[S] Keine Anklage wegen SS-Massakers in der Toskana

Der zuständige Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler (auf einem Foto von 2005)
Erstveröffentlicht: 
02.10.2012

Justiz. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach zehn Jahren ein. Nicht nur der Justizminister bedauert das. Andreas Müller

 

Stuttgart. Das SS-Massaker im italienischen Bergdorf Sant' Anna di Stazzema, dem im August 1944 insgesamt 560 Menschen zum Opfer gefallen sind, bleibt ungesühnt. Nach mehr als zehn Jahren hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt gegen eine Anklage entschieden und die Ermittlungen eingestellt. Die Behörden begründete dies damit, dass den acht noch ­lebenden Beschuldigten eine strafbare Beteiligung an den Geschehnissen, die noch nicht verjährt wäre, nicht nachgewiesen werden könne. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) reagierte mit Bedauern, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes mit Unverständnis auf die Einstellung des Verfahrens.

Das Massaker in den Bergen der Toskana war von Angehörigen der 16. SS-Panzergrenadierdivision 'Reichsführer SS' verübt worden. Sie hatten die Dorfbewohner zusammengetrieben und Handgranaten in die Menge geworfen; die Überlebenden wurden erschossen, die Häuser niedergebrannt. Die Zahl der Toten ließ sich nicht mehr genau bestimmen, da sich in dem Gebiet auch zahlreiche Flüchtlinge aufhielten. Die italienischen Behörden gehen von 560 Opfern aus, darunter 107 Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren.

Die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg hatte den Fall nach Abschluss ihrer Vorermittlungen vor zehn Jahren an die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben. Der Grund: einer der Verdächtigen, der inzwischen verstorben ist, hat damals im Einzugsbereich der Behörde gelebt. Zusammen mit dem Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg nahm diese 'umfangreiche und äußerst aufwendig geführte' Ermittlungen auf. So wurden noch lebende Zeugen und mögliche Tatbeteiligte aufgespürt und vernommen, alte Akten ausgewertet und auch der Tatort besichtigt.

Parallel dazu wurde das Massaker von der italienischen Justiz aufgearbeitet. Das Ergebnis: im Sommer 2005 verurteilte das Militärgericht La Spezia zehn der auch in Stuttgart Beschuldigten in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Nach Ansicht des Gerichts war es Ziel der Ope­ration gewesen, das strategisch wichtige Gebiet von allen dort Anwesenden zu 'säubern' - egal, ob es Partisanen oder Zivilisten waren. Die Aktion der SS sei von vornherein darauf ausgerichtet gewesen, das ganze Dorf zu zerstören. Die italienischen Urteile sind rechtskräftig, können in Deutschland aber nicht vollstreckt werden. Auch eine Auslieferung der Verurteilten kam nicht zustande.

Für die Sicht des Militärgerichts lassen sich nach der Einschätzung der Staatsanwaltschaft Stuttgart 'fraglos gute Gründe anführen'. Sie sei aber 'letztlich nicht zwingend' und könne nicht als 'einzige mögliche Fallgestaltung' angesehen werden. Eingestellt worden sei das Verfahren vor allem deshalb, weil nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass es sich um eine von vornherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung gehandelt habe. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei nämlich auch möglich, dass das Ziel des Einsatzes ursprünglich die Bekämpfung von Partisanen und die Ergreifung arbeitsfähiger Männer war, die nach Deutschland verschleppt werden sollten. Die Erschießung der Zivilbevölkerung sei womöglich erst befohlen worden, als dies nicht gelang. Damit sei es nicht möglich, einen strafbaren Tatbeitrag auf die bloße Teilnahme an dem Einsatz zu stützen. Die Zugehörigkeit zu den eingesetzten Einheiten der Waffen-SS könne 'den notwendigen individuellen Schuldnachweis nicht ersetzen'. Dieser sei bei keinem der Beschuldigten gelungen, heißt es in der 150 Seiten umfassenden Einstellungsverfügung.

Justizminister Stickelberger bedauerte dieses Ergebnis. 'Ich bin mir bewusst, dass dies besonders für die Angehörigen der ­Opfer dieses Kriegsverbrechens eine große Belastung ist', sagte er. Nach einer ersten Durchsicht der Entscheidung gehe er davon aus, dass die Ermittlungsbehörden 'alles in ihrer Macht Stehende getan' hätten. Sie seien aber an Recht und Gesetz und insbesondere die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebunden. Das Ministerium hat die Entscheidung erst Ende voriger Woche erhalten und will nun prüfen, ob sie 'vertretbar' ist.

Zuständig bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist die Abteilung des bekannten Oberstaatsanwaltes Bernhard Häußler. Stickelberger hatte Häußler erst kürzlich gegen eine Petition in Schutz genommen, in der seine Ablösung gefordert wird. Diese wurde auch mit dem 'Verschleppen' des Falles Sant' Anna begründet sowie mit Häußlers Vorgehen gegen einen Versandhändler, der Artikel mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz vertrieben hatte.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) nannte die Einstellung des Verfahrens 'vollkommen unbefriedigend'. Er wundere sich über einige Punkte in der Verfügung, sagte ein Landessprecher der StZ. Eine Anklage wäre nach seiner vorläufigen Einschätzung möglich gewesen.