Ku-Klux-Klan-Affäre - Staatsanwaltschaft wartet erst einmal ab

Erstveröffentlicht: 
19.10.2012

Amtsleiterin Beate Bube schweigt. Sie muss auf Anweisung von Innenminister Reinhold Gall (SPD) bis kommenden Dienstag einen Bericht zu der Affäre vorlegen und darstellen, wie es sein konnte, dass der Mitarbeiter damals ohne strafrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen einfach in eine Landesbehörde versetzt wurde.

 

Vor allem aber ist eine Frage interessant: Wie konnte es passieren, dass sich niemand an den verräterischen Verfassungsschützer und seine Verbindungen zum Klu-Klux-Klan erinnerte, als der Fall der beiden Böblinger Polizisten aufgearbeitet wurde, die den Kapuzenmännern beigetreten waren? Zumal in dem öffentlich zugänglichen Bericht­ aus Galls Ministerium ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die beiden Bereitschaftspolizisten deshalb ins Visier der Verfassungsschützer gerieten, weil diese die Telefone der Mitglieder des rassistischen Geheimbundes überwachten.

 

Man wusste seit August dieses Jahres über den peinlichen Vorfall vom Jahr 2002

Diese Frage, das wurde am Donnerstag aus der grün-roten Regierung bestätigt, muss sich vor allem Bube gefallen lassen. Denn nach Informationen unserer Zeitung wusste man seit August dieses Jahres über den peinlichen Vorfall vom Jahr 2002. Dennoch dauerte es bis Oktober, ehe man das Innenministerium informierte. Gall bestätigt das, wenn er sagt: „Wir haben sofort angefangen, hausintern zu recherchieren.“

 

Noch will sich Gall nicht zu den Details äußern und betont, er brauche „erst noch mehr Informationen, um eine Grundlage zu haben“. Aber der Fall, der zur Amtszeit von Innenminister Thomas Schäuble (CDU) und dem damaligen Behördenchef Helmut Rannacher geschah, ist auch so prekär. Insider halten es für möglich, dass Schäuble nie von der Angelegenheit erfuhr und die heikle Personalie­ auf Abteilungsleiterebene erledigt wurde. Rannacher selbst lehnt es ab, sich öffentlich zu äußern. Sein geheimer Report­ liegt den Ministerialen seit dem vergangen

en Wochenende jedoch vor.

 

Merkwürdig sind bislang auch die Details zu dem Verräter. Er wurde in das Regierungspräsidium Stuttgart abgeschoben, nachdem er aufgeflogen war. Der Vorfall wurde nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Auch auf seiner neuen Dienststelle soll es, so berichtet der SWR, „zu Auffälligkeiten gekommen“ sein. 2006 bat der Ex-Geheime dann um eine Dienstbefreiung. Er siedelte nach Kanada über, wo er eine Pferderanch betrieb. Ende vergangenen Jahres, so unsere Recherchen, bat er darum, seine Dienstbefreiung zu beenden und in den Landesdienst zurückzukehren.

 

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beobachtet die Entwicklung bei den Verfassungsschützern mit Interesse. „Wir sind sensibilisiert“, versichert eine Sprecherin. Der Verrat von Geheimnissen ist Strafgesetzbuch strafbar und wird mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet. Trotzdem ist fraglich, ob es zu einem Ermittlungsver­fahren kommt. Der Grund: Der Vorfall ist eigentlich verjährt.