NPD-Verbot: V-Mann-Frage prägt ersten Verhandlungstag

Erstveröffentlicht: 
01.03.2016

Diskussionen um V-Leute, Überwachung und Parteilichkeit haben den Verhandlungsauftakt zum NPD-Verbotsverfahren bestimmt. Die NPD hatte zuvor hohe Erwartungen geschürt.

 

Der von NPD-Anwalt Peter Richter angekündigte "Knaller" ist bisher ausgeblieben: Zum Auftakt der Verhandlung über den NPD-Verbotsantrag des Bundesrates versuchte er vor dem Bundesverfassungsgericht die Partei als Opfer staatlicher Überwachung und Unterwanderung darzustellen, blieb aber weitgehend unkonkret. Der 30-Jährige Jurist, selbst NPD-Mitglied, bekräftigte seine Behauptung, die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern seien trotz der Vorlage teilgeschwärzter Akten noch immer den Beweis schuldig, dass sie für das Verbotsverfahren ihre V-Leute aus den Parteigremien abgezogen haben. Er verlangte "einen Vollbeweis" dafür und eine Bestätigung durch die Bundeskanzlerin.

 

Richter beklagte zudem, er könne noch immer nicht sicher mit den NPD-Verantwortlichen kommunizieren, weil der Staat ihn möglicherweise überwache. Als Beleg dafür führte er unter anderem einen Dienstwagen der saarländischen Landesbehörde an, der im November 2012 auf dem Parkplatz des Postamtes Dudweiler bei Saarbrücken das Auto seiner Mutter gerammt hatte. Bis zu diesem Punkt ging der NPD-Anwalt nicht über seine bereits bekannte Verteidigungsstrategie hinaus. 

 

Neu war lediglich Richters Vorwurf, die Polizei habe zwei NPD-Vorstandsmitglieder aus Nordrhein-Westfalen überwacht. Die beiden Frauen seien im Sommer 2015 von polizeilichen Maßnahmen betroffen gewesen, sagte der NPD-Anwalt. Richter sieht damit die Zusicherung der Verbotsantragssteller verletzt, die Partei werde nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht.  

 

Die Frauen waren demnach nicht selbst Ziel der Überwachungsmaßnahme, sondern gerieten ins Blickfeld der Polizei, weil sie Kontakt mit der eigentlichen Zielperson hatten und wurden später auch von der Polizei darüber informiert. Zumindest von gezielter Ausspähung der Partei kann somit keine Rede sein.

 

Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der NPD-Anwalt beantragt, die Verfassungsrichter Peter Huber und Peter Müller wegen Befangenheit auszuschließen, was die anderen Richter des Zweiten Senats jedoch mit der Begründung ablehnten, auch Verfassungsrichter dürften sich politisch äußern. Das gelte insbesondere für die Zeit vor ihrem Amtsantritt als Verfassungsrichter.  

 

Kritik an der Wahl der Verfassungsrichter

Der NPD-Anwalt hatte dem früheren thüringischen Innenminister Huber vorgeworfen, dass er 2010 – damals noch als Politiker – angeregt hatte, der NPD per Gesetzesänderung die Staatsfinanzierung zu streichen. Und der einstige Ministerpräsident des Saarlandes Müller hatte ihr Gedankengut als "ekelerregend" bezeichnet. Anwalt Richter sieht darin eine unzulässige Parteinahme zulasten der NPD.

 

Richter bezweifelte in seinem fast einstündigen Eingangsstatement zudem die Legitimität der Verfassungsrichter, weil sie nicht vom Bundestag gewählt werden, sondern von einem Richterwahlausschuss, einem Teil des Parlaments. Weiterhin rügte er, dass die Richterin Doris König und der Richter Ulrich Maidowski erst zum Zweiten Senat hinzukamen, als das Verbot bereits beantragt war.

 

Die Bundesländer hatten ihre Polizeibehörden und Geheimdienste im Zuge der Vorbereitungen für das Verbotsverfahren angewiesen, über die NPD nur öffentlich zugängliche Materialien und Verlautbarungen auszuwerten und die elf V-Leute in allen Parteigremien von sechs Bundesländern abzuziehen. Damit wollten sie sicherstellen, dass der Staat nichts über die Prozessstrategie der NPD erfährt und zudem keinen Einfluss auf die Tätigkeit einer Partei bekommt, die er eigentlich verbieten lassen möchte. Denn an der V-Leute-Problematik war das erste NPD-Verbotsverfahren von 2003 gescheitert.