Ein Megafon, ein Tatbeitrag, ein Jahr und 10 Monate Knast

Megafon

Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Antifaschisten Tim H. zu ein Jahr und 10 Monaten Haft – ohne Bewährung. Es sah als erwiesen an, dass Tim H. im Zuge der Gegendemonstrationen gegen einen Neonaziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden folgende Straftaten begangen habe: Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch und Beleidigung. Letztere soll er mit dem Wort »Nazi-Schwein« gegenüber einem Polizeibeamten selbst begangen habe. Die beiden anderen Straftaten habe er zwar nicht selbst begangen, aber so gut wie: Mittels eines Megafons habe er andere dazu »aufgeheizt«, was den Richter zu dem Fazit führte: »Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen.«

 

Von dieser Überzeugung ließ sich das Gericht nicht abbringen - schon gar nicht durch Fakten: Weder der Hauptbelastungszeuge der Anklage- ein Anwohner, der den Vorfall von seinem Balkon aus beobachtet hatte - noch vier geladene Polizisten, die vor Ort waren, identifizierten Tim H. als jene Person, die vor einer Polizeisperre ein Megafon trug und je nach Erinnerungswillen gerufen haben soll: »Durchbrechen!« und/oder »Nicht abdrängen lassen!«. Auf dem Polizeivideo ist einzig und alleine zu hören:»Kommt nach vorne!«


Damit habe er sich der Mittäterschaft nach § 25, Absatz 2 StGB schuldig gemacht. Ein Paragraph, der in seinen Ausführungen darlegt, wie man Mit-Täter ohne Tat werden kann, wenn es die wertende Betrachtung will:

»Mittäter ist, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint. Jeder Beteiligte muß seinen Beitrag und den des anderen als Teil eines gemeinsamen Erfolges sehen. Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, ist nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, in wertender Betrachtung zu beurteilen.(…) Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein - auf der Grundlage gemeinsamen Wollens -die Tatbestandserfüllung fördernden Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken oder in einer geistigen Mitwirkung liegen kann.« (http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/25%20StGB.html#mittaeterschaft)

 

Lassen wir einmal dieses Urteil, den Zauberstab § 25, Absatz 2 StGB so stehen, verbinden wir beides mit dem Gebot der Rechtsgleichheit, dann

wird eine


Anklage wegen Beihilfe zu Mord in mindestens neun Fällen

die dem Nationalsozialistischen Untergrund/NSU zugeordnet werden

gegen

die zwischen 2000 und 2006 amtierenden Innenminister von Thüringen und Sachsen

gegen

die Behördenchefs der Verfassungsschutzämter in Thüringen und Sachen

und gegen

den Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfV

zu einem sicheren, der Abschreckung dienenden Urteil zwischen drei und fünfzehn Jahren führen.


Genügen in diesem Land zur Verhängung einer Haftstrafe von fast zwei Jahren, ein Megafon und ein Gesetz, dem »geistige Mitwirkung« als Straftat völlig ausreichen,

dann kann man im Fall der ausstehenden Prozesse gegen führende Staatsbeamte von einem Berg von Beweisen ausgehen, von der Evidenz eines Tatbeitrages, der eine Anklage wegen Beihilfe zu Mord ausreichernd begründet.

 

Kommt nach vorne!

 

Wolf Wetzel 

 

Beweise, Indizien, hinreichende Verdachtsmomente für diesen längst überfälligen Prozess finden sich hier:

Zwischenbilanz zur Mordserie des NSU

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Die faschistische Terrorjustiz Sachsens hat den Bogen mehr als überspannt und es sollte überlegt werden, ob nicht - neben der  am Freitag stattgefundenen Spontandemonstration - erweiterte, phantasievolle Aktionen zunächst gegen das Gebäude, in dem die sächsische Faschojustiz ihre nazifreundlichen, faschistischen Schandurteile fällt und immer wieder klare Rechtsbeugung begeht, wenn Menschen verurteilt werden, die die faschistische Justiz Sachsens für "links" hält, erfolgen sollte. Eine Markierung der Fassade des Sandsteinbaus dürfte so schnell nicht zu beseitigen sein, zumal diese nicht glatt ist. Der Ort des sächsischen Justizterrors ist in Dresden die Lothringer Straße. Vor dem Gebäude hocken zwei Sandsteinstatuen, denen stünde ein wenig rote Farbe in den grauen Wintertagen nicht schlecht und der Aufwand, die Farbe zu beseitigen, dürfte immens sein. Aber Vorsicht, der ganze Bereich ist kammeraüberwacht, bietet wenig Deckung, ist vergleichsweise weitläufig und die Büttel der Justiz, die in dem Gebäude sächsischen Justizterrors Tag und Nacht Wache schieben, sind recht flink - also vorher den taktischen Rückzugsraum unauffällig auskundschaften und nicht spontan loslegen.

Die Markierung dieses Ortes sächsischer Faschojustiz müßte, wenn gut gemacht, weithin sichtbar sein...

Gibt es ein Soli-Konto einer bekannten Organisation? (Dresden Nazifrei, RH,...) ?