Im Namen des Volkes IV

Mittwoch 2.10.13,10:15 Anhörung vor der 2. großen Strafkammer am Landgericht Krefeld (wer Protestschreiben will Geschäftsstelle 22 StVK 117,118/13 LG Krefeld Richter Radtke Nordwall 131, 47798 Krefeld)

 

das war n. § 57 StGB die zweite Anhörung, die erste am 25.4.13

 

= http://linksunten.indymedia.org/de/node/95558 =

 

am 25.4.13 sah das Gericht noch alles positiv doch jetzt plötzlich nach Vorlage des Gutachtens war ich plötzlich eine „Gefahr“. Ich könnte ja rückfällig werden und dann Straftaten begehen (es gibt in den letzten 10 Jahren mind. 7 verschiedene Gutachten) in einem wird gesagt ohne Drogen begeht Herr S. Keine Straftaten was auch Fakt und bewiesen ist.

Dass ich in 3 Jahren während der Haftzeit substituiert werde, ohne einen einzigen Rückfall, dass ich in den 3 Jahren keine großartigen Auffälligkeiten hatte, außer dem KNASTKAMPF, der aber zu diesem Moment nichts zur Sache großartig was änderte, denn ein Gutachter namens dr. Kühn aus Mönchengladbach im Dienst der Justiz, also auch bezahlt von der Justiz hat in 2 Stunden ein Gutachten von 61 Seiten verfasst. Dort schreibt er, ist nicht therapierbar und auch nicht mit Substitution. Da ins einer Vergangenheit, es immer wieder zu Rückfällen kam, so auch nach der Unterbringung nach §63 StGB 2003, wo ich aber Unrechtens war, denn weder hatte das Gutachten gestimmt noch die Diagnose des Gutachters. Das hat eine Klinik schon nach wenigen tagen festgestellt. So dass man mich hin und her geschoben hat, bis man mich dann zuletzt dann auf eine Abteilung für §64- StGB- Verurteilte untergebracht hat und man hat mich nur entlassen, wenn ich Methadon nehme! Das hatte weder etwas mit Therapie zu tun, noch hat überhaupt eine Zwangsunterbringung etwas mit einer Behandlung zu tun.

 

Und laut Justizministerin Leutheusser-schnarrenberger durch den Fall Mollath, dachte man es würde sich was ändern. Denn es kann und darf doch nicht wahr sein, dass man 3 Jahre Arbeit hier in der JVA wo man mich substituiert kein Rückfall obwohl laut Gutachter schwerst abhängig besonders nach Kokain, aber dann in 3 Jahren nicht einen Rückfall begangen hat.

Besonders dass ich seit Januar (23.1.2012) schon auf eine Entlassung in eine Therapie wartete, erst ambulante -abgelehnt- dann stationäre Therapie -.auch abgelehnt- kein Kommentar!

Am 11.3.2013 hatte ich 4 Tage vor der Entlassung schon alle Papiere bis plötzlich der Beschluss einging, es besteht eine Drogenabhängigkeit zwischen Tat und Suchtproblem...(fehlen bei Kausalität gibt es kein § 35 BtMG) das aber ich bei einem Einbruch in einem Juwelier unter Kokainrausch befand um Geld für Kokain zu besorgen.

Nun ja, jeder bekommt der solch eine Suchtkarriere hat wie in meinem Fall zu 100% eine Therapie zudem ich ja seit Jahren Methadon bekomme...

nun Fakt ist es, dass in diesem Land ein Gutachter der mich noch nie gesehen hat in 2 Stunden also über eine komplette Zukunft entscheiden kann, obwohl Anstaltsleitung, Anstaltsarzt sagen, dass er auf dem besten Weg ist, er ist behandelbar, nimmt das Methadon und keine Rückfälle. Das widerspricht genau dem , was solch ein Gutachter von sich gibt, und es ist ein Verbrechen einen Menschen so zu behandeln, das ist eine Verletzung der faire des Verfahrens nach Art. 3 EMRK unmenschliche Bestrafung...es darf doch nicht sein, dass ein Mensch der von der Justiz bezahlt wird der Gutachten erstellt im Auftrag des Richters, der Richter hat sich diesen Gutachter ausgesucht um das ein Richter weiß was er von wem bekommt will er SV holt er X, will er Psychiatrie holt er Y, will er schlechte Prognose holt er C und wenn bekannt ist, dass dieser Gutachter absolut gegen Substitution. ist, dann ist es zudem noch ein Skandal, dass der Richter genau diesen Gutachter nimmt dieser Richter muss doch meine Zeugen zulassen, aber genau das macht er nicht, denn der Arzt der auch von der Justiz bezahlt wird, würde sein Gutachten komplett in frage stellen.

