Eisenbahnstraße in Leipzig könnte Waffenverbotszone werden

Erstveröffentlicht: 
16.02.2017

Wie auf der Reeperbahn in Hamburg soll es auch in Sachsen künftig sogenannte „Waffenverbotszonen“ geben, um, Kriminalitätsschwerpunkte zu entschärfen. Eine davon könnte in der Eisenbahnstraße in Leipzig entstehen.

 

Dresden/Leipzig. Sachsen plant einem Zeitungsbericht zufolge Waffenverbotszonen, um Gewalt weiter einzudämmen. Demnach soll an bestimmten öffentlichen Plätzen und Straßen das Tragen von Waffen untersagt werden. Wie die in Dresden erscheinende „Sächsische Zeitung“ (Donnerstag) berichtet, arbeite das sächsische Innenministerium an einer sogenannten Durchführungsverordnung zum Waffengesetz.

 

Nicht alle Details der Regelung für Sachsen seien bislang geklärt, heißt es im Bericht weiter. Derzeit stimme sich das Innenministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden ab. Die Verordnung könnte noch im ersten Quartal vom Kabinett beschlossen werden. Denkbar sei, dass das Instrument in Großstädten zum Zuge kommt, etwa am Dresdner Hauptbahnhof oder der Eisenbahnstraße in Leipzig. 

 

Wer mit Waffe erwischt wird, muss zahlen


In der Eisenbahnstraße hatte es in den letzten Jahren immer wieder Auseinandersetzungen gegeben, bei denen auch Schusswaffen zum Einsatz kamen. Die schwerste Tat ereignete sich im Juni 2016. Bei der Schießerei zwischen den verfeindeten Straßengangs Hells Angels und United Tribuns wurde damals ein 27-Jähriger tödlich verletzt. Laut Innenministerium gibt es bislang aber noch keine Entscheidung über die Orte, an denen die Zonen errichtet werden sollen.

 

Wenn die Verordnung in Kraft ist, kann das Ministerium die Waffenverbotszonen erlassen. Wer dann dort mit einer Pistole erwischt wird, muss zahlen. Eine vergleichbare Regelung gibt es etwa in Hamburg auf der Reeperbahn. Für Sachsen gehe es im Kern darum, Kriminalitätsschwerpunkte zu entschärfen, unter anderem auch durch gezielte Kontrollen nach Waffen, heißt es in dem Zeitungsbericht. 

 

Linke zweifeln an Wirksamkeit


Die Linken bezweifeln die Wirksamkeit der Zonen an Kriminalitätsschwerpunkten. Diese würden wahrscheinlich lediglich dazu führen, „dass gewisse Kriminalitätsphänomene aus diesen Zonen in andere Bereiche verlegt werden oder sich die Tatbegehung verändert“, meinte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Enrico Stange, am Donnerstag in Dresden. „Das Problem an sich wird aber nicht gelöst“ und der illegale Waffenhandel nicht eingedämmt. Hier müsse die Staatsregierung endlich durchgreifen „und dem illegalen Waffenhandel massiv die Stirn bieten“.

 

Das bundesweit geltende Waffengesetz, das Ländern die Möglichkeit für lokal begrenzte Verbote gibt, stuft Schusswaffen wie etwa Pistolen, aber auch Zubehör wie Zielgeräte und Laserprojektoren als erlaubnispflichtig ein. Sie dürfen generell nur mit einer Berechtigung getragen werden - allerdings nicht in einer Verbotszone. Ausnahmen bei der Erlaubnispflicht gibt es für Schreckschuss- und Reizstoffwaffen. 

 

Mehr als 400 Schusswaffendelikte pro Jahr


In Sachsen gab es 2015 mehr als 400 Delikte, bei denen die Täter Schusswaffen verwendeten. Im Vergleich zum Jahr sei das ein Rückgang, hieß es. Allerdings registrierte die Polizei einen Anstieg der Gewaltkriminalität auf etwas mehr als 7.000 Fälle. Insgesamt ging die Zahl der Straftaten 2015 in Sachsen leicht zurück.