Stellungnahme : Anlässlich der Teilnahme einer „kritischen Jurastudentin“ beim Nazi-Prozess in Freiburg

Hamburgs aktive Jurastudent_innen (HAJ)

Der AKJ Freiburg veranstaltet im Juli eine strafrechtskritische Veranstaltungsreihe in Freiburg. Zu der Veranstaltung „Strafrechtskritik aus der Praxis“ ist Tina Gröbmayr als Moderatorin eingeladen. Tina Gröbmayr ist angehende Strafverteidigerin und Mitglied des AKJ in Freiburg und steht in einem aktuellen Verfahren der Verteidigung des Nazis Florian Stech helfend zur Seite. Florian Stech wird aktuell der Prozess wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags gemacht. Er war mit einem Auto in eine Gruppe von Antifaschist_innen gefahren und hat dabei eine Person lebensgefährlich verletzt (siehe Taz-Artikel zum Thema).
Im aktuellen Verfahren beruft er sich nun auf Notwehr. Dies obwohl er wenige Tage zuvor einen Facebook-Eintrag verfasste, in welchem er das Szenario ungefähr vorwegnahm, indem er schrieb, dass er nur darauf warte, von antifaschistischer Seite her „angegriffen“ zu werden, um diese „endlich mal die Klinge fressen“ und es dann als Notwehr aussehen zu lassen.
(vgl. Screenshot der Facebook-Pinnwand Stechs bei Indymedia).

Tina Gröbmayr verteidigt ihre „Hilfsbereitschaft“ gegenüber einem Nazi damit, dass jede Person das Recht auf eine Verteidigung habe. Unserer Meinung nach kann aber Recht nie isoliert von politischem Kontext betrachtet werden. Es ist mit unserer politischen Auffassung und unserem Selbstverständnis als kritische, linke Jurastudierende nicht vereinbar, die Interessen eines Nazis zu vertreten. Dies gilt insbesondere im aktuellen Verfahren: Stech beruft sich – trotz anderslautender Stimmen – im laufenden Prozess darauf, aus der Naziszene ausgestiegen zu sein. In Anbetracht dieser Verteidigungsstrategie ist es umso mehr bedenklich, sich als (vermeintlich) linke Juristin am Verfahren zu beteiligen und sich so im Sinne der Verteidigungsstrategie instrumentalisieren zu lassen.

Diese Distanzierung soll explizit nicht als Argument gegen das Recht auf Verteidigung verstanden werden. Aber das Recht auf Verteidigung in eine Pflicht zur Verteidigung von jeder und jedem – losgelöst von dem politischen Hintergrund – umzuinterpretieren, bedient das Bild eines objektiven und unpolitischen Rechtssytems. Gerade dieses Bild versuchen wir aber als kritische Jurastudierende in unserer politischen Praxis zu widerlegen: Denn es gibt kein unpolitisches Recht und folglich auch keine unpolitische Verteidigung. Im Recht spiegeln sich gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse wider. Der gleiche Rechtsstaat auf den Gröbmayr sich hier beruft, schiebt Menschen ab, überlässt die Straße Nazidemos, legitimiert Polizeigewalt und stützt die bestehenden Verhältnisse. Die Frage, ob und wen ein_e Jurist_in verteidigt, ist immer auch mit einer politischen Wertung des zugrunde liegenden Sachverhalts und der beteiligten Personen verbunden – und mit der eigenen Rolle, die mensch als Verteidiger_in darin einnimmt. Wer diese Fragen ausblendet, zeigt dadurch auch die Abkehr von einem linken und kritischen Selbstverständnis.

Wer bereit ist, die menschenverachtende Ideologie eines Nazis vor Gericht zu verteidigen, und sei es auch „nur“ als helfende Hand und getarnt unter dem Deckmantel rechtsstaatlicher Garantien, hat auf einer Veranstaltung kritischer Jurastudierender nichts zu suchen.
Wir fordern daher den AKJ Freiburg erneut auf, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen und Tina Gröbmayr auszuladen! Anderenfalls gibt es für uns keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit.

Unsere Solidarität gilt den Opfern des faschistischen Angriffs.
Alerta Antifascista!

Hamburg den 22.06.2012, Hamburgs aktive Jurastudent_innen

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Für diesen super Text.