Gewerkschaft der Polizei beklagt Versagen der Politik

 

Gewerkschaft der Polizei beklagt Versagen der Politik
BI Umweltschutz "Positionieren geht über Lamentieren

Stuttgart 21, Gorleben. die Gewerkschaft der Polizei fordert von der Politik mehr Rückendeckung. Die Polizei wolle nicht für ungelöste gesellschaftliche Konflikte den Kopf hinhalten, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. "Die Gewerkschaftsvertreter der Polizei benennen die Konflikte und die missliche Lage der Polizei, aber Positionieren geht über Lamentieren", kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

Richtig sei, dass die politische Klasse derzeit Großkonflikte schüre. Wenn demnächst Zehntausende im Wendland gegen die Atomkraft und für die Aufgabe Gorlebens als Endlagerstandort demonstrieren, werde die Polizei in der Tat wieder "Puffer" für eine politische Zuspitzung, die nicht sein müsse. "Denn Gorleben ist geologisch und politisch erledigt, dieser Konflikt kann aber dadurch befriedigt werden, dass aus der Atomkraft ausgestiegen und Gorleben als Endlagerstandort aufgegeben wird. Das sollten auch die Polizeivertreter fordern", rät BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06


 Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow - Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20 
29439 Lüchow
<http://www.bi-luechow-dannenberg.de>
Büro: Tel: 05841-4684  Fax: -3197
buero@bi-luechow-dannenberg.de

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um sich selbst zu schützen?

 

http://www.umbruch-bildarchiv.de/bildarchiv/foto2/011010stuttgart21/images/1512n.jpg

 

aber recht habt ihr von der "b.i.-l.d." schon.

befehlsverweigerung lautet das recht von dem sehr viel häufiger gebrauch gemacht werden muss!

 

https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Befehlsverweigerung

 

"Erfolgt die Gehorsamsverweigerung / der Ungehorsam aufgrund eines offensichtlich rechtswidrigen Befehls (§ 10 Soldatengesetz (SG)), so ist das Verhalten des Soldaten nicht strafbar (§ 11 (SG))."

gilt das auch für cops???

 

http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-polizisten-einen-einsatz-verweigern

 

"

Hängt am Beamtenrechte, z. B. in Hamburg gilt:

§ 107 Besondere Pflichten

(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte haben ihre Amtspflichten unter Einsatz ihrer Person, notfalls auch ihres Lebens, zu erfüllen.

(2) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bei allen Handlungen haben sie die Menschenwürde zu achten und zu schützen.

(3) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, müssen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit; dies gilt nicht, wenn das der Beamtin oder dem Beamten aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für sie oder ihn erkennbar ist. Auf Verlangen der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten hat die oder der Vorgesetzte ihnen schriftlich zu bestätigen, dass sie oder er die Anordnung aufrechterhalten hat. Die Bestätigung ist, sofern es die Umstände gestatten, vor Ausführung der Anordnung zu erteilen.

Eine Gewissensentscheidung ist da nicht vorgesehen. Dabei gibt es - in Hamburg - nur die Ausnahme des sog. finalen Rettungsschuss, also die gezielte Tötung z. B. eines Geiselnehmers. Die kann verweigert werden."

 

weiß jewer dazu mehr? zum "bundesdeutschen recht"? bzw zur gängigen "rechtssprechung"?!?

 

gibts darüber schon was ausführliches online???

 

danke.