Gefahr für die Sicherheit? Bautzen will auffälligen Flüchtling loswerden

Erstveröffentlicht: 
09.08.2017

Bei den Auseinandersetzungen zwischen Ausländern und Einheimischen in Bautzen ist regelmäßig ein Libyer dabei, der sich selbst King Abode nennt. Der unbequeme Flüchtling, der vergangenen Freitag einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst hatte, soll weg. Nur wohin?

 

Seit Monaten ärgern sich in Bautzen Polizei und Landkreisverwaltung mit einem Flüchtling herum. Der 21-jährige Libyer nennt sich selbst King Abode und sorgt in der Stadt immer wieder für Unruhe. Zuletzt machte der Asylbewerber am vergangenen Freitag Schlagzeilen, als er drohte, sich mit einem Sprung vom Dach einer Bautzener Flüchtlingsunterkunft das Leben nehmen zu wollen.

 

Die Polizei überwältigte ihn mit einem Elektroschocker und brachte den Ausländer in ein Fachkrankenhaus, aus dem er am Montag wieder entlassen wurde. Das Landratsamt sieht in ihm mittlerweile eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Polizei schätzt den jungen Mann aufgrund von 24 gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren als Intensivtäter ein. 

 

Stimmung hat sich hochgeschaukelt


Deshalb möchte Vize-Landrat Udo Witschas den Libyer gern loswerden. Die Stimmung habe sich vor Ort an der Person hochgeschaukelt, so Witschas. Durch das Verhalten des Mannes gehe zum einen eine Gefährdung für die Bevölkerung aus, andererseits sei er selbst in Bautzen nicht sicher.

 

In den vergangenen Tagen schaute sich der Landkreis deshalb nach Alternativen um. Doch die Nachbarkreise lehnten bisher eine Aufnahme des Flüchtlings ab. Sogar das sächsische Innenministerium fragte Witschas an, mit der Bitte, den Libyer wieder in eine Erstaufnahmeeinrichtung zu verlegen. Das sei rechtlich nicht möglich, lautete dort die Antwort. Zuletzt erkundigte sich der Landkreis bei der Staatsanwaltschaft, warum der Asylbewerber auf freiem Fuß ist, obwohl doch mehrere Ermittlungsverfahren laufen. Diese müssten erst abgeschlossen werden, so die Staatsanwaltschaft. Für eine Sicherheitsverwahrung gebe es keine ausreichende Begründung.

 

Der libysche Flüchtling wurde inzwischen in einer anderen Asylunterkunft im Landkreis - außerhalb Bautzens - untergebracht. Er darf sich aber weiterhin frei innerhalb der Landkreisgrenzen bewegen. "Was nicht ausschließt, dass er in das Stadtgebiet zurückkehrt", sagt Witschas. Man sei an die Grenzen des Rechtsstaates gelangt, findet deshalb der Landrat. Das sieht der Bautzener CDU-Landtagsabgeordnete Marko Schiemann anders. Es gebe durchaus noch Möglichkeiten. Man könne dem 21-Jährigen einen Platzverweis für den Kornmarkt oder sogar für ganz Bautzen aussprechen, so dass er sich zwar im Landkreis aufhalten darf, aber nicht in der Stadt, schlug er vor. 

 

Problem muss in Deutschland gelöst werden


Sogar der Bundesinnenminister Thomas de Maizière wurde am Mittwoch gebeten, sich zu Bautzens Flüchtlingsproblemen zu äußern. Deutschland habe zwar Abschiebungen erleichtert, nur werde ein Verwaltungsgericht wohl keine Abschiebung nach Libyen erlauben - aufgrund der dortigen Zustände, so der Bundesinnenminister. Das Problem müsse also durch entschlossene Strafverfolgung in Deutschland gelöst werden.