An alle die am 1. Mai 2009 bei den Aktionen gegen den Naziaufmarsch in
Ulm von der Polizei in Gewahrsam genommen und einem Richter vorgeführt wurden:
Wer im Rahmen einer "Ingewahrsamnahme" einem Richter vorgeführt wurde
und dieser die Ingewahrsamnahme angeordnet oder bestätigt hat, hat eine Frist
von 14 Tagen, um gegen diese richterliche Anordnung Beschwerde einzulegen.
Diese Frist läuft heute (15.5. 2009) um 24.00h aus!
Deshalb: Wer von einer Ingewahrsamnahme betroffen war, sollte das Wordformular
im Anhang ausdrucken, unterschreiben und an das zuständige Amtsgericht in Ulm
faxen. Die Faxnummer steht auf dem Brief.
Wer selbst nicht betroffen war, aber Leute (auch aus anderen Städten) kennt die
betroffen waren, sollte diese Mail weiterleiten.
Überhaupt sollte diese Mail möglichst schnell (die Zeit drängt extrem!!!) und
breit weiterverteilt werden. Diese Einsprüche sind für die rechtliche
Aufarbeitung des 1. Mai in Ulm sehr wichtig.
Noch zur Erklärung: Von dieser Frist sind Leute die in einem der Kessel waren
aber keinem Richter vorgeführt wurden genauso wenig betroffen wie z.B. Leute,
die einen Platzverweis bekommen haben. Leute die von solchen Geschichten
betroffen waren, haben ein Jahr Zeit, die Rechtswidrigkeit feststellen zu
lassen. Es geht ausschließlich um Leute, die einer Richterin vorgeführt wurden.