Nachdem das Verfahren gegen Karl-Philipp wegen Widerstand, Beleidigung, versuchter Körperverletzung in der Vergangenheit bereits zweimal ausgesetzt worden war, kam es heute, beim nunmehr dritten Versuch zu einer Einstellung nach §153a. Im Juni 2011 mischte sich Karl-Philipp in Braunschweig in eine Polizeikontrolle ein und wurde prompt selber Opfer von Gewalt, in Gewahrsam genommen, eingeschüchtert, ihm wurde Blut abgenommen. Dabei hatte er lediglich gefragt, was hier vor sich ginge. Polizisten drangen ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung und 3 weitere UnterstützerInnen landeten später auch im Gewahrsam.
Die Polizei konstruierte sich daraufhin wie so häufig eine Rechtfertigungsstrategie, die behauptete,Karl-Philipp habe sie beleidigt,
angegriffen, sich gewehrt. Verletzungen waren jedoch lediglich bei ihm ersichtlich. In Konsequenz wurde
also ein Verfahren wegen oben genannter Punkte eröffnet.
Der Prozess war seitens des Angeklagten von Anfang an offensiv geführt worden: unterstützt von seinem Pflichtverteidiger A.Kienzle
stellte Karl-Philipp auch selber Anträge und beteiligte sich so aktiv an der Gestaltung des Verfahrens. Allerdings vertraute er zu
keinem Zeitpunkt sein Schicksal der Justiz an:
„Von der Justiz will ich mir da nicht zu viel erhoffen. Denn diese ist ganz schnell dabei, die Taten von Polizisten zu decken, ihren
falschen Aussagen glauben zu schenken. Schließlich führten laut Statistik der Berliner Innenbehörde 2008 dort von 1522 Anzeigen gegen
PolizistInnen lediglich 26 zu Verurteilungen. Bei Körperverletzung im Amt kam es da bei 615 erstatteten Anzeigen zu keiner einzigen
Verurteilung.“
Zum Polizeiübergriff:
http://de.indymedia.org/2011/06/310525.shtml
http://www.taz.de/!73136/