Urteil: Geldstrafe für 34-Jährigen aus dem Dreisamtal wegen Besitz von Anabolika

Erstveröffentlicht: 
24.03.2015

Ein 34-Jähriger ist vom Freiburger Amtsgerichts wegen des Besitzes von elf Gramm Trenbolon und Testosteron zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden.

 

DREISAMTAL/FREIBURG. Beim Doping kann sich neben dem Profisportler auch der Amateur gemäß dem Arzneimittelgesetz strafbar machen. Es genügt bereits der Besitz von anabol-androgenen Steroiden, wenn sie die "nicht geringe Menge" überschreiten. Diese Erfahrung musste ein 34-Jähriger aus dem Dreisamtal machen. Er ist vom Freiburger Amtsgerichts wegen des Besitzes von elf Gramm Trenbolon und Testosteron zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden.

 

Der Angeklagte wird von der Polizei der eher unsportlich agierenden Hooliganszene zugeordnet. Seit einem Schlangenbiss bezieht er eine Frührente und verdient sich mit 450 Euro-Jobs Geld dazu. Er ist Mitglied in einem Fitnesscenter, besucht es allerdings kaum noch, weil er unter den Folgen eines Bandscheibenvorfalls leidet. Wegen der erzwungenen Unsportlichkeit habe er zu den muskelaufbauenden Anabolika gegriffen, erklärte der Angeklagte dem Strafrichter: "Ich fühle mich dann einfach besser, auch psychisch." Durchsucht hatte die Polizei die Wohnung des 34-Jährigen im Juli 2014 aus anderen Gründen: Sie suchte nach digitalen Speichermedien. Dass sie dabei zwei angebrochene Ampullen mit anabol-androgenen Steroiden und eine Spritze mit Resten fanden, war nur ihrem gründlichen Suchen geschuldet. Im Fernsehschrank entdeckten sie zudem 0,9 Gramm Marihuana. Von diesem will der Angeklagten nichts gewusst haben. Das müsse ein Umzugshelfer dort vergessen haben. Ein Argument, dass Richter Leipold nicht gelten ließ: "Schon der Aufbewahrungsort spricht dafür, dass Sie von dem Marihuana gewusst haben."

 

Auch die Argumente von Verteidiger Dubravko Mandic konnten den Richter nicht zu einem Freispruch bringen. Im Plädoyer hatte Mandic erklärt, dass der Besitz von Anabolika nur dann unter Strafe stehe, wenn er "zu Dopingzwecken im Sport" benutzt werde. Sein Mandant habe 2014 keinen Sport getrieben. Also, so folgerte Mandic, sei der Tatbestand nicht erfüllt. Zuvor hatte er versucht, dem pharmazeutischen Sachverständigen andere Gründe für die Einnahme von Testosteron abzutrotzen, indem er behauptete, dass es auch als Anti-Aging-Mittel eingenommen werde. Dass Testosteron Alterungsprozesse verlangsame, war dem Sachverständigen offensichtlich neu: "Die Leber kann einen Schlag bekommen und andere Organe auch." Der Verteidiger erwiderte: "Das stimmt doch nicht, das ist Blödsinn."

 

Richter rügt den Verteidiger

 

Damit rief er den Richter auf den Plan. Der forderte Mandic auf: "Ich darf Sie bitten, sich so zu verhalten, wie es sich vor Gericht gehört." Nunmehr wollte der Verteidiger wissen, ob Testosteron einen Einfluss auf das Sexualverhalten und -empfinden habe. Worauf der Sachverständige antwortete, dass sich bei dauerhafter Einnahme die Hoden verkleinerten und weggingen. "Ich habe Sie nicht nach den Hoden gefragt", unterbrach ihn der Verteidiger, was ihm die zweite Rüge des Richters einbrachte: "Lassen Sie den Gutachter aussprechen. Sie sind Anwalt. Achten Sie auf Ihre Standespflichten, ansonsten sehe ich mich gezwungen der Rechtsanwaltskammer Mitteilung zu machen." Anschließend sage der Sachverständige: "Es ist denkbar, dass der Sexualtrieb gesteigert wird." Seine eigentlichen Untersuchungen hatten ergeben, dass der Angeklagte das 7,3-Fache der sogenannten nicht geringen Menge besessen hatte.

 

Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten plädierte ein Rechtsreferendar im Auftrag der Staatsanwaltschaft für eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger setzte auf Freispruch. Richter Leipold erinnerte in seiner Urteilsbegründung daran, dass der Angeklagte zugegeben habe, die Mittel zum Muskelaufbau genommen zu haben. Damit sei der Tatbestand erfüllt. Da der Angeklagte ein Kleinkonsument gewesen sei, könne die Strafe geringer ausfallen als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro sei schuld- und tatangemessen.

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Bei dem Angeklagten handelt es sich um den Nazi Mario Strasser aus Kirchzarten. Bei ihm fand auch schon nach dem Brandanschlag auf den besetzten Infoladen in der Gartenstraße 19 eine Hausdurchsuchung statt. Strassers Verteidiger Dubravko Mandic ist Nazianwalt, Mitglied der Burschenschaft Saxi-Silesia und AfD-Funktionär.

 

Mehr Infos zu Mario Strasser:

Lehrer beteiligt an Nazi-Brandanschlag in Freiburg
Autonome Antifa Freiburg
Communiqué vom 22.11.2012

 

Mehr Infos zu Dubravko Mandic:

Vernetzte Einzeltäter in Freiburg und Umgebung

Autonome Antifa Freiburg
Communiqué vom 21.09.2013

Zu dem Brandanschlag auf die Gartenstr. gab es bisher keine Verfahren bzw. gar Urteile???