Die sächsische „Bürgerwehr FTL/360“ wird ein Fall für den Generalbundesanwalt. Die Karlsruher Behörde und das BKA übernehmen nach LVZ-Informationen die Ermittlungen – wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Leipzig. Die sächsische „Bürgerwehr FTL/360“ wird ein Fall für den Generalbundesanwalt. Die Karlsruher Behörde und das BKA übernehmen nach LVZ-Informationen die Ermittlungen – wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung. Bislang hatte die Bundesanwaltschaft noch geprüft, ob sie die Ermittlungen an sich zieht. Das Verfahren gegen die Rechtsextremisten wird in Kooperation mit dem Operativen Abwehrzentrum (OAZ) in Leipzig geführt, das bereits entscheidende Ermittlungsergebnisse gegen die Freitaler Bürgerwehr vorlegen konnte. Es wird mit baldiger Anklage gerechnet. Der Generalbundesanwalt übernimmt die Strafverfolgung, wenn die innere Sicherheit der Bundesrepublik betroffen ist.
Die Beschuldigten – vier Männer und eine Frau – sollen 2015 Asylunterkünfte in Freital sowie ein linksalternatives Wohnprojekt in Dresden angegriffen haben. Darüber hinaus wird gegen die Gruppe wegen Attacken auf ein Parteibüro der Linken sowie wegen eines Sprengstoffanschlags auf das Auto eines Freitaler Stadtrats ermittelt. Drei Verdächtige sitzen bereits in Untersuchungshaft.
Von Andreas Debski