Ende des letzten Jahres wurden die Klagen gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 in der ersten Instanz abgewiesen. Mit dem Gang vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, der nächsthöheren Instanz, wollen die Kläger die Unrechtmäßigkeit dieser polizeilichen Einsatztaktik feststellen lassen. Denn immer wieder versuchen Polizeibehörden, antifaschistischen Protest gegen neonazistische Großaufmärsche durch Anwendung der Kesseltaktik festzusetzen und zu kriminalisieren.
Der Arbeitskreis Kesselklage hält den im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dargelegten Sachverhalt für völlig verzerrt. Durch die Ausklammerung entscheidender Aspekte wurde ein Szenario aufgebaut, um die Klagen abzuweisen.
Sprecher des Arbeitskreises erklären in einer Pressemitteilung: “Wir halten an unserer Klage fest, auch wenn diese in erster Instanz nicht erfolgreich war. Sowohl das Urteil als auch die Begründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes sind für uns vollkommen inakzeptabel. Scheinbar sollen durch Einschüchterung und Schikane vor allem junge Menschen davon abgehalten werden, an antifaschistischen Protesten teilzunehmen. Die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest wird zumindest billigend in Kauf genommen.”
Das Beschreiten des Klagewegs soll auch der ständigen Kriminalisierung von antifaschistischem Protest entgegenwirken.
Weitere Infos zu der Klage finden sich unter kesselklage.de
Ein Flugblatt der Roten Hilfe Stuttgart findet sich hier