Flensburg: Aufkleber-Prozess eingestellt!

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Das Verfahren wegen der ‘Burn a Car!’ Aufkleber ist eingestellt worden. Die Auflage dafür ist eine Geldbuße von 180 Euro und die Zusage des Beschuldigten in Zukunft diesen Aufkleber nicht mehr zu verwenden. Damit ist das Verfahren nun ersteinmal vorbei.

 

Im Juli 2010 durchsuchte der Staatsschutz Flensburg die Wohnung des Beschuldigten N. – den sie als den Verantwortlichen für den anarchistischen Mailorder ‘blackmosquito’ ausgemacht haben will. Dabei passten die eingesetzten Beamten genau den Tag ab, an dem der eschuldigte vor Gericht musste. Brisant daran: auch in diesem Verfahren ermittelten die selben Staatsschützer, sie ließen den Durchsuchungsbeschluss extra einen Monat liegen um auf den Prozesstag zu warten.


Es wurden 18 ‘Burn a Car’ Aufkleber gefunden – diese würden den Straftatbestand der ‘Aufforderung zu Straftaten’ erfüllen. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass die Polizei in verschiedenen Bundesländern gegen diesen Aufkleber ermittelt hat. Es kam zu Ermittlungen in Duisburg, Essen, Aken, Greifswald, der Oberpfalz und in Kiel – die dann schlussendlich alle an den Flensburger Staatsschutz abgegeben wurden. Dabei erblödeten die lokalen Beamten sich mehrfach zu so erheiternden Aktionen wie in Greifswald: dort begannen sie damit, alle Anwohner_innen zu befragen, die den „Tatort“ (Aufkleber auf Polizeistation) von ihrer Wohnung aus einsehen können. Verdächtig sei Beschuldigter N. – er soll von Flensburg nach Greifswald gereist sein um dort diesen Aufkleber anzubringen.
Beleidigt und stinksauer wurde wegen ‘Volksverhetzung’ ermittelt, es wurde eine ‘bundesweite Beschlagnahme’ angeregt, und so weiter. So und so ähnlich tobend ging es auf vielen Polizeistationen zu – wegen eines 5,5×5,5cm großen Papierstücks mit Klebeseite.


Im August 2011 erhielt der Beschuldigte dann einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 10 Euro. Gegen diesen wurde sofort Widerspruch eingelegt, sodass es eigentlich im Frühjahr 2012 zu einem Prozess kommen sollte. Schließlich bot die Staatsanwaltschaft aber eine Einstellung an. Wir hätten zwar gerne einige unterhaltsame Geschichten über die Bösartigkeit von derart provokativen Aufklebern erfahren – und auch die Verantwortlichen des Flensburger Staatsschutzes für ihre extra-Schikanen bloßgestellt – die Chancen in einem solchen Verfahren haben wir aber nicht sonderlich hoch eingeschätzt. Außerdem wären die Kosten durch die zahlreichen Polizeizeugen aus ganz Deutschland immens in die Höhe geschnellt.


Ein Gerichtsverfahren scheint uns zu dem nicht der geeignete Ort um über Provokationen, Street Art und vor allem nicht um über den Sinn brennender Polizeiautos zu diskutieren.

 

Somit schließen wir dies Verfahren nun in der Art ab und freuen uns über eine weitere Schlappe des Flensburger Staatsschutzes.

 

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