Infoveranstaltung zum SC4A-Prozess mit Anwalt & Angeklagtem

Plakat / Flyer

Im letzten Herbst besetzten linke Aktivist_innen ein leerstehendes Gebäude nahe dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) mit dem Plan ein Soziales Zentrum für alle (SocialCenter 4 all - sc4a) zu eröffnen und auf die menschenunwürdigen Zustände am LaGeSo aufmerksam zu machen.


Nun wird ihnen der Prozess gemacht. Am Mittwoch wird einer der Angeklagten sowie sein Anwalt berichten, warum es zu der Besetzung kam und was im kommenden Prozess zu erwarten ist.

Gemeinsam mit der Initiative Social Center 4 all Berlin werden wir den Prozess solidarisch begleiten.

 

03.08. 18 Uhr Pirata Patata (Kohlfurter Straße 33, 10999 Kreuzberg)

 

Spendenkonto: Kontoinhaber: Rote Hilfe e.V. // IBAN: DE55430609674007238317 // BiC: GENODEM1GLS // Verwendungszweck: socialcenter4all

 

 

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Vor einem vollen Zuschauerraum fand am gestrigen Freitag in Berlin der Prozess gegen einen der Besetzer der Initiative „social center 4 all“ statt. Das Verfahren begann mit einer Erklärung des Angeklagten. In dieser ging er noch mal auf die katastrophale Situation letztes Jahr rund um das LaGeso ein und erklärte deutlich, dass er sein damaliges Handeln weder bereut, noch sich dafür entschuldigen wird. Nach der Erklärung, ging der Anwalt des Beschuldigten auf den Notwehrparagraph § 34 ein und warum er in dem Handeln seines Mandanten genau diesen erfüllt sieht.

Das Gericht folgte dem Anwalt und dem Angeklagten, was die Situation vor der Erstaufnahmestelle für Geflüchtete und das totale Versagen der zuständigen Behörden angeht. Doch die Voraussetzungen für den Paragraphen 34 sei nicht gegeben, da die Situation nicht konkret genug war. Auf Nachfrage des Angeklagten, wann denn eine konkrete Situation vorgelegen hätte, konnte die Richterin nicht wirklich eine befriedigende Antwort geben. Ein geladener Cop konnte auch nicht viel Erhellendes zum Prozess beitragen, so dass sich die Verhandlung nach einer Stunde schon dem Ende zuneigte.

Die Richterin wollte dann das Verfahren einstellen, wobei die Staatsanwaltschaft eine Einstellung ablehnte und eine Verurteilung von 30 Tagessätzen zu je 30 Euros forderte. Letztendlich verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Verwarnung von 30 Tagessätzen je 30 Euros auf 1 Jahr Bewährung. Das heißt, wenn der Angeklagte dieses Jahr straffrei bleibt, müssen die 900 Euro nicht bezahlt werden und der Angeklagte bleibt straffrei.

Nach dem Verfahren trafen sich die Zuschauer*innen und der Angeklagte noch in einer ausgelassenen Runde, waren nicht wirklich zufrieden, aber auch nicht wirklich enttäuscht. „Letztendlich habe ich schon vor dem Prozess gesagt, das ich zu meiner Handlung nach wie vor stehe und mir war einfach wichtig, vor Gericht eine klare Haltung zu bewahren. Denn nach wie vor mache ich mein Handeln mit meinem Gewissen aus und nicht mit einem bürgerlichen Gericht.“, so das Fazit des Besetzers.