Der Staat vergisst nicht...wir auch nicht?! Der anstehende RZ-Prozess in Frankfurt

Freiheit und Glück

Auf der Angeklagebank: Der bewaffnete Kampf.

In Frankfurt am Main steht ab dem 21. September erneut ein Stück linke militante Geschichte vor Gericht. Zwei Genoss/innen, Sonja Suder und Christian Gauger, sind angeklagt, in den 70er Jahren an drei Brand- bzw. Sprengstoffanschlägen der Stadtguerilla Revolutionäre Zellen (RZ) teilgenommen zu haben. Sonja wird außerdem vorgeworfen, sie habe den Überfall auf die OPEC-Konferenz in Wien 1975 logistisch unterstützt.

Sonja und Christian wurden seit 1978 von der Polizei gesucht, im Jahr 2000 in Frankreich verhaftet und nach elf Jahren auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an Deutschland ausgeliefert. Seit September 2011 sitzt Sonja in U-Haft im Preungesheimer Knast, Christian ist wegen einer schweren Erkrankung von der Haft verschont.

 


Brandbeschleuniger linker Politik: Die Revolutionären Zellen/Rote Zora.

Als Teil der linken Bewegungen setzten sich die RZ seit 1973 mit der revolutionären Perspektive in der BRD auseinander und suchten neue militante Formen und inhaltliche Ansatzpunkte für den Widerstand. Die RZ waren neben der RAF und der Bewegung 2. Juni die dritte Stadtguerillagruppe, sie agierten mit unterschiedlichsten Aktionen aus der legalen linken Bewegung heraus. Anfang der 90er Jahre stellten die RZ und die daraus entstandene, eigenständige Frauenorganisiation Rote Zora ihre Aktionen ein. Für die bundesdeutschen Ermittlungsbehörden war die Stadtguerilla nie richtig zu fassen, doch gab es wegen angeblicher Mitgliedschaft in der RZ/Roten Zora bereits zuvor in Frankfurt, Berlin und Stuttgart Prozesse und mehrere Verurteilungen.



Atomprofiteure
und Gentrifizierung angreifen!Atomprofiteure und Gentrifizierung angreifen!

Die Sonja und Christian vorgeworfenen Aktionen beziehen sich auf zwei von rund einem Dutzend Anti-Atom-Anschlägen der RZ. 1977 wurden die heute noch existierenden MAN-Werke in Nürnberg wegen Beteiligung am Atomgeschäft mit Südafrika angegriffen, dabei explodierte ein Sprengsatz am Gebäude des Industrieunternehmens und riss ein Loch in die Außenwand. Die Revolutionären Zellen begründeten in einem Bekennerschreiben den Anschlag damit, dass MAN als Zulieferer von Verdichtern für eine Urananreicherungsanlage nach Südafrika den Apartheids-Staat unterstützte. Im gleichen Jahr wurde bei dem (ebenfalls noch existenten) Unternehmen Klein, Schanzlin & Becker AG (KSB) in Frankenthal bei Mannheim eine Bombe gelegt. Mit Pumpen für Kernkraftwerke verdiente die Firma gut an dem dreckigen Geschäft. Der Anschlag misslang jedoch, weil der Zünder nicht funktionierte. Der Brandanschlag 1978 auf das Heidelberger Schloss kritisierte den Widerspruch zwischen der schicken Touristenfassade Heidelbergs und der gleichzeitigen profitorientierten Abrisspolitik ganzer Stadtviertel. Im Königssaal des Heidelberger Schlosses brach damals ein Feuer aus und das wertvolle Parkett des Schlosssaals wurde ruiniert. In einem offiziell wirkenden Fake-Schreiben äußerte sich der damalige OB: „Als Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg erkläre ich, dass irgendwelche Behauptungen, ich hätte gestern Nacht im Königssaal des Heidelberger Schlosses Feuer gelegt, jeglicher Grundlage entbehren. Richtig ist vielmehr: Ich zerstörte und zerstöre Gebäude, die mir bei der Sanierung Heidelbergs im Wege stehen. Wo gehobelt wird, fallen Späne…“.



