Neue Ermittlungen in Feuerlöscher-Affäre

Erstveröffentlicht: 
13.05.2015

Drittes Verfahren nach Polizeieinsatz bei Demo in Schönefeld - Behörden halten Details aber geheim

Von Frank Döring


Nach dem unzulässigen Feuerlöscher-Einsatz von Polizeibeamten gegen Demonstranten voriges Jahr in Schönefeld hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf LVZ-Anfrage. "Es haben sich im Laufe der Ermittlungen weitere Hinweise in diesem Zusammenhang ergeben", begründete er diesen Schritt.


Wie berichtet, hatten Bereitschaftspolizisten am 3. Februar 2014 ein Spezialfeuerlöschgerät eingesetzt - betroffen waren Demonstranten, die gegen einen rechtsgerichteten Aufmarsch vor dem Asylbewerberheim protestierten. Viele klagten hinterher über Augen- und Haut-Reizungen. Später teilte das Innenministerium der LVZ mit, dass das Gerät mit Wasser gefüllt war, versetzt mit dem Löschmittelzusatz FireAde 2000 und dem Frostschutzzusatz CW-Antifreeze. Die Behörde musste eingestehen, dass ein nicht für diesen Einsatz zugelassenes Mittel verwendet worden war. Vorgesehen ist das Gerät eigentlich für das Löschen von brennenden Personen und Sachen.


In diesem Zusammenhang war bereits gegen zwei Polizeibeamte ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung im Amt eingeleitet worden. Dies dauere noch an, teilte jetzt das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) mit. Ob und wann mit einer Anklageerhebung zu rechnen ist, könne derzeit nicht gesagt werden.


Hinsichtlich des hinzugekommenen Verfahrens halten sich die Behörden ausgesprochen bedeckt. So teilten weder Ministerium noch Staatsanwaltschaft mit, gegen wen sich das neue Ermittlungsverfahren richtet - gegen einen weiteren unmittelbar am Einsatz beteiligten Beamten oder einen mutmaßlich Verantwortlichen. Bei dem Einsatz zu der Kundgebung in Schönefeld waren 58 Beamte der Polizeidirektion Leipzig und 93 Kräfte der Bereitschaftspolizei beteiligt.


"Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt würden", teilte das Innenministerium in seiner schriftlichen Antwort mit, "könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde." Selbst eine Auskunft in nichtöffentlicher Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk käme aus diesem Grund nicht in Betracht. "Der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren wäre womöglich irreparabel", so das Ministerium.


Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist demnach auch nicht mit weiterführenden Konsequenzen zu rechnen. "Bisher wurden noch keine disziplinarrechtlichen Schritte unternommen", so das Innenministerium, "da die Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Beamte des Polizeivollzugsdienstes des Präsidiums der Bereitschaftspolizei weiterhin geführt werden."