Zum wiederholten Mal musste sich am Dienstag Enrico Böhm, Stadtrat in Leipzig und ehemaliges NPD-Mitglied, vor dem Amtsgericht verantworten. Der 33-jährige Mediengestalter soll bereits 2014 auf der Internetseite „leipzig-steht-auf.de“ ein Bild eines Kindes veröffentlicht und mit Fotomontage bearbeitet haben, um gegen ein Asylheim zu protestieren.
Leipzig. Zum wiederholten Mal musste sich am Dienstag Enrico Böhm, Stadtrat in Leipzig und ehemaliges NPD-Mitglied, vor dem Amtsgericht verantworten. Der 33-jährige Mediengestalter soll bereits 2014 auf der Internetseite „leipzig-steht-auf.de“ ein Bild eines Kindes veröffentlicht und mit Fotomontage bearbeitet haben, um gegen ein Asylheim zu protestieren. Die Staatsanwaltschaft lastet ihm an, zuvor weder die Erlaubnis des Fotografen noch des Kindes und seiner Eltern eingeholt und damit sowohl gegen das Urheber- als auch Kunsturheberrechtgesetz verstoßen zu haben. Die Eltern hatten Strafantrag gestellt.
Das Foto des Kindes war ein halbes Jahr zuvor von der Bild-Zeitung in einem anderen Zusammenhang veröffentlicht worden. Dabei ging es um einen verlorenen und endlich wieder aufgetauchten Teddy. Wegen der Urheberrechtsverstöße sollte Böhm eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 11 Euro zahlen. Gegen den Strafbefehl vom Oktober 2015 ging der 33-Jährige jedoch in Einspruch, so dass am Dienstag eine Verhandlung am Amtsgericht anberaumt wurde.
Verteidiger Mario Thomas gab eine Erklärung ab, wonach Böhm sämtliche Anschuldigungen zurückweist. „Der Tatvorwurf trifft so nicht zu“, so der Anwalt. Böhm habe das Foto nicht ins Internet gestellt, weder eine Seite gemietet noch einen Vertrag unterschrieben.
Richter Mathias Winderlich, der zunächst keine Zeugen geladen hatte, vertagte daraufhin den Prozess auf den 24. August. Zuvor soll noch ein Schriftgutachten zu einer möglichen Vertrags-unterzeichnung eingeholt werden.
Wie berichtet, hatte sich die rechtsex-treme NPD nach Querelen im Zusammenhang mit der Wahl eines neuen Landesvorstandes im März dieses Jahres von ihrem Leipziger Stadtrat Böhm getrennt. Er sei aus der Partei ausgeschlossen worden. Bereits Anfang Februar habe man ihn als Kreischef abgesetzt, hieß es in einer Mitteilung der Partei. Böhm widersprach am Dienstag dieser Darstellung. Vielmehr sei er aus der NPD ausgetreten, weil es sich um „keine demokratische Wahl“ gehandelt habe. Der 33-Jährige ist nach wie vor fraktionsloser Stadtrat – nunmehr allerdings ohne NPD-Mandat.
Auf Böhms Konto gehen rund ein Dutzend Vorstrafen. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Ende Dezember nach einer Attacke auf eine Radfahrerin wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.
Von Sabine Kreuz