Paulchen-Panther-Eintrag bei Facebook führt 21-Jährigen vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
18.09.2013

BOCHUM Nur zwei Jahre nach seiner letzten Verurteilung steht ein ehemaliger NPD-Aktivist aus Bochum wieder vor Gericht. Diesmal soll er über Facebook die Terrorgruppe NSU unterstützt haben. So eine Anklageverlesung hat es in Bochum auch noch nicht gegeben.


Von Jörn Hartwich

 

Staatsanwalt Holger Heming hat zum Prozessauftakt alle neun Morde der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erwähnt – mit den Namen der türkisch- und griechischstämmigen Opfer und den genauen Daten ihrer Hinrichtung.

 

Auslöser der Ermittlungen gegen den 21-jährigen Bochumer war ein frei einsehbarer Facebook-Eintrag, den der Staatsschutz Ende 2012 entdeckt hatte. Zu sehen war die Comicfigur „Paulchen Panther“, die auch in einem Bekennervideo des NSU für die Verhöhnung der Mordopfer missbraucht worden war. In einer Sprechblase hieß es dazu: „Keine Worte, sondern Taten.“ Und unten drunter stand der Kommentar: „Ich bin da ganz Paulchens Meinung.“


„Zustimmung“


Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der Facebook-Eintrag eindeutig als Zustimmung zu den Morden der Terrorgruppe NSU gedacht gewesen. Auch die Polizei hat da keine Zweifel. „Das war nicht anders zu verstehen, als dass er die Taten der NSU gutheißt und sich mit der Terrorgruppe identifiziert“, sagte einer der ermittelnden Beamten im Zeugenstand. „Das war absolut unzweideutig.“

 

Der Angeklagte soll in der Vergangenheit immer neue Facebook-Accounts eröffnet und wieder geschlossen haben – teilweise mit Links zu rechtsradikalen Seiten. Außerdem soll er Hetzparolen gegen Ausländer verbreitet und dabei auch verbotene Nazi-Symbole veröffentlich haben.


Droh-Mail


Hinweise auf andere Urheber oder auf Missbrauch gibt es offenbar nicht. „Es ist völlig abwegig und realitätsfremd, dass andere Personen die Kommentare eingestellt haben“, sagte der Beamte des Staatsschutzes im Zeugenstand.

 

Der 21-jährige Bochumer hat sich zum Prozessauftakt noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Auch nicht zu einer Droh-Mail, die er an ein Mitglied der linken Szene geschickt haben soll. Da der Angeklagte unter laufender Bewährung steht, droht ihm diesmal Gefängnis.