Staatsschützer und Neonazis

Erstveröffentlicht: 
10.02.2013

Eine Gerichtsverhandlung über einen Angriff von Linksaktivisten auf Rechtsextreme wirft Fragen über die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft auf. Denn die stützten sich bei ihren Ermittlungen vor allem auf die Angaben der Neonazis.

 

Der Mann ist Staatsschützer und ein Freund klarer Worte. Auch dann, wenn er im Zeugenstand vor Gericht berichten muss, was vor knapp einem Jahr geschehen ist. Da sind zwei Dutzend Linke auf eine Gruppe Rechtsextremer losgegangen, die an der Alten Messe einen Infostand aufbauen wollten. Die Angreifer kamen aus einem Versteck. "Wie eine wildgewordene Horde Wasserbüffel", sagt der Polizist, sei ihm der schwarz gekleidete Pulk vorgekommen, als dieser an jenem Vormittag kurz vor zehn aus einem Gebüsch auf dem Georg-Freundorfer-Platz plötzlich herausgekommen sei.

 

"Die haben uns schon überrascht", sagt der Beamte über sich und seine Kollegen. Zwar wartete die "Horde" erst noch artig bei Rot an der Ampel, doch dann stürmte sie auf die Neonazis zu. Neun Infostände hatten die Rechtsextremen für den 10. März 2012 angemeldet, entsprechend viele Polizisten waren im Einsatz.

 

Die Polizei hat das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen, es steht auch Rechtsextremen zu. Allein, als die Linken auf die Rechten losgingen, war zwar Polizei da, aber etwa 50 Meter entfernt. Man habe, sagt ein Polizist, "ein bisschen beobachtet, was da läuft". Sie mussten, als was lief, erst mal in ihre Autos springen und zum Tatort fahren. Der Staatsschützer im Zeugenstand berichtet, weitere Kollegen hätten noch in der Einsatzbesprechung gesessen.

 

Man könnte nun angesichts des Büffel-Vergleichs des Staatsschützers fragen, ob sich die Polizisten, ähnlich einer Gruppe Murmeltiere, vielleicht noch im Schlafmodus befanden. Es waren ja noch zehn Minuten bis zum offiziellen Start des rechtsradikalen Infostands. Dumm nur, dass sich Linke und Rechte nicht nach dem polizeilichen Stundenplan richteten. Da prügeln sich politische Gegner, doch die Polizisten fangen gerade mal einen Linken ein - und auch nur, weil er in eine Sackgasse floh.

 

Bemerkenswertes förderte die Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht auch über die späteren Ermittlungen zu Tage. So berichteten die Angegriffenen von Flaschen und Steinen in den Händen der Angreifer. Stimmt das? Die Polizisten im Zeugenstand zucken die Schulter. Gab es eine Spurensicherung? Nein. Trotzdem schafften es die Flaschen und Steine in die Anklageschrift des Staatsanwalts.

 

Zufall, sagen die Polizisten

 

Wer überhaupt waren die Täter? Polizei und Staatsanwaltschaft stützen sich vor allem auf die Angaben der Neonazis. Denen aber wurden Fotos möglicher Angreifer erst einige Monate später vorgelegt. Wie gut ist die Erinnerung dann noch? Überhaupt, wie glaubwürdig sind Zeugen, die mit ihrer Aussage dem politischen Gegner eins auswischen können? Ein Angeklagter fragt einen Staatsschützer, ob dieser wisse, was die Anti-Antifa ist. Nein, sagt der Polizist, der sich beruflich mit Extremisten beschäftigt. Die Anti-Antifa sind jene Neonazis, die vor allem ihre Gegner im Auge haben und sie einzuschüchtern versuchen.

 

Merkwürdig ist auch, was Verteidiger Marco Noli aus den Akten zitiert. Da soll eine Zeugenvernehmung an die 24 Stunden gedauert haben, dabei beteuert der rechte Zeuge, nicht einmal eine Stunde bei der Polizei gesessen zu sein. Dann sind da noch die Berichte zweier Polizisten: Sie wurden im Abstand von mehreren Tagen gefertigt, angeblich unabhängig voneinander - aber bis auf wenige Formulierungen sind sie identisch. Zufall, sagen die Polizisten. Und wie ist der identische Schreibfehler zu bewerten, will Noli wissen? Zufall.

 

Und wie erklärt sich, dass der Beschuldigte in einem Text mit falschem Namen bezeichnet wird, und dieser falsche Name auch im zweiten Text identisch steht? Der Polizist sagt: "Abschreiben tu ich grundsätzlich nicht." Der Staatsanwalt hat wegen der polizeilichen Ermittlungen und der Zeugenaussagen der Rechtsradikalen Anklage gegen fünf Linke erhoben und hält in seinem Plädoyer alle fünf Angeklagten für überführt. Allein, die Richterin sieht keine Beweise für individuell zuzuordnende Taten und spricht sie vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der schweren Körperverletzung frei.

 

Das Vertrauen des Staatsanwalts in die belastenden Angaben der rechtsradikalen Zeugen ist pikant. In der Logik dieser Bewertung müssten die Aussagen dieser Zeugen noch ein Nachspiel haben. Ein paar von ihnen erklärten, dass im Pulk der Linken auch Zivilpolizisten gewesen seien. Und dass später dieses Detail nicht ins Protokoll geschrieben worden sei. Gut möglich, dass das Märchen sind. Aber müsste man diesem im Gerichtssaal geäußerten Vorwurf nicht nachgehen, wenn man ansonsten die Aussagen der Neonazis für bare Münze nimmt? Am Ende könnte ja auch die Erkenntnis stehen, dass Neonazis die Polizei falsch beschuldigen, trotz Wahrheitspflicht für Zeugen.