Rechtsextremes Rockkonzert "Eichsfeldtag" - Polizei räumt rechtswidrige Platzverweise gegen Journalisten ein

Erstveröffentlicht: 
16.11.2016

Die Platzverweise der Polizei gegen vier Journalisten beim rechtsextremen Rockkonzert "Eichsfeldtag" im Mai sind rechtswidrig gewesen. Das räumte die Thüringer Landespolizeidirektion in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Weimar ein, wie die Anwälte der Journalisten mitteilten. In dem Schreiben heißt es, "dass die Voraussetzungen für den Erlass des streitgegenständlichen Platzverweises nicht vorgelegen haben. Einer zu erwartenden Erledigungserklärung schließen wir uns bereits an dieser Stelle an und erklären die Übernahme der Verfahrenskosten."

 

Ein Blick in die Berichte der zuständigen Beamten zu den Ereignissen von Mai und Juni 2016 zeige zudem einem der Anwälte zufolge "ein höchst fragwürdiges Verständnis" der Polizei von Medienarbeit.

Den betroffenen Journalisten, die sich durch offizielle Presseausweise ausgewiesen hätten, werde im Bericht vom 31. Mai 2016 unterstellt, sie seien "Angehörige der Antifa, die mit ihrem Auftreten eine Eskalation im Veranstaltungsraum provozierten". Andrea Röpke, eine der betroffenen Journalistinnen, erklärte dazu: "Es ärgert mich maßlos. Diese Behauptungen, wir würden Fotos von Kindern auf derlei Veranstaltungen und Portraitaufnahmen der Teilnehmer machen und dann angeblich im Netz veröffentlichen, stammen aus der Neonazi-Szene." Sie finde es schlimm, wenn die Polizei solche Unterstellungen und Parolen unhinterfragt übernehme.

Beim "Eichsfeldtag" am 28. Mai in Leinefelde-Worbis hatten Polizeibeamte Journalisten Platzverweise erteilt, obwohl diese sich als Pressevertreter ausgewiesen hatten. Sie hatten von einem Erdwall hinter dem Ort des Rechtsrock-Open Airs aus das Geschehen dokumentiert. Angeblich hätten sie "durch ihr Verhalten eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hervorgerufen", hieß es in dem Bericht der Landespolizeiinspektion Nordhausen. Vier der Journalisten verklagten daraufhin den Freistaat Thüringen.