Der Angriff auf die OPEC-Konferenz.  

Bei dem Angriff auf die Konferenz der erdölexportierenden Länder (OPEC) 1975 in Wien wurden elf arabische Ölminister als Geiseln genommen und drei Sicherheitsbeamte getötet. Die Aktion hatte mehrere Ziele: Die reaktionären arabischen Staaten sollten zu einer Stellungnahme bzw. Unterstützung der palästinensischen Befreiungsbewegung veranlasst werden, denn im libanesischen Bürgerkrieg standen damals die palästinensischen Flüchtlingslager unter großem Druck: Die ersten Massaker hatten bereits stattgefunden. Weiterhin wurde die Umverteilung von Öleinnahmen an das Volk bzw. an fortschrittliche Bewegungen gefordert, und – damals nicht veröffentlicht – die Ölminister sollten in ihren jeweiligen Ländern gegen politische Gefangene ausgetauscht werden. Heute ist die damals weltweit Aufsehen erregende Aktion fast unbekannt, doch bietet sie nach wie vor Anlass zu Auseinandersetzung und Kritik.  



Nicht die ganz feine Art: Das Frankfurter Landgericht.

Auf was sich das Gericht mit den Vorwürfen gegen Sonja und Christian beruft, ist nicht nur aus juristischer Sicht skandalös: Im Falle der Brandanschläge bedient es sich auf unter folterähnlichen Umständen gewonnen Äußerungen des schwerverletzten Hermann Feiling und bei der Anklage zum OPEC-Angriff zieht es Aussagen des Kronzeugen Hans-Joachim Klein heran – ein Kronzeuge, der in einem früheren Frankfurter RZ-Prozess im Jahr 2000/2001 von einer anderen Kammer desselben Gerichts als unglaubwürdig angesehen wurde.  



Das bisschen Folter...: Hermann Feiling wird „verhört“.

Juni 1978: In Argentinien wurde – trotz blutiger Militärdiktatur – die Fussballweltmeisterschaft ausgetragen. Ein Sprengsatz, der beim Konsulat des Folterlandes Argentinien deponiert werden sollte, explodierte auf dem Schoß von Hermann Feiling. Noch auf der Intensivstation, wo ihm beide Beine an den Oberschenkeln amputiert und die Augen entfernt werden mussten, wurde er von Staatsanwälten vernommen. Ohne Haftbefehl wurde Hermann Feiling von allen Vertrauenspersonen abgeschottet, nach wochenlangem Krankenhausaufenthalt setzte man die Vernehmungen in Polizeikasernen fort. So wurden in drei Monaten auf 1.200 Seiten angebliche Aussagen von ihm festgehalten, bis endlich sein Anwalt über ein gerichtliches Verfahren Zutritt erreichen konnte. In seinen Äußerungen machte Hermann Feiling Angaben über Mitglieder der Zellen, auch über Sonja und Christian – Äußerungen, die er später sämtlich widerrief. Dank dieser „Aussagen“ sei es den Ermittlern endlich gelungen, „in die Revolutionären Zellen einzudringen!“, erklärte Generalbundesanwalt Kurt Rebmann in einer Pressekonferenz im Juli 1978. Schon vor Beginn des nun anstehenden Prozesses gegen Sonja und Christian hat das Gericht mit Richterin Bärbel Stock keinen Zweifel daran gelassen, dass diese polizeiliche Textsammlung eine Verurteilung stützen soll. Die Richterin hatte bereits 2004 im Frankfurter „Daschner-Prozess“ viel Verständnis für die Anwendung von Folter gezeigt. Ob auch die Öffentlichkeit zumindest ein „bisschen“ Folter für zulässig halten wird, bleibt abzuwarten.



Der Frankfurter Kronzeuge.

