[Sachsen] Wie der Landtag die Wahltricksereien der AfD deckt

Erstveröffentlicht: 
31.01.2017

Seit geschlagenen zwei Jahren prüfen sächsische Abgeordnete, ob die AfD-Landeswahlliste korrekt eingereicht wurde. Interne Protokolle zeigen, wie die Parlamentarier den Fall systematisch verschleppen.


Von Melanie Amann und Steffen Winter

 

Es gibt diesen einen Moment, in dem die Politiker im sächsischen Wahlprüfungsausschuss zum ersten Mal begreifen, dass die Fehler der AfD auch ihre Zukunft bedrohen. Dass ihre Mandate auf dem Spiel stehen. Es ist der 20. April 2015, die Abgeordneten treffen sich in Raum A300 des Sächsischen Landtags. Ihre Aufgabe ist es, Bürgerbeschwerden gegen die Wahl vom August 2014 zu untersuchen.

Viele Fragen lassen sich leicht klären. Etwa die, ob zulässig ist, auf Wahlzetteln als Beruf der Kandidaten "Landtagsabgeordneter" anzugeben. Oder ob in jedem Wahllokal Schablonen für blinde Wähler ausliegen müssen. Aber dann meldet sich der CDU-Mann Christian Piwarz unter Tagesordnungspunkt drei zum Fall der AfD zu Wort. Deren Führung ließ vor der Wahl einen missliebigen Kandidaten von ihrer Liste streichen. Jetzt wehrt sich der Mann. Wäre die AfD-Liste ungültig, könnte die ganze Wahl ungültig sein.

Laut Protokoll warnt Berichterstatter Piwarz seine Kollegen vor einem langen Verfahren. Der Ausschuss werde wohl "nicht die letzte Instanz sein". Und es gehe um viel mehr als nur diesen AfD-Mann: So wie Piwarz den Antrag liest, "müsste jeder Abgeordnete des Sächsischen Landtags betroffen sein". Denn Arvid Samtleben, den die Rechtspartei gestrichen hat, pocht nicht etwa nur auf einen Sitz im Landtag - er will Neuwahlen in Sachsen. Sogleich wiegelt die Kollegin der Grünen ab: Eine "Neuwahl" sei doch wohl nur nötig, wenn der Fehler der AfD "nicht heilbar" wäre. Sogar im kühlen Juristendeutsch der Protokolle klingt die Nervosität der Abgeordneten durch. Sie wissen, dass von ihrer Entscheidung der Bestand des Landtags abhängt, die Karriere vieler Parteifreunde. Und so spielen die Abgeordneten auf Zeit. Und das geht so:

13 Sitzungen hat der Ausschuss seit der Wahl abgehalten, die erste am 1. Dezember 2014, die bisher letzte am 27. Januar 2017. Die Sitzungsprotokolle dieser zwei Jahre, die dem SPIEGEL vorliegen, erzählen die Geschichte einer großen Koalition der Verschleppung. Im Ausschuss sind Zerredungskünstler am Werk, die mit immer neuen Formalien eine unbequeme Entscheidung hinauszögern.

Am Ende siegt der Eigennutz über demokratische Prinzipien: Berichterstatter Piwarz empfiehlt, die Beschwerden zum Thema AfD zurückzuweisen. Deren Handeln sei "zwar holprig, aber nicht rechtsstaatswidrig" gewesen, steht in den Voten, die er dem Ausschuss übermittelt hat.

Dabei ging es im Landesverband von AfD-Chefin Frauke Petry alles andere als holprig zu, sondern äußerst geschmeidig: Ohne große Diskussion beschloss der AfD-Vorstand in einer nächtlichen Sitzung im Juni 2014, dass Samtleben kein Landtagskandidat mehr sein sollte, obwohl ihn ein AfD-Parteitag gewählt hatte (SPIEGEL 42/2016). Der Mann war Petry und ihren Mitstreitern zu oft durch Alleingänge und Widerworte auf die Nerven gefallen. Außerdem hatte Samtleben sich geweigert, der AfD einen Kredit zu geben, den alle Kandidaten leisten sollten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Vertrauensleute der Partei, zuständig für das Einreichen der Wahlliste, tilgten Samtlebens Namen umgehend. Die Landeswahlleiterin erklärte dies für zulässig, sodass die AfD-Liste - gegen den Protest Samtlebens - reibungslos zugelassen wurde.

