Kurz zu den Rahmenbedingungen: Zwei Aktivisten waren am Mittwoch zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Celle geladen, wo sie sich wegen der Castorblockade 2010 bei Dalle verantworten sollten. Tatvorwurf: Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Die beiden waren schon im Frühjahr per Strafbefehl ohne Verhandlung vorverurteilt worden, hatten dagegen jedoch Einspruch eingelegt. Ein Angeklagter erschien zur Verhandlung, hier eine Einschätzung aus seiner Sicht.
Der erste Prozesstag war anstrengend, zum Teil frustrierend,
insgesamt aber ein Erfolg: Die vorsitzende Richterin musste schon
hässliche Instrumente auspacken, um den Prozess in ihrem Sinne
voranzutreiben; nachhaltig zum Schweigen bringen konnte sie
Angeklagten und Publikum auch dadurch nicht.
Das Machtverhältnis
verschob sich während des Prozesses hin und her, wobei sich in etwa
folgendes Schema ausmachen ließ: Zu Anfang spielte die Musik fast
ausschließlich auf der Anklagebank, es gelang, Anträge ohne
Absegnung oder Worterteilung der vorsitzenden Richterin zu verlesen
und z.T. zu Protokoll zu geben. Sichtlich überfordert zeigte sich
die Vorsitzende mit der anfänglichen Antragsflut, die auf den
politischen Charakter des Verfahrens und die Einschüchterungsversuche
der Justizmaschinerie per Durchsuchungen, herummackernde
Justizwachtmeister und die Ignoranz gegenüber den Rechten von
Angeklagten abhob.
Mit zittriger Stimme war sie dann aber doch in der Lage, zu nutzen, was ihr an Willkür und Machtmitteln gegeben war: Gleich zu Anfang wurden zwei Prozessbeobachter_innen unsanft aus dem Saal befördert, weil ihre Nasen der Vorsitzenden nicht gefielen und sie außerdem gewagt hatten, sie auf einen Verfahrensfehler aufmerksam zu machen (an dieser Stelle versuchte sie nämlich gerade, den Angeklagten beim Verlesen eines Befangenheitsantrags zu unterbrechen). Sämtliche Befangenheitsanträge wurden aufs Ende des Verhandlungstags verschoben – ob befangen oder nicht, die Leitung des ersten Prozesstags wollte sich Richterin Precht auf keinen Fall nehmen lassen. Dass eigentlich unverzüglich ein_e Kollege_in über diese Anträge hätte entscheiden müssen, überging sie unter Hinweis auf dadurch entstehende Verzögerungen (wohlgemerkt zwei Jahre nach der „Tat“). Nicht nur Wasser war dem Angeklagten während der Verhandlung nicht gestattet, sogar zwei Anträge auf die Zulassung von Laienverteidiger_innen wurden abgelehnt. Dies geschah mit der absurd-blöden Begründung, der Angeklagte könnte sich doch auch selbst angemessen verteidigen.
Als würde die Kenntnis des einen oder anderen Paragrafen oder einiger Rechte von Angeklagten dazu befähigen, sich über fünf, sechs Stunden gegen ein Tandem von Staatsanwalt und Richterin zu behaupten, die – der eine mit süffisantem Ekelgrinsen, die andere fahrig und in Abwehrhaltung – alle Versuche der sachlichen und inhaltlichen Argumentation blockieren und mit größtmöglicher Geschwindigkeit ihr Ding durchziehen wollen. Ihr Ding, das bedeutete hier wie so oft Ablenkung vom politischen Kontext, Ablehnung jeglicher inhaltlicher Diskussion, statt dessen Fokus auf eine aus dem Zusammenhang gerissene „Tat“, die in lächerlichem Detail begutachtet und dann verurteilt werden soll. Zu diesem Zweck werden dann auch schon mal Bullen aus München als Zeugen geladen, deren einzige Aussage ist, sie hätten die Personalausweise der Beschuldigten auch mal kurz zwischendurch in der Hand gehabt und dann die weiteren Ermittlungen abgegeben (Message: Wenn Ihr die Prozesskosten seht, werdet Ihr es Euch beim nächsten Mal zweimal überlegen, ob Ihr Einspruch gegen meine Strafbefehle einlegt!). Insgesamt vier Polizeibeamte wurden verhört.
