Große Koalition von SPD, Grünen, FDP und CDU verschärft baden-württembergisches Polizeigesetz

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Mit einer einzigen Enthaltung verabschiedete der Baden Württembergische Landtag am heutigen Donnerstag den 15. November die Änderung des Landespolizeigesetzes. Auch in der CDU war man sehr zufrieden mit den vorgelegten Gesetzesänderungen, einzig und allein innerstädtische Alkoholverbote hätte man als zusätzliche Einschränkung der Freiheitsrechte noch gerne in das Gesetz aufgenommen.

 

Das Erfüllen der Feigenblattfunktion durch Jusos und Grüne Jugend, denen er die Schuld an der Verhinderung von Alkohlverboten gab, war dem CDU Redner ein Dorn im Auge.

 

Das Baden-Württembergische Polizeigesetz ist nun auch an den europäischen Vertrag von Prüm und die schwedische Inittiative angepasst worden. Der Vertrag von Prüm sieht die Vertiefung der grenz -überschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität vor. Die Änderungen im Landespolizeigesetz dienten dazu, zu klären unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt worden sind, verarbeitet werden dürfen. Somit wird mit der Änderung, auch den Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaates, innerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes, unter den gleichen Bedingungen, Zugang zu vorhandenen Informationen gewährt, wie innerstaatlichen Strafverfolgungsbehörden. Persönliche Daten die in BadenWürttembergischen Datenbanken gespeichert sind, könnten in Zukunft deutlich leichter auch in andere EU- Staaten gelangen.

 

Innenminister Gall stellte die Änderungen des Polizeigesetzes dann auch in seiner Landtagsrede in einen europäischen Kontext und machte deutlich, dass er auch sogenannte besondere Mittel zur Datenerhebung, das heißt z.B. Observation und der Einsatz von verdeckten Ermittlern zur Gefahrenabwehr für die Polizei für nowendig erachtet. Er kündigte denn auch im Falle der weiteren Verlagerung der Kommunikation in den virtuellen Raum an, das Gesetz weiter verschärfen zu wollen. Die breite Koalition stellte mit der Gesetzesänderung nun auch den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen zur präventiv-polizeilichen Arbeit auf rechtliche Füße.

 

Übersetzt heißt dies, dass sogenannte Anquatschversuche nun im Polizeigesetz geregelt sind. Einer der Gegenüber Radio Dreyeckland in der Vergangenheit immer wieder die Aufklärung des Heidelberger Spitzelskandals um den aufgeflogenen LKA Spitzel Simon Bromma versprochen hatte und sich noch im Juni 2011 zu einer Generalrevision des Polizeigesetzes bekannt hatte, der innenpolitische Sprecher der Grünen Uli Sckerl trat an diesem Donnerstag als Redner der Grünen auf, stimmte in die allgemeine Lobeshymnen auf das neue Gesetz mit ein und verwehrte sich in Richtung CDU lediglich dagen, dass Alkoholkonsumverbot als Allheilmittel der Probleme mit Alkohol zu bezeichen. Ein Hoch auf die Einigkeit im Landtag.

 

Den Beitrag mit O-Tönen aus dem Landtag gibt es auf der Seite von Radio Dreyeckland zum nachhören.


Die Baden Württembergische Landesdatenschutzbehörde äußerte gegenüber RDL lediglich Bedenken, was die Datenweitergabe an andere EU Staaten angeht, sonst wurde die Änderung als notwendige Anpassung an die Realität verkauft. Auch dieses Interview gibt es auf der RDL Seite zum nachhören

 

und auch der AK Spitzelklage hat sich gegenüber RDL zur Verschärfung des Polizeigesetzes geäußert; erst wurde ihnen von Uli Sckerl von den Grünen die Aufklärung des Heidelberger Spitzelskandals versprochen, nun sorgt u.a. Sckerl dafür, dass eine Rechtsgrundlage für den präventivpolizeilichen Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen geschaffen wurde. In der linken Szene könnten sogenannte Anquatschversuche Zeugnis des Einsates von Vertrauenspersonen sein. Im NSU Zusammenhang wurde diese Politik auch als Unterstützung der Rechten Szene öffentlich. Das Interview mit dem AK Spitzelklage gibt es hier zum nachhören..