 

Es ist ein Verbrechen an meiner Person, dass nun wohl man davon ausgehen kann, dass das Gericht einen negativen Beschluss verfasst und keine Entlassung n. §57 StGB, wonach bei Reststrafe §57 keine zu enge Forderungen gestellt werden dürfen.

Das man hier vielleicht den Rest meiner vorhandenen Moral den teil in dir, der sich noch wehrt, der sagt, ich kann auch den Weg ohne zu konsumieren schaffen nun endgültig zerstört wurde, das muss diesem Gericht klar sein.

 

ICH BENUTZE DAS RECHT ALS WAFFE!

Ich werde natürlich nicht, wie sich vielleicht der Staat erhofft, als dschijadist nach Afghanistan ziehen o.ä. Länder!

Niemals werde ich für diesen Staat mein leben aufgeben. Im Gegenteil, ich werde das Recht als Waffe einsetzen und diesen Staat, besonders diese Bande von Richtern und Gutachtern öffentlich anklagen. Denn nach dem Gesetz ist das sehr fraglich, dass man einen Strafgefangenen der seit 3 Jahren unter Beobachtung steht, von der Postkontrolle bis hin zur Kontrolle meines Urins auf irgendwelchen Konsum illegaler Substanzen, sowie das im möglichen der Anstalt ich behandelt werde was meine Sucht angeht das dass nichts ist...

das ist ein Skandal der nur eines gebietet – bekämpfen – diese Gutachter vernichten ganze Zukunftspläne, Familien, Persönlichkeiten ich würde soweit gehen und sagen diese Menschen sind eine Gefahr für ein jeden der in Haft ist, wenn man weiß, dass sich in diesem Land über 6750 Menschen wegen kleiner Straftaten in der Forensik also n. § 63 StGB befinden, die nur entlassen werden, wenn sie geheilt sind. Ich habe dort Menschen gesehen, die sind nicht entlassen worden, weil die sich geweigert haben in ein offenes Haus zu gehen, weil in dieser Abteilung 8 Gefangene waren und alles schwerste, sexual besonders Kinderschänder und nur weil er sich alle 3 Jahre weigerte ja alle 3 Jahre saß er schon über 12 Jahre nur wegen dieser Verweigerung. Wer glaubt das seien Knastgeschichten o.ä. dann gucken wir doch mal Fall Mollath für was eine Tat er über 7 Jahre dort war und wenn die Öffentlichkeit nicht gewesen wäre, vor allem wegen seiner Kenntnis über Bankgeschäfte ist sein Fall auch so hoch gebauscht worden. Denn es gibt fälle, Kinder die mit 18 den 63er bekommen haben und dort 20,30 oder mehr Jahre waren. Alleine die Vorstellung, dass Menschen soviele Jahre ohne irgendeine Hilfe von außen dort sind. Und warum? Weil dieses Pfui- Thema keiner dran geht- ach dort sitzen doch nur Kinderficker und Mörder...

ich bin selbst wegen falscher Begutachtung und weil man keine SV geben konnte in den 63er gekommen, dieser § 63 ist die grausamste Form von Bestrafung., die es in der BRD gibt, 1945 lässt grüßen...ich wurde gespritzt, fixiert, nur bei einem lauten Brüllen, nein ich will diese Pille nicht, wurde Alarm ausgelöst und es ging erstmal in die Zelle, isoliert so schnell es ging. Das bis man aber wieder aus der Iso raus kam dauerte es Tage Wochen über Monate...

blauer Salon usw., so nannten sie die Isozellen mit 4 Kameras in jeder Ecke und öffentlicher Toilette...

ich danke noch heute allen denen die mir damals geholfen haben aus dieser Hölle genannt Forensik nach § 63 StGB raus gekommen zu sein, doch irgendwie bin ich wohl nie entlassen worden...

auch danke ich nun allen Menschen, die weiterhin mich begleiten und sich aus solidarischen Gründen meinem Kampf gegen Rechtsbeugung und Repressalien ihrer Rechtsbeugebanden von Justiz und Anstaltsobrigkeit...und rufe auch weiterhin zur UNterstützung auf, denn der Kampf ist noch lange nicht beendet, denn dieser Staat muss diese Politik der Unmenschlichkeit von Folter und rechtswidriger Urteile und Behandlungen bitte ich ein jeden mich weiterhin zu UNterstützen, schreibt emails, schreibt Protestschreiben, fordert gerechte Behandlung und sofortige Einstellung ihrer Repressalien gegen meine Person, denn ich setze mich nur für den Kampf und der Belange und Rechte der schwachen Gefangenen ein.

„KNASTKAMPF IST KLASSENKAMPF!“

 

Schreibt dem gefangenen

Andre Borris m.á Moussa Schmitz

Gartenstr. 1

JVA Willich I

47877 Willich