Seit der letzten Woche sind bei einer Vielzahl von Betroffenen Briefe der Frankfurter Staatsanwaltschaft eingegangen, in denen ihnen die Einstellung ihres Verfahrens wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit der Besetzung der Schumannstraße 60 im Frankfurter Westend mitgeteilt wird. Der AK Recht begrüßt diese Einstellungen, kritisiert aber weiterhin den Polizeieinsatz am 20. Oktober 2011.
„Das stundenlange Festhalten von Festgenommenen im Polizeipräsidium, teilweise bis spät in die Nacht, sowie die gewaltsame Räumung der Straße vor dem Haus sind aus rechtlicher Sicht nicht hinnehmbar,“ erläutert Florian Muhs, Sprecher des Arbeitskreises. „Hinzu kommt noch der bei der Frankfurter Polizei leider immer wieder zu beobachtende unverantwortliche Umgang mit Minderjährigen sowie Pressevertreter_innen.“ Bei der Räumung der Schumannstraße 60 wurden über 80 Personen festgenommen; Minderjährige wurden teilweise bis 03:30 Uhr in der Nacht im Polizeipräsidium festgehalten. Ein Pressevertreter wurde ebenfalls festgenommen und erst in der Gefangenensammelstelle wieder entlassen. Mehrere Personen erlitten durch die Fesselung mit Kabelbindern Verletzungen an den Handgelenken. Eine anschließende Spontandemonstration wurde sofort von der Polizei eingekesselt und aufgelöst; hierbei kam es zu mehreren Verletzungen durch Schlagstockeinsätze und Faustschläge.
„Offenbar hält die Staatsanwaltschaft den Polizeieinsatz für ähnlich
überzogen. Nur so ist zu erklären, dass sie die Einstellung des
Verfahrens unter anderem damit begründet, dass die Festnahme an sich
schon als ausreichende Strafe anzusehen sein kann,“ meint Muhs. „In
diesem Kontext bleibt es unverständlich, warum das Hessische
Immobilienmanagement die Anzeigen nicht
von sich aus zurückgezogen hat.“
Der AK Recht wird studentische Proteste weiterhin juristisch begleiten und gegen deren Kriminalisierung angehen.
Weitere Informationen zur Besetzung:
http://akrechtunifrankfurt.wordpress.com/2011/10/20/erstes-fazit-zur-rau...