Verleumder von Pia Findeiß zu Bewährungsstrafen verurteilt

Erstveröffentlicht: 
09.08.2017

Im Verleumdungsprozess um die Zwickauer Oberbürgermeisterin Pia Findeiß sind die drei Angeklagten zu acht Monaten auf Bewährung und gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Zudem müssen sich die Zwickauer bei der SPD-Politikerin mit einem öffentlichen Brief entschuldigen. Zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Das hat das Amtsgericht Zwickau am Mittwoch entschieden. Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

 

An politischen Veranstaltungen in der Region dürfen die drei Verurteilten laut Bewährungsauflagen in den kommenden drei Jahren nicht teilnehmen. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Männer im Alter von 41, 49 und 53 Jahren der Stadtchefin öffentlich unterstellt hatten, IS-Terroristen in ihrem Wohnhaus zu beherbergen. Bei dem Bürgergespräch in Form eines Spaziergangs im August 2016 habe es diverse derartige Zwischenrufe gegeben. Das hat unter anderem ein im Prozess gezeigtes Video untermalt. 

 

OB beherbergte anerkannten Flüchtling

 

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer: "Die Oberbürgermeisterin sollte damit herabgewürdigt, als Terroristen-Unterstützerin dargestellt werden und als eine, die daraus auch noch Profit zieht." Tatsächlich wohnte zum damaligen Zeitpunkt in einer Einliegerwohnung des Privathauses von Pia Findeiß ein anerkannter syrischer Flüchtling zur Miete. Diesen ohne jegliche Beweise als Terroristen darzustellen, sei eine unwahre Behauptung, sagte der Staatsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung gefordert und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zwar blieb der Richter beim Strafmaß unter dieser Forderung, dafür erhöhte er auf 200 Arbeitsstunden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch am letzten Verhandlungstag kündigten die Männer mehrfach an, vor die nächste Instanz zu ziehen. 

 

Angeklagte inszenierten sich selbst


Das Auftreten der Angeklagten, die auf einen Anwalt verzichtet hatten, wirkte auf Prozessbeobachter selbstgefällig und arrogant. DDR-Bürgerrechtler und Grünen-Stadtrat Martin Böttger, der im Prozess als Zeuge ausgesagt hatte, war auch am letzten Verhandlungstag dabei. Er konstatierte, die Angeklagten hätten deutlich gemacht, dass sie das Gericht nicht anerkennen. Sie hätten Zeugen beleidigt und abwegige Fragen gestellt. "Auch wenn sie jetzt gemeinnützige Arbeit leisten und einen Entschuldigungsbrief an die Oberbürgermeisterin schreiben, bin ich nicht davon überzeugt, dass sie demokratisch gesinnte Staatsbürger werden." 

 

Tumultartige Szenen im Gerichtssaal


Während der Verhandlung und der Urteilsverkündung kam es zu teils tumultartigen Szenen im Verhandlungssaal. Unterstützer der Angeklagten beschimpften das Gericht und die anwesenden Medienvertreter. Die Verhandlung wurde mehrfach durch Zwischenrufe gestört. Während der Urteilsbegründung verließen die Unterstützer unter lautstarkem Protest den Verhandlungssaal. 

 

Regelmäßige Attacken von Flüchtlingsgegnern


Findeiß sah sich in der Vergangenheit mehrfach Anfeindungen von Asylgegnern ausgesetzt. Darüber berichtete im Januar 2016 unter anderem das ARD-Magazin Panorama: So wurde ihr Haus mit Farbbeuteln verschmutzt, das Schloss ihrer Haustür mit Leim verklebt und ihr Auto mit Fett beschmiert. Darüber hinaus bekomme sie immer wieder anonyme Drohungen, darunter auch ihre eigene Todesanzeige. Anfangs hatte sie das nicht öffentlich gemacht, weil Politiker Anfeindungen aushalten müssten, sagte sie. Später hatte sie mehrere Strafanzeigen gestellt.