Gericht bestätigt Verbot der „Nationalen Sozialisten Döbeln“

Erstveröffentlicht: 
13.11.2015

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot der „Nationalen Sozialisten Döbeln“ bestätigt. Gegen das Verbot waren die rechtsextreme Vereinigung und eines ihrer Mitglieder vorgegangen. Ihre Klage wurde nun abgewiesen, wie das Bautzener Gericht am Donnerstag mitteilte.

 

Bautzen/Döbeln. Eine Begründung des Urteils soll in der kommenden Woche folgen. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU), der die rechtsextreme Gruppe Anfang 2013 verboten hatte, sprach von einem „guten Tag für den Rechtsstaat“. Die Entscheidung bestätige den Kurs der Staatsregierung. „Organisationen, die sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung richten, treten wir entschieden und mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen.“

 

Das Verbot der „Nationalen Sozialisten Döbeln“ war unter anderem damit begründet worden, dass die Vereinigung nationalsozialistische Begriffe und Symbole verwende, nationalsozialistischen Traditionen folge und sich zur NSDAP und deren führenden Funktionären bekenne.

 

Die Kläger hatten dagegen geltend gemacht, dass es sich nur um einen familiär und freundschaftlich geprägten Kreis national gesinnter Personen handele. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG nicht zugelassen. Allerdings können die Kläger gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.