Kerpen-Buir/Morschenich.
Eine baldige Räumung der neuerlichen Waldbesetzung wird immer wahrscheinlicher. Gestern Morgen ab 9.30 Uhr waren laut einem Aktivisten Polizisten vor Ort, darunter auch solche mit Kletterausrüstung.
Etwa zehn bis 20 Beamte, so erzählte der Waldbesetzer in olivgrüner Tarnkleidung, hätten das Camp kartografiert, die zahlreichen Barrikaden eingezeichnet und Fotos gemacht. Bei dem zwischen Bäumen aufgespannten Netz hätten sie „lange gegrübelt“, sagt der Waldbesetzer – aus seiner Sicht wird dessen Entfernung für die Einsatzkräfte kompliziert und aufwendig. Auch erschwerten widrige Wetterverhältnisse eine Räumung, wie er glaubt: Bei Sturm könnten die Klettereinheiten nicht eingesetzt werden, und regne es, biete der schlammige Boden keinen guten Halt für schweres Gerät.
Mindestens vier Plattformen haben die Besetzer mittlerweile in den Bäumen errichtet und teilweise Seile dazwischen gespannt. Zudem ist auf dem fast völlig von Unterholz umgebenen Waldstück, dessen wenige Zugänge die Aktivisten mit Barrikaden aus Holzstämmen, Brettern und Draht sowie ausgehobenen Löchern versehen haben, ein Zelt aufgebaut worden.
Nach dem Einsatz der Polizei am Montag vergangener Woche, bei dem RWE-Mitarbeiter Bauten auf dem Boden und Beamte eine Plattform aus den Bäumen entfernten, hätten sie das Zelt errichtet, sagte der Waldbesetzer. Am heutigen Dienstag rechne er mit der Räumung. Aus Gesprächen der Polizisten untereinander sei hervorgegangen, dass bald geräumt werden solle, schrieben andere Aktivisten gestern.
„Lassen wir die Besetzer das mal wähnen“, kommentierte Polizeisprecher Anton Hamacher. Speziell geschulte Beamte, darunter Mitglieder des „Höheninterventionsteams“, hätten gestern „mal nachgeschaut“.
Während sich die Lage im Hambacher Forst zuzuspitzen scheint, steht eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu der Wiese, auf der die Waldbesetzer ihr Lager aufgeschlagen haben, noch aus. Bis Ende des Jahres werde wohl darüber befunden, hat Josef Kreutzer, Sprecher des Kreises Düren, erfahren.
Der Besitzer des Grundstücks, der die Aktivisten unterstützt, hatte gegen die Ordnungsverfügung des Kreises, die Wiese räumen zu lassen, und gegen deren sofortige Vollziehung beim Verwaltungsgericht Aachen Klage erhoben. Die war abschlägig beschieden worden: Das Camp sei illegal, urteilten die Richter. Daraufhin hatte der Wiesenbesitzer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Sieht dieses das Vorgehen der Kreisverwaltung als rechtens an, droht dem Mann ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 2500 Euro. 2000 Euro hat der Besitzer bereits entrichtet, nachdem er die erste vom Kreis gesetzte Räumungsfrist hatte verstreichen lassen.