Als den Abgeordneten im Wahlprüfungsausschuss im April 2015 dämmert, dass hier ein Problem auf sie zurollt, machen sie erst mal Pause: Fast zwei Monate vergehen bis zur nächsten Sitzung Anfang Juni. Dann diskutiert man erstmals die Frage, ob die AfD-Vertreterin in der Runde, Kirsten Muster, befangen sein könnte. Die Abgeordnete ist Gattin von Michael Muster, einem jener AfD-Vertrauensmänner, die Samtleben von der Liste strichen.

Deshalb liegt ein Befangenheitsantrag gegen Muster vor, die aber zu Protokoll gibt, "dass sie nicht befangen ist". Die große Mehrheit ihrer Kollegen findet ebenfalls, dass solche Bedenken für Richter gelten, aber nicht für Abgeordnete. Der Antrag fällt durch. So ist gut möglich, dass Michael Muster, zentrale Figur in diesem Fall, über die Ausschussarbeit stets bestens informiert ist.

An diesem Junitag hält das Gremium eine erste mündliche Anhörung ab, Arvid Samtleben darf sich erklären. Jetzt kennen die Prüfer die Geschichte mit dem Kredit, den alle AfD-Kandidaten geben sollten. Sie beschließen, von der AfD "aus Gründen der Fairness" eine Stellungnahme zu erbitten, ob Samtlebens Name aus diesem Grund gestrichen wurde. Berichterstatter Piwarz findet, dass der AfD-Fall eindeutig "noch keine Entscheidungsreife" habe. Erst will man Stellungnahmen von Innenministerium und Landeswahlleiter erbitten.

Erst drei Monate später trifft sich der Ausschuss wieder, inzwischen färbt sich das Laub, es wird Herbst. Berichterstatter Piwarz hält einen langen Vortrag: Eigentlich sei "seine bisherige Rechtsauffassung" voll bestätigt - das Verhalten der AfD sei wohl rechtmäßig und die Wahlbeschwerden müssten abgewiesen werden.

Andererseits gebe es da ja noch die Sache mit dem Kredit. Sollte Samtlebens Name getilgt worden sein, weil er nicht zahlen wollte, wäre das "ein erheblicher Punkt". Und wenn die AfD-Parteifreunde ohne diesen Grund gehandelt hätten, so Piwarz, sei es noch schlimmer: Dann wäre die Streichung wohl "willkürlich erfolgt". Die Lage ist also verworren.

Die Abgeordneten ärgern sich, dass die AfD so wenig kooperativ ist. "Noch keine im Landtag vertretene Partei" sei bisher so mit dem Wahlprüfungsausschuss umgegangen wie der AfD-Generalsekretär, klagt Linkspolitiker Klaus Bartl. Weil die AfD angekündigt hat, dem Ausschuss keine weiteren Unterlagen mehr zu geben, wird eine zweite Anhörung anberaumt.

Sie findet am 12. November statt, dieses Mal sagt Petry aus, und der Ausschuss ist empört über ihr Verhalten. Sie sei offenbar "nicht willens, wahrheitsgemäße Angaben" zu machen, klagt Linkspolitiker André Schollbach. Piwarz rügt, das "Sich-erinnern-Wollen" von Petry sei "rudimentär". Sie spekuliere wohl darauf, "dass es im Zweifel auf Neuwahlen hinauslaufe", klagt er - aus den Sätzen spricht die Sorge.

Neuwahlen wären für alle Parteien außer der AfD brandgefährlich: 2014 kam Petrys Partei noch auf 9,7 Prozent, heute steht sie in Umfragen bei 25 Prozent.

Schollbach schlägt vor, Petry "deutlich zu machen, dass sie vereidigt werden könne". Dies geschieht und wird später dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Petry ein Ermittlungsverfahren wegen Meineids beginnt. Ihre Aussagen widersprechen denen ihrer Parteifreunde.

Auch dieses Verfahren läuft bis heute. Ein Grund dürfte sein, dass die Abgeordneten der Polizei nur zögerlich die Protokolle ihrer (eigentlich öffentlichen) Anhörungen aushändigen. Die Debatte, welche Unterlagen sie geheim halten wollen, füllt im Ausschussprotokoll zwölf Seiten.

Das Jahr 2015 verstreicht, erst im Januar und März 2016 trifft der Ausschuss sich erneut, und wieder geht es um Formalien, Zuständigkeiten, Gutachten. Eine dritte mündliche Anhörung soll im März stattfinden, doch am Vorabend meldet sich der Zeuge der AfD, Generalsekretär Uwe Wurlitzer, krank - per Attest eines Zahnarztes, eines Parteifreunds: Wurlitzer sei "notfallmäßig" bei ihm aufgetaucht, es liege "eine absolute Reise- und Verhandlungsunfähigkeit" vor, schreibt der Oralchirurg aus Dresden. Wurlitzers Wohnort ist Leipzig. Ein neues Datum muss also her, doch leider sei "die Terminfindung schwierig", klagt der Vorsitzende Marko Schiemann (CDU). Ohne neuen Termin trennt man sich, aber nicht, ohne dass ein SPD-Mann klagt, er fühle sich "etwas getrieben" durch den Verfahrensstress.

