NSU-Prozess - Tino Brandt soll Mithäftling Falschaussage offenbart haben

Erstveröffentlicht: 
05.07.2016

Der frühere Anführer des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes, Tino Brandt, hat nach Aussage eines Mithäftlings im NSU-Prozess Gedächtnislücken nur vorgetäuscht. Brandt habe ihm das in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim offenbart, sagte der Zeuge am Dienstag.

 

München. Der frühere Anführer des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes, Tino Brandt, hat nach Aussage eines Mithäftlings im NSU-Prozess Gedächtnislücken nur vorgetäuscht. Brandt habe ihm das in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim offenbart, sagte der Zeuge am Dienstag. Brandt habe zur Begründung gesagt: „Ich bin doch kein Kameradenschwein“.

 

Brandt war mehrmals im NSU-Prozess und sollte über sein Wissen über den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) aussagen. Zeugen sind vor Gericht verpflichtet, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen. Als Falschaussage gilt auch, wenn Angaben bewusst unvollständig gemacht werden.

 

Brandt habe ihm zudem erzählt, dass er sich einer seiner Zeugenladungen mit einer simulierten Krankheit entzogen und darüber amüsiert habe, dass jeder Prozesstag mehr als 100 000 Euro Kosten verursache. Der Mithäftling sagte, er habe all das noch am selben Tag aufgeschrieben. Er habe das Gespräch mit Brandt für „brisant“ gehalten und dem Gericht nach längerer Überlegung seine Aufzeichnung übermittelt. Beigefügt habe er eine Zeugenladung Brandts, die dieser ihm „als Trophäe“ überlassen habe.

 

Brandt ist wegen Kindesmissbrauchs inhaftiert. Er war jahrelang auch V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes.

 

Die drei späteren mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe lernte Brandt nach eigener Aussage in den 1990er Jahren kennen. Die drei waren 1998 in den Untergrund gegangen. Mundlos und Böhnhardt sollen in den folgenden Jahren zehn Menschen aus überwiegend rassistischen Motiven erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Zschäpe ist als einzige Überlebende des NSU wegen Mittäterschaft angeklagt.

 

Erneut ging es am Dienstag auch um die Mordwaffe vom Typ „Ceska“, die bei neun der zehn Morde verwendet wurde. Dabei erhoben die Verteidiger des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben Vorwürfe gegen die Ermittler. Wohlleben soll den ebenfalls angeklagten Carsten S. beauftragt haben, die Waffe gekauft und ihm das Geld dafür gegeben haben. Rechtsanwalt Olaf Klemke sagte, S. sei von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) „mit Samthandschuhen angefasst“ worden, damit er Wohlleben belaste. Wohlleben hat die Vorwürfe gegen sich bestritten.