Diskriminierende Sondergesetze abschaffen - ePetition für Bargeld an Asylsuchende gestartet




AsylbewerberInnen und Geduldete Flüchtlinge unterliegen in Deutschland zahlreichen diskriminierenden Sondergesetzen wie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Das AsylbLG ist so formuliert, dass Asylsuchende statt Bargeld lieber Sachleistungen unter dem Sozialhilfeniveau bekommen sollen. Dadurch werden z.B. "Fresspakete" ausgegeben. Die Paketbezieher müssen z.B. 3 Wochen im Voraus aus dem begrenzten Angebot eines Kataloges die überteuerten Lebensmittel auswählen, die sie in 3 Wochen essen wollen. Spontan Gewürze zum Kochen einkaufen ist da nicht drin. Eine andere Form ist das Chipkartensystem. Die Chipkarten können dann nur in wenigen Geschäften eingelöst werden. Dort unterliegen die Betroffenen dann auch einer diskriminierenden Behandlung an der Kasse, wenn die Kassiererin erst beim Chef nachfragen muss, ob sie dieses Produkt überhaupt auf Karte herausgeben darf. Zur Menschenwürde zählt auch selbst über Bargeld zu verfügen. Das AsylbLG erlaubt auch die Auszahlung von Bargeld. Dies wird aber oft nicht praktiziert, sei es aus Desinteresse oder rassistischer Motivation. Dazu kommt, dass viele Bundesländer den Kreisen und Städten eine Bargeldauszahlung verbieten oder erschweren. Oft muss diese von lokalen Initiativen erkämpft werden. So hat sich z.B. eine "Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen" in Dresden für eine Bargeldauszahlung an Asylsuchende eingesetzt. In Dresden wird seit Dezember 2006 Bargeld gezahlt, zuerst einmalig in Sachsen.

Das Grundproblem ist aber das Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Abschaffung des Sachleistungsprinzips ist hier geboten. Daher hat "..und wer kontrolliert Ihr Leben - Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen" eine ePetition "Bargeld für Asylsuchende und Geduldete" statt Sachleistungen eingereicht. Diese wurde am 28. Mai online gestellt. Wenn innerhalb von 3 Wochen, also bis zum 18. Juni, 50.000 Unterstützungen zusammenkommen, müssen die Anliegen vom Petitionsausschuss des Bundestag behandelt werden. Unterzeichnet werden können die ePetitionen aber 6 Wochen lang, also bis 10. Juli.

Wie alles funktioniert, lest Ihr am besten unter www.gegen-ausgrenzung.de. Und bitte sagt es weiter!

Weitere ePetitionen zur Verbesserung der Lage von Asylsuchenden wurden eingereicht und warten auf die Freischaltung:

  • Wohnungen für Asylsuchende und Geduldete
  • Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete abschaffen
  • Bleiberecht für Asylsuchende und Geduldete
  • Arbeitserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete


Diese Sondergesetze abzuschaffen wäre wichtig, wenn es auch bei der rassistischen Grundhaltung in Deutschland schwierig sein wird. Aber es muss diskutiert werden, was auch auf der ePetitionenseite des Bundestages möglich ist, um immer wieder die Fakten nennen zu können:

  • Asylsuchende und Geduldete dürfen ihren Landkreis nicht einfach so verlassen.
  • Asylsuchende und Geduldete müssen meist in isolierten Heimen weit abgelegen wohnen.
  • Asylsuchende und Geduldete bekommen meist kein Bargeld und dürfen oft nicht arbeiten.
  • Geduldete sind ständig von Abschiebung bedroht.
  • Es werden jährlich in Deutschland nur noch ca. 20.000 Asylerstanträge gestellt, wovon nur ca. 1 % anerkannt werden. Das Asylrecht ist durch die "Sichere-3-Staaten-Reglung" faktisch abgeschafft. Asylbewerber, die nur kurz in Deutschland leben, sind heute der kleinste Teil der Gruppe von Menschen, die unter die Sondergesetze fallen. Der größere Teil lebt mit Kettenduldungen schon sehr lange in Deutschland, oft 10 oder 15 Jahre, und unterliegt immer noch den diskriminierenden Sondergesetzen. Das ist kein menschenwürdiges Leben. Bisherige Bleiberechtsreglungen hatten oft zu viele Einschränkungen.


Also: Mitzeichnen!

www.gegen-ausgrenzung.de