Der König von Ehingen vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
06.03.2017

Anton Schlecker werden vorsätzlicher Bankrott und Untreue vorgeworfen

 

Wohl dem, der eine Familie hat, die sich über die Aufteilung des Vermögens nicht heillos zerstritten hat. Dann lässt sich Geld hin- und herschieben, etwa um Steuern zu sparen oder um es vielleicht sogar vor Gläubigern in Sicherheit zu bringen. Zusammenhalt in Finanzfragen - die Schleckers aus Ehingen an der Donau sind so eine Familie.

 

Wir erinnern uns: Anton Schlecker war einst der erfolgreichste und bekannteste Drogerist in Deutschland. Sein 1975 gegründetes Unternehmen umfasste zu Hochzeiten europaweit 14 000 Filialen mit etwa 50 000 Mitarbeitern, die über sieben Milliarden Euro Jahresumsatz erwirtschafteten. In Deutschland hatte man zeitweilig einen Marktanteil von über 40 Prozent. Dann geriet das Unternehmen nach jahrelangen Verlusten in Liquiditätsprobleme, 2012 erfolgte die Insolvenz der meisten Gesellschaften der Anton Schlecker e.K. Rettungsversuche scheiterten, das Unternehmen befindet sich bis heute in Liquidation.

 

Der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz äußerte sich zunächst positiv über den als skurril, autokratisch und öffentlichkeitsscheu geltenden Firmenpatriarchen. Zwischen 2008 und 2011 habe er mehrere Hundert Millionen Euro aus seinem Vermögen in die Sanierung des Unternehmens gesteckt. Als »eingetragener Kaufmann« haftete er mit allem, was er privat besaß, die Pleite bedeutete auch die Privatinsolvenz. »Es ist nichts mehr da, er hat alles in das Unternehmen eingebracht«, sagte Meike Schlecker wenige Tage nach der Pleite über ihren Vater: »vom Sportwagen bis zur schönen Uhr«.

 

Doch die Einschätzung fällt längst etwas anders aus: So geht die Staatsanwaltschaft Stuttgart davon aus, dass der Firmenchef Teile seines Vermögens vor dem Finanzcrash noch rasch in Sicherheit gebracht hat. Routinemäßige Überprüfungen nach Beginn des Insolvenzverfahrens hätten zahlreiche Anhaltspunkte ergeben. Durchsuchungen in 18 Wohnungen und vier Geschäftsräumen in mehreren Bundesländern, darunter im Anwesen des »Königs von Ehingen«, erhärteten laut der Behörde den Tatverdacht noch. Im April 2016 wurde dann Anklage erhoben.

 

An diesem Montag beginnt vor der 11. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart der Mammutprozess gegen Anton Schlecker. Mit angeklagt sind seine Frau Christa, die Kinder Meike und Lars sowie zwei Wirtschaftsprüfer von Ernst&Young (EY). Die Ermittler haben Anklage wegen Untreue und Bankrotts gegen den ehemaligen Drogerieunternehmer erhoben. In 13 Fällen spricht die Staatsanwaltschaft sogar von besonders schwerem Bankrott. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Bankrott ist im Übrigen ein in Paragraf 283 StGB geregelter Insolvenzstraftatbestand, bei dem es um vorsätzliche Schädigung der Gläubiger bei Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens geht.

 

In 36 Fällen soll der heute 72-Jährige Vermögenswerte zur Seite geschafft zu haben, die eigentlich in die Insolvenzmasse gehörten. Hier kommen die Familienmitglieder ins Spiel, denen Beihilfe vorgeworfen wird. Es geht laut Kennern der Anklageschrift um Luxusreisen für Schleckers Kinder im Wert von 60 000 Euro, 800 000-Euro-Geschenke für die Enkelkinder im Jahr vor der Insolvenz oder eine Wohnungsrenovierung für eine Million Euro. Anton Schlecker hatte außerdem sein zwei Millionen Euro teures Privathaus vor der Insolvenz an seine Frau Christa übertragen, mit der er in Gütertrennung lebt.

 

Schließlich hat die Gewerkschaft ver.di publik gemacht, dass Schlecker drei Immobilien in Österreich für insgesamt sieben Millionen Euro an den Sohn verkauft habe. Der Kaufpreis soll unter dem Marktwert liegen, wodurch ebenfalls die Insolvenzmasse geschmälert worden sei. Darüber hinaus soll Schlecker senior noch unrichtige Angaben vor dem Insolvenzgericht gemacht und anschließend an Eides statt versichert haben sowie 2009 und 2010 den Zustand seines Konzerns im Jahresabschluss falsch dargestellt haben, was die EY-Prüfer bemerkt, aber nicht beanstandet haben sollen.

 

Zu erwarten ist ein langwieriges Verfahren: 270 Seiten umfasst die Anklageschrift. 204 Ordner mit Ermittlungsakten und weitere 150 Umzugskartons an Asservaten haben die Stuttgarter Fahnder über die Jahre zusammengetragen. 26 Termine hat das Landgericht bis Oktober anberaumt.

 

Der Fall ist juristisch kompliziert. »Sippenhaft gibt es im deutschen Recht nicht«, erklärten Lars und Meike Schlecker schon im Jahr 2012. Das ist die Krux: Nach rechtstaatlichen Prinzipien muss jede Verfehlung nachgewiesen werden.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die familiären Mitangeklagten selbst Unternehmen betrieben, die in Geschäftsbeziehungen zur Anton Schlecker e.K. standen. Seine Kinder waren Gesellschafter des Unternehmens LDG, das die Schlecker-Logistik übernommen hatte. Sie sollen laut Anklage nicht nur Geld durch überteuerte Verträge kassiert haben, sondern auch Beträge in Höhe von 52 000 Euro an ihre Mutter, Christa Schlecker, für laut Anklageschrift »tatsächlich nicht erbrachte Beraterleistungen« überwiesen haben. Die Eheleute hatten Gütertrennung vereinbart. Im Grunde geht es juristisch etwa um folgende Fragen: Welche der Leistungen innerhalb der Schlecker-Familie und der Gesellschaft der Kinder waren angemessen? Ging es um echte Dienstleistungen oder um Scheinverträge? War die Pleite damals absehbar?

 

Für Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz ist das Strafverfahren weniger interessant. Schon im Jahr 2013 hatte die Familie nach einem Streit um übertragenes Vermögen 10,1 Millionen Euro an ihn gezahlt. Beim jetzigen Verfahren soll es nach Informationen der »Wirtschaftswoche« um eine Summe von rund 26 Millionen Euro gehen. Das ist ein Bruchteil der Forderungen der Gläubiger, die auf eine Milliarde Euro veranschlagt werden. »Es kann sein, dass der finanzielle Nutzen des Strafverfahrens für die Gläubiger Null sein wird«, so Geiwitz. Hauptgläubiger sind im Übrigen die Bundesagentur für Arbeit, der Kreditversicherer Euler Hermes, das Finanzamt - und Schleckers Kinder bzw. deren Logistikfirma LDG.

 

So bleibt die spannendste Frage, ob in einem der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse Anton Schlecker zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird. Vielleicht hat am Ende aber auch nur die Pressefotografenzunft etwas davon: Das letzte Foto des medienscheuen Hauptangeklagten stammt aus dem Jahr 1999.