Es wird Sommer in Sachsen, Wurlitzer ist wieder gesund, der Ausschuss nimmt seine Aussage zum Anlass, abermals über ein Rechtsgutachten zu diskutieren. Dieser Fall sei ja "Neuland" für alle. Piwarz jedoch betont, er sehe "keine Eile, heute schon" diese Frage zu entscheiden.

Wieso auch? Man trifft sich ja wieder, erst im September, dann im Oktober, und nun denkt Piwarz laut darüber nach, ob der Ausschuss nicht "konsequenterweise" einfach warten sollte, bis die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Meineidverfahren gegen Petry abgeschlossen habe.

Immerhin erstellen die Abgeordneten Ende Oktober endlich eine Fragenliste für die Juristen der Landtagsverwaltung. Doch siehe da: Die haben längst eine Expertise geliefert, da sie von einem "stillschweigenden Auftrag" ausgegangen waren. Sie empfehlen, die AfD-Beschwerde abzulehnen.

Eigentlich könnte der Fall nun abgeschlossen werden. Aber leider klärt die Expertise nicht alle Fragen des Ausschusses, weshalb die Landtagsjuristen gebeten werden, noch mal ans Werk zu gehen.

Bald verzeichnet das Ausschussprotokoll gute Wünsche des Vorsitzenden für einen "gesegneten Advent".

Zwei Jahre dauert es, bis Piwarz endlich seine Empfehlungen vorlegt. Wieso wohl? Es ist schwer, Ausschussmitglieder zu Antworten zu bewegen. Piwarz verweist auf den Vorsitzenden Schiemann. Der beteuerte schon im Oktober: "Ich habe ein Interesse an einem zügigen Ergebnis." Alles müsse jedoch rechtsstaatlich zugehen. Die AfD teilt auf Anfrage mit, man habe entschieden, dass sich Frau Muster nicht äußern sollte. Schließlich tage der Ausschuss auch nicht öffentlich, und sie laufe Gefahr, im Gespräch mit Journalisten die Geheimhaltung zu brechen.

Nur der Grünen-Abgeordneten Katja Meier ist die zähe Prozedur unangenehm. "Wir müssen uns an die eigene Nase fassen." Weil der Ausschuss nicht regelmäßig tage, verzögere sich alles. Die Grüne, die erst 2015 als Nachrückerin in den Landtag gelangte, hat das Gefühl, dass der Ausschuss vieles einfach gehandhabt habe wie immer. Aber früher hätte es keine so brisanten Wahlanfechtungen gegeben. "In der nächsten Legislaturperiode muss das Verfahren gestrafft werden", so Meier.

Piwarz schreibt in seinem Votum, er glaube der AfD, dass das "verloren gegangene Vertrauen" in Samtleben der Grund für dessen Streichung gewesen sei. Wahllisten seien stets nur auf "formelle" Kriterien zu prüfen - die Motive für eine Streichung von Kandidaten seien "dabei nicht zu erforschen". Hier liege eine zulässige "Teilrücknahme" der Landesliste vor, ganz nach dem "Willen der Partei" - schließlich habe der AfD-Vorstand die Streichung beschlossen. Und im Ergebnis sitze immer noch die gleiche Zahl von AfD-Abgeordneten im Landtag.

Parteienrechtler Martin Morlok aus Düsseldorf findet es "skandalös", dass wohl keine Neuwahlen stattfinden: "Hier wird die demokratische Essenz der Listenwahl ignoriert. Dürften Vertrauensmänner gewählte Kandidaten streichen, könnte man sich die gesamte Kandidatenkür sparen."

Die Konstanzer Professorin Sophie Schönberger argumentiert: "Der Wille des AfD-Vorstands steht gerade nicht für den Willen der Basis." Die Behauptung, es säßen doch immer noch gleich viele AfD-Abgeordnete im Landtag, "konstruiert den individuellen Mandatsträger als Marionette der Partei."

Arvid Samtleben will im Fall der Niederlage vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, was Jahre dauern könnte. Der Staatsrechtler Jörn Ipsen hofft in diesem Fall auf ein "Grundsatzurteil, das für die Zukunft klarstellt, dass eine Streichung von Kandidaten ohne Zustimmung eines Parteitags unzulässig ist". Die nächste planmäßige Wahl in Sachsen steht 2019 an.