Justiz Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Haft

Erstveröffentlicht: 
15.11.2016

Das Schwurgericht am Landgericht Amberg verneint einen Mordversuch beim Flaschenwurf eines 25-Jährigen in Hirschau.


Von Hans Babl

 

Amberg. Vier Jahre und sechs Monate in Haft muss ein 25-jähriger Mann aus Hirschau, der am 7. Februar 2016 eine Flasche mit einer brennbaren Flüssigkeit durch ein Fenster in ein Haus in Hirschau geworfen hat, in dem neun Asylbewerber lebten. Dieses Urteil sprach am Dienstag, 15. November, dem inzwischen vierten Verhandlungstag, das Schwurgericht am Landgericht Amberg unter Vorsitz der Landgerichtsvizepräsidentin Roswitha Stöber.

 

Angeklagt war der 25-Jährige im Speziellen wegen versuchten Mordes in neun Fällen – dies aber hat das Gericht letztlich verneint. Verurteilt wurde der Hirschauer wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung – dies betrifft den Fall des Flaschenwurfs – sowie gefährlicher Körperverletzung – der 25-Jährige Mann hatte am 24. Juli 2015 einen Studenten mit einer Bierflasche verletzt.

 

Staatsanwalt Tobias Kinzler hatte in seinem Plädoyer am Donnerstag, 10. November, eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Verteidiger des Angeklagten, die Rechtsanwälte Kurt Alka und Karl Holzapfel, hatten auf eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten plädiert.

 

Angeordnet wurde auch eine Unterbringung des Angeklagten zur Entziehung. Der medizinische Sachverständige Dr. Reiner Miedel hatte bei seiner Aussage vor dem Landgericht dem 25-Jährigen eine „Bieralkoholabhängigkeit“ bescheinigt und eine stationäre Suchttherapie für mindestens 18 Monate empfohlen. „Ohne Therapie besteht die Gefahr erneuter Taten im Rauschzustand“, hatte der Gutachter vor Gericht gesagt.