Hans-Joachim Klein war Anfang der 70er Teil der Frankfurter Sponti-Szene und beteiligte sich 1975 am Überfall auf die OPEC-Konferenz, dabei wurde er schwer verletzt. Bald darauf distanzierte er sich wieder vom bewaffneten Kampf und tauchte mit Hilfe von Daniel Cohn-Bendit und anderen Freunden aus dem Umfeld der Frankfurter Spontis in Frankreich unter. 1998 wurde er dort festgenommen und im Mai 1999 nach Deutschland ausgeliefert. Klein bot sich als Kronzeuge an; dafür machte er umfangreiche Aussagen und belastete mehrere Personen schwer, unter ihnen Sonja. In dem damaligen Prozess in Frankfurt hat Klein diese Aussage an einem Tag widerrufen, dann wieder aufrechterhalten. Weil er letztlich bei der Belastung blieb, bekam er nicht das sichere Lebenslänglich, sondern neun Jahre, von denen er die Hälfte absitzen musste.



Sonja und Christian: Kein Deal, keine Aussagen.

Sonja und Christian kommen aus der Linken der 1960er und 70er Jahre, sie haben sich schon damals gegen Knast und Repression engagiert. Auf das Angebot der deutschen Staatsanwaltschaft vor zehn Jahren zu Haftverschonung und Bewährungsstrafe gegen Geständnis und freiwillige Rückkehr nach Deutschland haben sie sich nicht eingelassen. Kein Deal und keine Aussagen, das gilt für Sonja und Christian bis heute.  



Der Staat vergisst nicht...  

Die deutschen Verfolgungsbehörden haben die Aktendeckel nie geschlossen – Was steckt hinter dem seit nunmehr 35 Jahre anhaltenden Verfolgungsinteresse gegen die RZ und in welchem Verhältnis sehen wir die Repression gegen radikale Linke heute? Wie aktuell sind eigentlich die Themen und Aktionen der RZ und Roten Zora für uns noch? Und was hat der Prozess gegen Sonja und Christian mit uns zu tun und wie können wir uns solidarisch zeigen?



sonja und christian...wir auch nicht!  

Als Solikomitee begleiten und unterstützen wir Sonja und Christian seit ihrer Auslieferung praktisch und politisch. Beteiligt sind außer Leuten aus der Roten Hilfe Menschen, die nicht in erster Linie Antirepressionsarbeit machen, sondern – die einen seit Jahren, die anderen seit Jahrzehnten – in unterschiedlichsten politischen Feldern unterwegs sind. Denn wir erleben alle, dass Initiativen, die eine grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse wollen, stets von staatlicher Seite verfolgt wurden und werden – als präventive Aufstandsbekämpfung, um zu verdeutlichen, dass am Ende immer der Staat am längeren Hebel sitzt, auch noch nach 30 Jahren. So ist das Verfolgungsinteresse gegen Menschen, die sich entschieden haben, in aller Konsequenz gegen Staat und Kapital zu kämpfen, selbst nach Jahrzehnten ungebrochen. Sonja und Christian haben sich gegen einen Weg der „reumütigen Rückkehr“ entschieden; die Antwort von Seiten des Staates heißt anhaltender Druck, um sie doch noch zu beugen. Doch wir werden es nicht dem Staat und der Justiz überlassen, linke Geschichte umzuschreiben, indem vergangene Kämpfe entpolitisiert und sogar auf individuelle Konflikte und Schicksale reduziert werden. Wir setzen dagegen eine kritische politische Auseinandersetzung mit den damaligen Inhalten und Zielen und wir erinnern diese und diskutieren die gesellschaftlichen Hintergründe, die zu den damaligen Kämpfen geführt haben und setzen sie in Beziehung zu den Kämpfen von heute, hier und anderswo.  



