Grün ist keine Marke

Erstveröffentlicht: 
19.12.2013

Im Namensstreit mit der GAF ziehen die Grünen vor dem Oberlandesgericht den Kürzeren.

 

Von: Frank Zimmermann

 

Die Gemeinderatsgruppierung "Grüne Alternative Freiburg" – kurz GAF – darf ihren Namen behalten. Dies hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe am Mittwochmittag entschieden. Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen hatte gegen die Verwendung des Wortes "grün" im Namen der GAF geklagt – zunächst vor dem Landgericht und nun, nachdem seine Klage im Juli 2012 abgewiesen worden war, auch vor dem OLG. Eine Revision ist nicht zugelassen worden.

 

Monika Stein und Coinneach McCabe, die beiden GAF-Stadträte, die die Grünen-Fraktion 2008 verlassen hatten, freuen sich. Soeben hat Richter Rainer Jagmann in Saal 1 der Freiburger Außenstelle des Oberlandesgerichts das Urteil verkündet. Es fällt zugunsten der GAF aus. "Ich hatte gehofft, dass es so ausgeht", sagt Stein. "Ich sehe es als gerechte Sache an, dass wir unseren Namen behalten dürfen." Über einen Alternativnamen hätten sie bislang nie nachgedacht, versichern die beiden GAF-Stadträte. "Wir sind erleichtert, wahnsinnig erleichtert", sagt Stein, lacht und fügt hinzu: "Und erschöpft. Das war kräftezehrend."

Der Namensstreit dauerte in der Tat lange. Los ging er schon bald nach der Gründung der GAF im Jahr 2008 durch die beiden abtrünnigen Grünen-Stadträte, die mit der Politik ihrer Fraktion unzufrieden gewesen waren. Zuerst wurde hinter den Kulissen verhandelt. Als eine Einigung ausblieb, reichte der Grünen-Landesverband im März 2011 Klage beim Landgericht Freiburg ein. Dieses wies diese im Sommer 2012 zurück, weil es die baden-württembergische Regierungspartei und die kleine Freiburger Gemeinderatsgruppierung für unterscheidbar hielt. Die Grünen/Junges Freiburg sind derzeit mit 13 Stadträten größte Gemeinderatsfraktion. Die GAF bildet mit zweien die kleinste Gruppierung; Fraktionsstatus hat sie nicht, den gibt es ab drei Stadträten. Bei der nächsten Kommunalwahl am 25. Mai 2014 will sie wieder antreten.

Während Stein und McCabe zur Urteilsverkündung persönlich erschienen sind, ist von den Grünen niemand gekommen. Als hätten sie geahnt, dass die Sache so ausgehen würde. In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch vergangener Woche war jedenfalls keine eindeutige Tendenz aus den Ausführungen der OLG-Richter herauszuhören. Diese hatten keinerlei Kritik am Urteil ihrer Landgerichtskollegen geübt, was GAF-Anwältin Anna Luczak Mut gemacht hatte. Neue Argumente, sagte sie, habe Grünen-Anwalt Jochen Hefer, zugleich Grünen-Kreisvorsitzender, nicht vorgebracht. Hefer sagt später am Tag zum Urteil: "Es war, ist und bleibt eine Wertungsfrage. Die Richter haben das anders gewertet als wir. Wir haben das nun aber hinzunehmen."

Die Klage fußte auf dem Parteiengesetz, das besagt, dass der Name einer Partei sich von dem Namen einer bestehenden Partei deutlich unterscheiden muss. Doch die GAF ist keine Partei, sondern nur eine "Rathauspartei, deren Tätigkeit sich auf die kommunale Ebene beschränkt", heißt es in einer Pressemitteilung des OLG. Eine entsprechende Anwendung des Gesetzes auf das Verhältnis zwischen einer Partei und einer kommunalen Wählervereinigung scheide aus, "wenn sich bezogen auf den örtlich begrenzten Tätigkeitsbereich der Wählervereinigung eine deutliche Unterscheidung ihres Namens zu dem der Partei ergebe". Dies, sagt Richter Jagmann, sei hier der Fall: Der Name "Grüne Alternative Freiburg" deute nicht auf eine Zugehörigkeit oder organisatorische Verbundenheit zu den Grünen hin, sondern gerade auf einen Gegenentwurf – eine "Alternative" im Raum Freiburg.

Die Bedeutung des Wortes "grün" könne nicht auf die Grünen als institutionalisierte Partei verengt werden. Die Klägerin repräsentiere nicht das gesamte Spektrum der Umweltbewegung. Dass "grüne" Politik mehr ist als die Politik der Grünen, mache etwa der Begriff "Green City" deutlich – "die Stadt Freiburg ist ja nicht in der Hand der Grünen", so der Vorsitzende Richter. Auch eine Verletzung des Schutzes des Namensrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch liege nicht vor, denn es bestehe keine Gefahr einer Zuordnungsverwirrung.

Von der Gemeinderatskonkurrenz ist zur Urteilsverkündung nur ein Stadtrat erschienen. FDP-Mann Nikolaus von Gayling verteilt eine Presseerklärung. Darin lässt er wissen: "Dies ist ein eindeutiger Sieg der Freiheit und des Rechts von politischen Minderheiten. Wir beglückwünschen die GAF."