Polizeigesetz Sachsen Anhalt und Verräter an der Sache

Polizeigewerkschaft 1

Einige Aktivisten der „Initiative Aufklärung und Transparenz“ haben sich von ihrem Anspruch mittels kreativer, unkonventioneller Methoden und Aktionen zivilen Ungehorsams auf Bürgerrechtsverletzungen in Sachsen-Anhalt aufmerksam zu machen verabschiedet. Wie es in einer internen Erklärung heißt: „Die Ideen unseres großen Vorsitzenden Holger Stahlknecht waren für uns wie ein Blitzschlag der Erkenntnis. Hoch lebe die Sicherheit! Sicherheit braucht Mut, Freiheit ist Feigheit!“

 

Die Aktivisten sind nun zur regierungsnahen „Deutschen Gewerkschaft der Polizei“ (DGewP) und störten gestern am 20.02.2013 eine linke Kundgebung, die sich gegen das neue Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt richtete. Auf Pappschilder hatten sie die Forderungen der Gewerkschaft geschrieben, verteilten Flyer an Demonstranten, Landtagsabgeordnete und Polizisten und beschimpften die anwesenden Protestteilnehmer mehrfach als Chaoten. Einen Höhepunkt erreichten ihre Provokationen als sie in die Kundgebung stürmten und verlangten ihre Forderungen am Mikrofon vortragen zu dürfen. Bei „Zuwiderhandlung“ drohten sie mit einer „Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“.

 

Das neue Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt ist seit Monaten stark umstritten. Während Bürgerrechte eingeschränkt und die Kompetenzen der Polizei (schon im Bereich der „Gefahrenabwehr“ d.h. Bevor überhaupt eine Straftat vorliegt) massiv ausgeweitet. Die wichtigsten Änderungen sind:

 

1. Zwangs-(Blut)tests:

Künftig soll beim Verdacht auf Infektionskrankheiten, auch ohne einen richterlichen Beschluss, ein Zwangstest möglich sein. Ursprünglich wurde dies für die Krankheiten HIV und Hepatitis C vorgesehen. Nach massiven Protesten wurde dies gestrichen und es ist nur von „Infektionskrankheiten“ die Rede. Betroffen werden trotz allem, von Polizeibeamten willkürlich festgelegte,

„Risikogruppen“ sein wie(vermeintliche) Homosexuelle, (vermeintliche) Migranten.

 

2. Videoüberwachung:

Künftig soll eine Videoüberwachung bei Verkehrskontrollen ermöglicht werden. Dies könnte unter anderem im Vorfeld von Demosntrationen angewendet werden um anreisende Teilnehmer zu erfassen.

 

3. Staatstrojaner:

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits geurteilt hat, dass es ohnehin keine legale Variante des „Staatstrojaners“ geben kann, werden Regelungen für den Einsatz auf Landesebene festgelegt.

 

4. Abschalten von Kommunikation:

Künftig soll es der Polizei, ebenfalls auch ohne richterlichen Beschluss im Vorfeld, ermöglicht werden Kommunikationsnetze abzuschalten. Vorgeblich soll dies bei „Bombenanschlägen“ und „Geiselnahmen“ angewendet werden. Der Passus ist aber bewußt so schwammig formuliert, dass auch bei Landfriedensbruch, wie er bei Demonstrationen oft vorgeschoben wird, eine Abschaltung möglich wäre.

 

5. Alkoholverbote:

Den Kommunen soll es künfitg ermöglicht werden Alkoholverbote für öffentliche Plätze auszusprechen. In Magdeburg und Halle wurde dies in der Vergangenheit bereits ausprobiert um u.a. trinkende Jugendliche, Menschen die sich das teure Bier in Bars nicht leisten können und alternative Jugendliche die nicht ins Stadtbild passen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.

 

 

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