Über das ungesühnte SS-Massaker in Sant' Anna di Stazzema

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregime/Bund der Antifaschisten, ver.di Jugend Oberpfalz und SJD-Die Falken, Bezirk Niederbayern/Oberpfalz laden herzlich zu folgender Veranstaltung ein: Über das ungesühnte SS-Massaker in Sant' Anna di Stazzema in Italien verurteilt - in Deutschland verjährt

 

Referent: Hermann G. Abmayr, Journalist und Filmemacher aus Stuttgard

 

Im Morgengrauen des 12. August 1944 dringen mehrere Kompanien der 16. Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ aus vier Richtungen in das Bergdorf  Sant’Anna di Stazzema in der Toskana ein. Als sie nach wenigen Stunden den Ort verlassen, liegen 400 Menschen tot auf dem Boden oder in den Trümmern ihrer Häuser – durchsiebt von Maschinengewehrsalven, verstümmelt, verbrannt. Frauen, alte Männer und über hundert Kinder; das jüngste war 20 Tage alt.

 

„Es verletzt unser Empfinden für Gerechtigkeit tief, wenn Täter nicht überführt werden können, wenn Täter nicht bestraft werden können, weil die Instrumente des Rechtsstaates das nicht zulassen“, sagte Bundespräsident Gauck, als er am 24. März 2013 Sant’Anna di Stazzema besuchte.
Welch Heuchelei, sagen wir!! Nun, dass Täter nicht überführt werden können, ist nicht richtig. Sie sind überführt, sie haben Namen, Vornamen, Adressen und sind rechtskräftig verurteilt. Nur wird weder die von italienischen Gerichten angesetzte Strafe in Deutschland angewandt, noch dem Auslieferungsantrag Italiens nachgekommen.
Jahrzehntelang lebten die SS-Mörder unbehelligt in Westdeutschland. Auch heute noch. Manche gaben Interviews, berichteten von dem Massaker und ihrer Rolle. Erst Ende 2002 nimmt die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Verfahren gegen 17 Beschuldigte auf. 2004 und 2005 klagt die italienische Justiz an. Das Gericht in La Spezia verurteilt zehn der beteiligten SS-Männer wegen hundertfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. In Abwesenheit. Deutschland lieferte die Mörder nicht aus. 2012 stellte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler in Stuttgart nach zehn Ermittlungsjahren das Verfahren gegen die SS-Mörder ein. Verjährt – das Massaker wäre „spontan“ vor Ort „passiert“.
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