Veranstaltung „Der Staat vergisst nicht...wir auch nicht?!“

am Donnerstag, 20. September um 19 Uhr im Café Exzess, Leipziger Str. 91  



Kundgebung am 1. Prozesstag,

dem 21. September ab 8 Uhr beim Landgericht, Ecke Seilerstr./Konrad-Adenauer Str. Kommt zum Prozess!   



Kommt zum Prozess!  

ab dem 21. September wöchentlich Dienstags und Freitags 9 bis 13 Uhr, Landgericht Frankfurt, Gebäude E Prozesstermine und mehr auf www.verdammtlangquer.org Solidarität ganz praktisch, wir bitten Euch mit uns den Prozess kritisch zu begleiten. 

Kommt zum Prozess!







 

 

 

 

Solidarität mit Sonja und Christian! Keine Zusammenarbeit mit Justiz und Staatsapparat!



Weitere Informationen:

Interview mit dem Solikomitee

Rote Hilfe Ffm

Hintergrundinfos zur RZ



Aktualisierte Prozesstermine immer auf der Solipage

ab dem 21. September wöchentlich Dienstags und Freitags 9 bis 13 Uhr, Landgericht Frankfurt, Gebäude E 2012
Freitag, 21. September 2012
Dienstag, 2. Oktober 2012
Freitag, 5. Oktober 2012
Dienstag, 9. Oktober 2012
Freitag, 12. Oktober 2012
Dienstag, 16. Oktober 2012
Freitag, 19. Oktober 2012
Dienstag, 30. Oktober 2012
Freitag, 2. November 2012
Dienstag, 6. November 2012
Freitag, 9. November 2012
Dienstag, 13. November 2012
Freitag, 16. November 2012
Dienstag, 4. Dezember 2012
Freitag, 7. Dezember 2012
Dienstag, 11. Dezember 2012
Freitag, 14. Dezember 2012
Dienstag, 18. Dezember 2012
Freitag, 21. Dezember 2012
Freitag, 28. Dezember 2012


2013
Freitag, 4. Januar 2013
Freitag, 18 Januar 2013
Dienstag, 22. Januar 2013
Freitag, 25. Januar 2013
Dienstag, 29. Januar 2013
Freitag, 1. Februar 2013
Dienstag, 5. Februar 2013
Freitag, 8. Februar 2013
Dienstag, 12. Februar 2013
Freitag, 15. Februar 2013
Dienstag, 19. Februar 2013
Freitag, 22. Februar 2013
Freitag, 1. März 2013
Dienstag, 5. März 2013
Freitag, 8. März 2013
Dienstag, 12. März 2013
Freitag, 15. März 2013
Dienstag, 19. März 2013
Freitag, 22. März 2013
Dienstag, 26. März 2013



Bisher u.a.

Knastbeben

Soliplakate

Artikel Indy

Artikel FR



Presseerklärung der Verteidigung zu Beginn des Prozesses am 21.09.2012 gegen die angeblichen ehemaligen RZ-Mitglieder Sonja S. und Christian G.



Zu dem ersten Verhandlungstag des Prozesses gegen die angeblichen ehemaligen RZ-Mitglieder Sonja S. und Christian G. am 21. September 2012 vor der 22. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erklärt die Verteidigung:

Das Verfahren gegen Frau S. und Herrn G. stellt einen weiteren Tiefpunkt der unheilvollen Geschichte politischer Justiz in Deutschland dar. Die Anklage basiert auf Ermittlungsmethoden, die eines Rechtsstaates unwürdig sind. Die Angaben eines schillernden Kronzeugen und die eines Schwerverletzten, den die Ermittlungsbehörden „regelrecht ausgepresst“ (Spiegel 48/1980) haben, können in einem Rechtsstaat kein Strafverfahren begründen. Das Gericht hat es jedoch verpasst, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen und so klar zu bekennen, dass die Staatsräson nicht den Einsatz jeglicher Mittel rechtfertigt. Es bleibt zu hoffen, dass es diesen Fehler durch einen Freispruch beider Angeklagten korrigiert.


