Zur derzeitigen Situation in Freiburg, wo ein Mitglied des dortigen Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen (akj) assistiert, den Neonazi Florian Stech gegen die Anklage des versuchten Totschlags an mehreren Antifas zu verteidigen, sehen wir uns als kritische Juragruppe gezwungen, öffentlich Stellung zu nehmen:
Wir distanzieren uns aufs Schärfste sowohl von der Übernahme der Verteidigung durch ein Mitglied einer kritischen Juragruppe wie auch von der Positionierung des Freiburger akj. Das unbestrittene Recht auf Verteidigung ist nicht in eine Pflicht zur Verteidigung umzumünzen, wie Hamburgs Aktive Jurastudierende (HAJ) in ihrer Stellungnahme treffend feststellten. Wir erachten es insbesondere in diesem Fall für wechselseitig ausschließend, Mitglied einer kritischen Juragruppe zu sein und die Verteidigung eines Neonazis zu übernehmen. Im weiteren ziehen wir es vor, die Debatte zunächst innerhalb des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen (BAKJ) zu führen und behalten uns vor, daran anschließend öffentlich Stellung zu nehmen. Unsere Solidarität gilt den betroffenen Freiburger Antifas.