Strengeres Polizeigesetz - Henkel will Krawallmacher vier Tage einsperren

Erstveröffentlicht: 
17.03.2014

Zwei Tage kann die Berliner Polizei potenzielle Randalierer bisher aus dem Verkehr ziehen. Vorsorglich, um damit eine Straftat zu verhindern. Dem Senat reicht das nicht: Innensenator Henkel will mit einem verschärften Polizeigesetz gegen Gewalttäter vorgehen.

 

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) will mit verschärftem Polizeigesetz gegen mögliche Störer und Gewalttäter vorgehen. Geplant sei eine Ausdehnung des sogenannten Unterbindungsgewahrsams zur Verhinderung von Straftaten oder Krawallen bei Demonstrationen. Dieser soll künftig von Richtern vier statt bisher zwei Tage verhängt werden können, sagte Henkel am Montag am Rande des Innenausschusses und bestätigte entsprechende Medienberichte.

Potenzielle Täter sollten nicht so schnell wie derzeit wieder draußen sein, ergänzte Henkel. Denn damit werde keine Wirkung erzielt. Ein längerer Gewahrsam könne etwa während der Walpurgisnacht und des 1. Mai verhängt werden, um Krawalle zu verhindern.

 

In anderen Bundesländern bis zu zwei Wochen

 

Richter können Unterbindungsgewahrsam anordnen, um potenzielle Täter aus dem Verkehr zu ziehen, wenn es Anhaltspunkte für künftige Gewalttaten gibt. Im Berliner Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) heißt es, der Gewahrsam kann dann angeordnet werden, wenn dies etwa unerlässlich ist "um eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern".

 

In anderen Bundesländern wird der Unterbindungsgewahrsam zum Teil länger angeordnet, in Brandenburg gilt heute bereits die Maximaldauer von vier Tagen. In Ländern wie Baden-Württemberg oder Hamburg dürfen potenzielle Gewalttäter sogar bis zu zwei Wochen festgehalten werden.

Auf die entsprechende Änderung des Polizeigesetzes, beziehungsweise die Anpassung des ASOG hatten sich SPD und CDU in ihrer Koalitionsvereinbarung geeinigt. Jetzt hat die Innenverwaltung eine Vorlage erarbeitet, die noch von Senat und Parlament beschlossen werden muss.

 

Mit den Änderungen will Henkel der Polizei zudem ermöglichen, gestohlene Autos durch automatische Lesesysteme von Nummernschildern besser zu finden. Berliner Polizisten sollen außerdem unter bestimmten Umständen auch im Ausland einsetzbar sein.

 

Opposition: Änderungen unnötig

 

Die oppositionellen Grünen halten die Änderungen für unnötig. Die bisherigen zwei Tage Unterbindungsgewahrsam reichten aus, sagte der Innenpolitiker Benedikt Lux. Es sei kein Fall bekannt, bei dem jemand früher draußen war und sofort für Probleme gesorgt habe. "Berlin stand mit der knappen Zeit aus rechtsstaatlichen Gründen bisher gut da."

Für dieses Jahr oder gar diesen 1. Mai gilt die mögliche Verschärfung noch nicht. Henkel will die Änderungen zwar vor Ostern in den Senat und anschließend ins Parlament einbringen, bis zur Verabschiedung und zum Inkrafttreten könnte es aber noch ein Jahr dauern.

 

 

Stand vom 17.03.2014