu finden ist, sondern auch in den Organen, die ihn bekämpfen sollen. Solange diesem Rassismus nicht der Krieg erklärt wird, solange wird man, wenn man Verfassungsschutz und Kriminalämter stärker koordiniert, immer auch diesen Rassismus stärker koordinieren.

Wie aber will man ihn bekämpfen, wenn man ihn noch nicht einmal sieht, geschweige denn ihn anspricht? Keiner der Verfassungsschutzbeamten, keiner der Polizeibeamten, die in einem der Untersuchungsausschüsse zum NSU aussagten, hat diese Expertise vom LKA Baden-Württemberg zitiert und erklärt: Wir sind diesem Urteil gefolgt, wir hielten es für richtig. Wir bedauern das. Wir sind einem rassistischen Vorurteil gefolgt. Wir schämen uns dessen, und wir schämen uns auch, weil es so offensichtlicher Blödsinn ist. Wir schämen uns auch seiner Dummheit.

Es hat auch keiner gesagt, dass gegen den Verfasser dieser Analyse ein Verfahren läuft oder doch wenigstens überprüft wurde, auf welchen Thingplätzen er sich sonst so herumtreibt. Er bekam auch keinen grauen Kittel und schiebt jetzt unten im Keller Akten hin und her. Solange unsere Sicherheitsorgane nicht nur solche Gutachten verfassen, sondern die auch noch Jahre lang unbeanstandet als Grundlage für die weitere Arbeit in den Akten liegen, solange wird vom Rassismus in den Behörden gesprochen werden müssen. Das um so lauter, je lauter die Behörden selbst darüber schweigen.

Die Kommission tut das nicht. Sie behauptet gar, es gebe kein generelles Versagen. Das stimmt nicht. Alle Sicherheitsorgane haben über Jahre die Idee von der Türkenmafia favorisiert. Durch alle Misserfolge bei der Fahndung nach ihr hindurch. Sie haben festgehalten an dieser Idee bis zum Bekennervideo. Bis heute stellen die Behörden vom Polizeibeamten bis zum Chef des Bundeskriminalamtes, des Verfassungsschutzes, bis zum Innenminister die Sache so dar, als seien Fehler passiert. Eine Folge kleiner, unverständlicher Fehler. In Wahrheit gibt es nur einen, einen unübersehbar großen Fehler: das rassistische Vorurteil.

 

Wenn es uns gelänge, das für ein paar Minuten einmal nicht als moralisches Totschlagargument zu nehmen, sondern als eine Tatsachenbehauptung, dann würde uns dämmern, dass nichts daran verblüffend ist, dass bei der großen Verbreitung rassistischer Vorurteile in unserer – in jeder – Bevölkerung es ausgeschlossen ist, dass es in Sicherheitsbehörden nichts davon geben soll. Hat man das aber erst einmal verstanden, dann wäre klar, dass gerade darum, in den Staatsorganen, die ja zum Schutz eines jeden Bewohners dieses Landes – solange er sich an die Gesetze hält und in vielem auch, wenn er es nicht tut – da sind, ein zäher Kampf geführt werden muss gegen den Rassismus – gerade in den eigenen Köpfen. Gerade die Staatsorgane, die es mit den Feinden der inneren Sicherheit zu tun haben, dürfen nicht in die Falle allgemeiner Vorurteile gehen.

Es kommt noch etwas hinzu: eine rassistische Déformation professionelle. Wer zum Beispiel darauf geeicht ist, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe als Tätergruppe zu betrachten, weil bestimmte Taten statistisch in bestimmten Milieus häufiger vorkommen als in anderen, der muss lernen, gegen dieses in vielen Fällen möglicherweise nützliche Vorurteil anzugehen. Nicht nur, um den so sich in seinem Kopf leicht verfestigenden Rassismus zu bekämpfen. Sondern vor allem, weil er begreifen muss, dass er es nicht mit Statistik zu tun hat, sondern mit ganz bestimmten Opfern, Taten und Tätern. Diese Fälle gilt es aufzuklären. Mithilfe der Vorurteile, „polizeiliche Erfahrung“ genannt. Dann aber, wenn die nichts bringen, muss spätestens in andere Richtungen ermittelt werden.

Vor zwanzig Jahren wurden in Solingen fünf Mitglieder der Familie Genc zu Tode gebracht. Das geschah ein paar Tage, nachdem der Bundestag den Artikel 16 des Grundgesetzes geändert und damit das Asylrecht eingeschränkt hatte. Die Rechtsradikalen sahen das als ihren Sieg an. Ein paar von ihnen feierten den mit dem Mordanschlag in Solingen. Als Bundeskanzler Helmut Kohl damals gebeten wurde, zu den Überlebenden der Familie Genc zu fahren, erklärte er, er betreibe keinen „Beileidstourismus“. Auch das ist eine rassistische Äußerung. Man stelle sich vor, Türken hätten eine deutsche Familie abgefackelt! Mevlüde Genc, deren Angehörige damals ermordet wurden, sagt heute: „Habt ihr euren Kindern nicht beigebracht, dass wir alle Brüder sind?“