"Asylanten müssen draußen bleiben" Ladenbesitzer wegen Volksverhetzung verurteilt

Erstveröffentlicht: 
17.11.2016

In sein Schaufenster stellte er ein Schild mit dem Satz "Asylanten müssen draußen bleiben", daneben war ein Hund abgebildet. Wegen dieser Aktion muss ein Ladenbesitzer aus Oberfranken nun zahlen.

 

Ein Ladeninhaber aus dem oberfränkischen Selb, der in seinem Schaufenster ein Schild mit dem Satz "Asylanten müssen draußen bleiben" und mit dem Bild eines Hundes aufgestellt hatte, ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

 

Der Richter schloss sich der Meinung des Staatsanwalts an. Dieser hatte argumentiert, dass das Schild eine Bevölkerungsgruppe mit Tieren gleichsetze, die als so unrein gelten, dass sie etwa Lebensmittelläden nicht betreten dürfen.

 

Der Angeklagte erhielt eine Verwarnung und muss 1800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt der 54-Jährige die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig.

 

Der Anwalt des selbstständigen Handelsvertreters hatte auf den Schutz der Meinungsfreiheit verwiesen und Freispruch verlangt. Sein Mandant habe keine Gruppe böswillig herabsetzen wollen, argumentierte er.