Das Recht des Angeklagten auf Vertretung durch eine_n Verteidiger_in war also kuzerhand beiseite geschoben worden. Pausen wurden dann passenderweise nur viertelstundenweise genehmigt, was die Regeneration der Konzentration und die Beratung mit kompetenten Prozessbeobachter_innen im Grunde unmöglich machte. Nach jeder Unterbrechung im übrigen das gleiche Spiel wie schon zu Anfang: Wer in den Saal wollte, musste sich von oben bis unten betatschen und durchsuchen lassen; da wollte es sich ein Justizwachtmeister auch partout nicht nehmen lassen, dem Angeklagten unter den Rock zu gucken. Machtdemonstrationen und Herrschaftsrituale machten zu jedem Zeitpunkt deutlich: Hier ging es wie zu erwarten kein Stück um Aufklärung der Rechtslage oder eine Einordnung der Aktion in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext, sondern um Demütigung, Zurechtweisung, Kleinhalten des Angeklagten und seines Umfelds sowie jeglicher sonstiger kritischer Öffentlichkeit.
Das Verfahren wird nur pro forma geführt; dass sie an einer fairen Verhandlung überhaupt kein Interesse hat, machte Richterin Precht zu vielen Gelegenheiten deutlich. Die Höhe war dann, zum Ende des Verhandlungstags hin den Antrag des Angeklagten auf Überlassung der Protokolle abzulehnen. Zur Begründung wurde doch tatsächlich behauptet, es gäbe kein Protokoll – eine intellektuelle Tiefstleistung selbst für die Verhältnisse dieses Prozesses. Selbstverständlich wurde in einem Fort fleißig getippt während der Verhandlung; die so entstandenen Protokolle sind die einzige gerichtlich anerkannte „Wahrheit“ darüber, was sich während eines Prozesses zugetragen hat. Ihre Überlassung zu beantragen ist ein üblicherweise eingefordertes Recht, da nur so der nächste Prozesstag angemessen vorbereitet werden kann. Noch während der Angeklagte diesbezüglich einen Antrag auf Ablehung der Vorsitzenden formulierte, schloss diese die Verhandlung.
Übereifrig und gelangweilt begann das Dutzend anwesender Justizwachtmeister, allesamt ausgesuchte Schränke, den Saal zu räumen. Und wieder verschob sich das Machtverhältnis: Auf einmal gehörte der Saal den uniformierten Gewalttätern, und die Richterin, die die Räumung des Saals mit keinem Wort angeordnet hatte, versuchte nicht einmal, sich dagegen durchzusetzen. Auch der Staatsanwalt saß nur da, während mehrere Menschen unter Einsatz körperlicher Gewalt herausgeschafft wurden. Präsent war er dann wieder, als der Angeklagte die Vorsitzende in aller Deutlichkeit auf ihre Verantwortung in dieser Szene hinwies – sein Beruf sei ja bekannt, er mache auf die Möglichkeit einer Strafverfolgung wegen Beleidigung aufmerksam, war sein Kommentar.
Körperliche Verletzungen gab es meines Wissens
nach keine; erniedrigend und unwürdig war die Behandlung durch die
Justizwachtmeister allemal.
Auch wenn also eine Menge daran gesetzt wird, dieses Verfahren aus seinem politischen Zusammenhang zu reißen und möglichst zügig zu einer Verurteilung zu gelangen, wird der nächste Prozesstag zur Hervorhebung weiterer Inhalte genutzt werden. Ein zahlreiches Publikum kann helfen, dies zu ermöglichen und die fließbandjustizielle Normalität weiter zu durchbrechen!
nächster Prozesstermin:
5.11.2012
09.00 Saal 144
Mühlenstraße 8 Amtsgericht Celle
Mehr Infos findet ihr unter:
http://castorblockadedalle.wordpress.com/