Potenzieller Wahlkandidat vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
24.05.2016

Frank Urbanek will in Frankenberg Bürgermeister werden. Weil er gegen das Versammlungsgesetz verstieß, ist er jetzt verurteilt worden. In der Verhandlung kamen auch dunkle Flecken in seinem Lebenslauf zur Sprache.

 

Frankenberg. Er habe nur mit Gleichgesinnten etwas "Lärm" machen und bei einem "Spaziergang" seinem Missfallen über die politische Lage Ausdruck verleihen wollen. Dass daraus am 3. Oktober 2015 eine Versammlung mit rund 100 Teilnehmern auf dem Frankenberger Markt geworden ist, hat Frank Urbanek so nicht absehen können. So schilderte es jedenfalls der 44-jährige Frankenberger gestern vor dem Döbelner Amtsgericht. Dort musste er sich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten.

 

Denn Urbanek hatte am Tag zuvor im sozialen Netzwerk Facebook zu dem Treffen aufgerufen, dort auch das Wort vor den versammelten Menschen ergriffen. Nur angemeldet war die Veranstaltung bei der dafür zuständigen Kreisbehörde nicht. Das hätte Urbanek mindestens 48 Stunden vorher tun müssen, wie Richter Janko Ehrlich ihm gestern vorhielt. Seine Erklärung, er habe nicht absehen können, was er mit seinem Aufruf im Internet in Gang setzt, ließ das Gericht so nicht gelten. "Sie haben sich das zu eigen gemacht und den Hut dafür aufgesetzt", sagte Richter Ehrlich. Dabei verwies er auch auf die Rolle Urbaneks als Sprecher bei der Veranstaltung. An jenem Oktobertag 2015 wurde ein Bürgerentscheid zur Frage, ob Frankenberg weitere Asylsuchende aufnehmen sollte, gefordert. Diese Forderung verfolgte dann eine Bürgerinitiative weiter, welche weitere, dann offiziell angemeldete Demonstrationen in Frankenberg zum Thema Asyl organisierte. Urbanek ist heute Vorsitzender des aus dieser Initiative hervorgegangenen Vereins "Bürger in Bewegung".

 

Gestern wurde er nun für den Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Dabei berücksichtigte der Richter, dass es bei der Versammlung zu keinen Ausschreitungen oder Schäden kam.

 

In der Verhandlung kamen auch Details aus dem Lebenslauf von Urbanek zur Sprache, die seine Vorstrafen belegen. So sind im Bundeszentralregister 14 Einträge aufgelistet, darunter Haftstrafen unter anderem wegen Diebstahls und Körperverletzung, der jüngste Eintrag betrifft eine Tat aus dem Jahr 2003.

 

Frank Urbanek hat nach eigener Aussage damit aber längst abgeschlossen und glaubt nicht, dass dies die von ihm angestrebte Kandidatur für die Bürgermeisterwahl beeinflusst. Seine Vergangenheit sei bekannt. Er habe auch keinen Grund, dies zu verheimlichen. Auch das jüngste Urteil gestern hindere ihn jetzt nicht, die Kandidatur als Einzelbewerber zu verfolgen.