Darf Osnabrücker "Reichsbürger" Waffen behalten?

Erstveröffentlicht: 
29.01.2017

Sogenannte Reichsbürger dürfen in Niedersachsen keine Waffen mehr besitzen. Das hat Innenminister Boris Pistorius (SPD) im November per Erlass verfügt. Im Landkreis Osnabrück lebt aber zumindest zeitweise ein Mann, der 15 Waffen besitzt. Seit Anfang November 2016 wird er von der Kreisverwaltung als "Reichsbürger" eingestuft. Seine Gewehre, die er im Landkreis Osnabrück aufbewahrt, musste er trotzdem noch nicht abgeben. Denn vor zwei Jahren hatte sich der Jäger mit seinem Hauptwohnsitz nach Irland abgemeldet. Der Landkreis ist in waffenrechtlicher Hinsicht deshalb nicht mehr für ihn zuständig. Gelingt es dem Mann so, sich dem Erlass zu entziehen?

 

Bundesverwaltungsamt ist zuständig


Der Fall liegt derzeit beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Nach Paragraf 48 Absatz 2 des Waffengesetzes ist das Amt für Deutsche zuständig, die ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt haben. Der Landkreis Osnabrück hatte nach Angaben seines Sprechers Henning Müller-Detert das Bundesverwaltungsamt umgehend informiert, nachdem sich der Jäger aus Deutschland abgemeldet hatte. "Die Ummeldung erfolgte, bevor die 'Reichsbürger'-Problematik virulent wurde", so Müller-Detert. 

 

"Reichsbürger" sind "waffenrechtlich unzuverlässig"


Beim Bundesverwaltungsamt wollte man sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Eine Sprecherin bestätigte nur, dass es der Behörde möglich sei, dem Jäger die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Der Mann müsste dann seine Gewehre abgeben, notfalls könne das auch mit der Hilfe der örtlichen Polizei durchgesetzt werden. Das Niedersächsische Innenministerium beurteilt "Reichsbürger" pauschal als "waffenrechtlich unzuverlässig". Beim Bundesverwaltungsamt sieht man das ähnlich: "Die Ablehnung der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen stehen im Widerspruch zu den waffenrechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit", so die Behördensprecherin. Die "Reichsbürger"-Problematik sei aber völlig neu. So einen Fall habe es bislang beim Bundesverwaltungsamt noch nicht gegeben. 

 

Wer ist zuständig?


Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundesverwaltungsamt nur tätig werden darf, wenn der Mann seinen Lebensmittelpunkt wirklich nach Irland verlegt hat. Ist das nicht der Fall, müsste doch der Landkreis Osnabrück handeln. Es werde von der Kreisverwaltung aber nicht direkt überprüft, wo der Mann tatsächlich lebt, so Sprecher Müller-Detert. Nur bei einem begründeten Verdacht des Missbrauchs werde dieser Frage nachgegangen. Beide Behörden müssen also auf die Richtigkeit der Angaben des Mannes vertrauen. 

 

Landkreis sieht keine Kontroll-Lücken


Dass ein sogenannter Reichsbürger versucht, den gesetzlich geregelten Wechsel der Zuständigkeit zwischen den Behörden für seine Zwecke auszunutzen, sei deshalb zwar möglich, heißt es vom Bundesverwaltungsamt. Konkrete Hinweise darauf gebe es aber nicht. Im vorliegenden Fall gebe es eine enge Abstimmung zwischen dem Bundesverwaltungsamt und dem Landkreis Osnabrück hinsichtlich der Zuständigkeit und des weiteren Vorgehens, sagt auch Sprecher Müller-Detert. "Es gibt einen engen, oft telefonischen Draht zwischen den zuständigen Sachbearbeitern." Weitere Informationen kämen von den Polizeibehörden. So sehe das auch der Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vor. Auch beim Landkreis Osnabrück glaube man deshalb nicht, dass es Lücken in der Kontrolle mutmaßlicher "Reichsbürger" mit Waffen gibt, sagt Müller-Detert.