Zukunftstrend: Immer mehr Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund

Erstveröffentlicht: 
13.08.2013

Die Anzahl wahlberechtigter Deutscher mit Migrationshintergrund steigt stetig an. Im Vergleich zu den Bundestagswahlen 2009 werden bei den kommenden Bundestagswahlen 200.000 Migranten mehr ihre Stimme abgeben.

 

Etwa 5,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund sind bei der Bundestagswahl wahlberechtigt. Das bedeutet eine Steigerung von 200.000 gegenüber der vergangenen Bundestagswahl im Jahr 2009. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund wird in Zukunft weiter steigen, weil viele Jugendliche 2018 nach dem neuen Staatsbürgergesetz eingebürgert werden.  Die Zahlen gehen aus einer aktuellen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes hervor.

Es befinden sich überdurchschnittlich viele junge Menschen unter den Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund. Von 5,8 Millionen Menschen sind 534.000 Erstwähler, machen also gut neun Prozent aus. In der Gesamtgruppe der Wahlberechtigten (61 Millionen) liegt der Anteil an Erstwählern bei nur 4,4 Prozent, wenn man die Migranten rausrechnet. Für die Parteien wird also die Gruppe junger, in Deutschland geborener und potentiell besser als ihre Eltern gebildeter Migranten immer relevanter. Wie sich diese Tatsache im Wahlverhalten der Migranten und der Positionierung der Parteien niederschlägt, hat der Politikwissenschaftler Dr. Orkan Kösemen in einem Bericht dargelegt.

 

Demnach ließen sich zwei Trends identifizieren: die Zahl der Wähler mit Migrationshintergrund werde immer weiter zunehmen und ihre Bindung an die Volksparteien CDU und SPD abnehmen. Wählte der klassische Gastarbeiter noch stets SPD und der Spätaussiedler CDU, so kämen nun auch die Grünen oder die Linke immer häufiger in Frage. Ohnehin verhielten sich Menschen mit Migrationshintergrund bei Wahlen nach ähnlichen Mustern wie die Gesamtbevölkerung. „Migrantische Wähler entscheiden noch nicht über Wahlen. Dieses Wählerpotenzial wird aber schon mittelfristig anwachsen und somit an Bedeutung gewinnen“, so Kösemen gegenüber in einem Interview mit dem Migazin.

 

Nach dem im Jahre 2000 novellierten Staatsangehörigkeitsgesetz ist das entscheidende Kriterium für die Erlangung der Staatsbürgerschaft verändert worden. Nicht länger die Nationalität der Eltern, sondern der Geburtsort des Kindes und eine Aufenthaltsdauer von mindestens acht Jahren machen jemanden zum Deutschen. In den nächsten Jahren werden zahlreiche Kinder, deren Eltern Migranten sind, von diesem Gesetz betroffen sein und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Zukünftige Wahlkämpfe können also auch dadurch entschieden werden, inwiefern Parteien in der Lage sind, die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund zu mobilisieren.

 

Im Anschluss an die Analyse Dr. Kösemens , wäre die erfolgsversprechendste Wahlkampfstrategie gerade keinen gesonderten „Migrantenwahlkampf“ zu fahren. Vielmehr sollten die Parteien versuchen, Migranten über ihren urbanen Wahlkampf mitzunehmen, aber auch spezielle Anliegen wie die doppelte Staatsbürgerschaft als ein Thema von vielen zu platzieren.

 

Auch für das statistische Bundesamt gestaltet es sich nicht einfach, die neue, anwachsenden Gruppe der dritten Generation adäquat zu erfassen. So tauchten im Migrationsbericht diesen Jahres 20 Prozent mehr Menschen mit türkischem Migrationshintergrund auf, als im Jahr zuvor. „Es handelt sich hierbei um 471.000 Kinder, die in Deutschland als Deutsche auf die Welt gekommen sind“, so Günther Brückner, Mitarbeiter im Statistischen Bundesamt, gegenüber dem Mediendienst Integration.

 

Der blinde Fleck der Statistiker rührt daher, dass man keine Handhabe für Kinder aus Elternhäusern mit zwei Nationalitäten hatte. Bevor man willkürlich ein Herkunftsland festgelegt hätte, ordnete man sie den „Menschen mit Migrationshintergrund ohne Angabe zum Herkunftsland“ zu. In gleicher Weise ordnete man Kinder von türkischstämmigen Elternteilen dieser Gruppe zu.

 

Ein Migrationshintergrund wird nach wissenschaftlichen Kriterien wie folgt definiert: jeder, der nach Deutschland zugewandert ist oder hier als Ausländer geboren wird; sowie jeder, der mindestens ein Elternteil hat, das zugewandert ist oder dessen Elternteil hier als Ausländer geboren wurde, gilt als Mensch mit Migrationshintergrund.