Ermittlung gegen Medizinstudenten: Linke hatten ihn im Netz als Nazi geoutet

Nazis im Netz: Der Verdächtige soll in Internetforen wie Thiazi den Holocaust geleugnet haben.
Erstveröffentlicht: 
03.03.2011

Göttingen. Ein Medizinstudent der Universität Göttingen ist ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten: Er soll strafbare Beiträge in rechtsextremen Internetforen verbreitet haben. Linksaktivisten hatten den Studenten bereits Anfang Februar im Internet und per Flugblatt komplett bloßgestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 31-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, sagt Behördensprecher Hans-Hugo Heimgärtner. Der Student soll seit Mai 2008 unter einem Pseudonym zahlreiche Beiträge in einem rechtsextremen Internetforum veröffentlicht haben, in denen der Holocaust geleugnet wird.

Insgesamt gehe es um mehr als 150 Beiträge, sagte Heimgärtner. Unter anderem behaupte der Verfasser, dass Zyklon B in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten nur zur Entlausung benutzt worden sei.

Außerdem seien in den Internet-Beiträgen Hakenkreuze und die Grußformel „Heil Hitler“ zu finden gewesen. Verharmlosung und Leugnung von Nazi-Verbrechen werden mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Was der Medizinstudent getan haben soll, ist für jeden Internetnutzer haarklein nachzulesen - zusammen mit privaten Fotos, Anschrift, Kontaktdaten. Selbst seine Mitgliedschaft in Vereinen, seinen Beziehungsstatus und private Fotos haben die Aktivisten aus Internetquellen zusammengetragen. Aussagen wurden durch Bildschirmfotos dokumentiert.

Welche Rolle die Veröffentlichungen der linken Szene bei den Ermittlungen spielen, verrät die Polizei nicht. Auch zur Frage, wer das Verfahren ins Rollen gebracht hat, heißt es: „Eine Beantwortung ist der Polizei derzeit mit Rücksicht auf die andauernden Ermittlungen nicht möglich“, sagt Kripo-Chef Dirk Pejril.

Dass Links- und Rechtsextreme sich gegenseitig im Internet bloßstellen, ist kein neues Phänomen. Und es ist nicht zwangsläufig strafbar: Bei zurückliegenden sogenannten „Outing-Aktionen“ seien bislang nach übereinstimmender Bewertung von Staatsanwaltschaft und Polizei keine Straftatbestände erfüllt worden, sagt der Kripo-Chef.

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