Die Verteidigung erklärt weiter:

Mit einem unbewussten Gespür für  Symbolik hat das Gericht den ersten Hauptverhandlungstag auf  den Herbstbeginn am 21. September 2012 terminiert.

Der Herbst 1977 gilt als eine der größten Krisen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Er war geprägt von politisch motivierter Gewalt linker Gruppen auf der einen Seite und einem hysterisch reagierenden Staat auf der anderen. Die Bundesrepublik befand sich in einem nicht-erklärten Ausnahmezustand, in welchem sich die mit der Terrorismusbekämpfung befassten Behörden weitgehend rechtsstaatlichen Bindungen enthoben sahen.

Der Prozess gegen die angeblichen ehemaligen RZ-Mitglieder Sonja S. und Christian G. verspricht, diese Tradition staatlicherseits fortzuschreiben:

Den Angeklagten wird die Beteiligung an Anschlägen mit Sachschaden vor mehr als 30 Jahren vorgeworfen. Zentrales Beweismittel sind dabei die Aussagen eines Zeugen, der einen Tag, nachdem er beide Beine und beide Augen verlor, mit Schmerzmitteln vollgepumpt, ohne rechtliche Belehrung und ohne anwaltlichen Beistand in einem Zustand völliger Traumatisierung und Hilflosigkeit verhört wurde.

Der Spiegel kommentierte den ersten Prozess, der auf diesen Aussagen basierte 1980 wie folgt:

Mit welchen Mitteln Kriminalbeamte und Staatsanwälte die Anklagebasis erzwungen haben, dass und warum der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts überhaupt verhandelt, markiert einen Tiefpunkt bundesdeutscher Rechtspflege.“ (Spiegel 48/1980)

Das Landgericht dokumentiert bereits durch die Eröffnung des Hauptverfahrens, dass es wie das damalige Oberlandesgericht Frankfurt von der grundsätzlichen Verwertbarkeit der Aussagen des Zeugen H.F. ausgehen will. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte entschieden, dass zwar die Angaben des Zeugen in der Zeit kurz nach seiner Operation nicht seiner freien Willensentschließung entsprangen, wohl aber die darauf aufbauenden Vernehmungen im Umfang von mehr als eintausend Seiten. Dabei blendete es bewusst aus, dass die späteren Angaben durch die rechtswidrigen Vernehmungen inhaltlich vorherbestimmt waren und auch die weitere Vernehmungssituation von der Traumatisierung des Zeugen, seiner rechtswidrigen Isolation und Täuschung geprägt war.  Dieser Taschenspielertrick des OLG, den sich das jetzige Gericht zu eigen macht, taugt aber nicht einmal als rechtsstaatliches Feigenblatt (das Verfahren gegen den Zeugen H. F. musste später wegen Vernehmungs – und Verhandlungsunfähigkeit eingestellt werden).

Wir erwarten von dem Gericht in diesem Verfahren, dass es diese unheilvolle Kontinuität politischer Justiz durchbricht.  Das Gericht muss die gegen alle rechtlichen und menschlichen Prinzipien erfolgten Verhöre für rechtswidrig, die Aussagen für unverwertbar erklären und die Angeklagten freisprechen.


Frau S. wird darüber hinaus der Vorwurf eines vermeintlichen Waffentransports im Zusammenhang mit dem Attentat auf die OPEC-Konferenz 1975 in Wien gemacht. Die Vorwürfe gründen allein auf den Angaben des berüchtigten Kronzeugen Hans-Joachim Klein. Dieser hatte bereits ein anderes ehemaliges RZ-Mitglied der Beteiligung an dem OPEC-Attentat bezichtigt und sich so mehr als 10 Jahre Gefängnis erspart. Allerdings stellte sich schließlich heraus, dass Kleins Angaben derart widersprüchlich und wechselhaft waren, dass das Gericht gezwungen war, diesen entgegen der Belastung durch Klein freizusprechen.

Frankfurt, 19. September 2012