Freiburg: Demo oder Besetzung?

Erstveröffentlicht: 
09.05.2009

Drei Monate im Winter 2005/2006 hatte die Stadtverwaltung 25 Fahrzeuge der Wagenburggruppe "Schattenparker" beschlagnahmt. Ob dies rechtmäßig war, klärt nun das Verwaltungsgericht. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Wagenburgler weitere 12 000 Euro für die Aufbewahrung der Fahrzeuge ans Rathaus überweisen müssen – oder ob sie die bereits gezahlten 12 000 Euro zurückbekommen. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt, einen vom Richter vorgeschlagenen Vergleich lehnten die "Schattenparker" ab.

Nach der Verhandlung am Donnerstag zogen die Wagenburgler laut, aber friedlich durch die Innenstadt – mit zehn Fahrzeugen und begleitet von etwa 30 Sympathisanten. Damit wollten die Schattenparker einmal mehr auf ihre Situation aufmerksam machen. Denn nach wie vor ist unklar, wohin sie ziehen sollen, wenn der Mietvertrag für ihre zwei Plätze im Gewerbegebiet Nord 2011 ausläuft.

Dort wohnt die rund 30-köpfige Gruppe seit drei Jahren. Vorausgegangen waren damals Kontroversen mit dem Rathaus. Die Schattenparker hatten 2005 immer wieder einen Platz gefordert, den sie anmieten können, um darauf mit ihren Fahrzeugen zu wohnen. Am 3. Dezember 2005 demonstrierten sie dafür in der Innenstadt. Im Anschluss zogen die zumeist jungen Leute mit ihren Wagen auf den Fahnenmastplatz im Stadtteil Vauban. Hier wurden die Fahrzeuge abgeschleppt und erst wieder herausgegeben, als die Wagenburgler einen Standplatz für die Fahrzeuge nachweisen konnten.

Entscheidend für die Richter wird es nun sein zu klären, ob der Aufenthalt auf dem Fahnenmastplatz noch Teil der Demonstration war oder ob die Wagenburgler die Fläche besetzt hatten. Je nachdem gilt unterschiedliches Recht.

Die Stadtverwaltung argumentierte vor Gericht, die Wagenburgler hätten im Vorfeld der Demonstration schon einige andere Plätze besetzt. Deshalb habe die Gefahr bestanden, dass sie dies auch weiterhin versuchen. Der Rechtsanwalt der Wagenbewohner bezeichnete die Räumung indes als "völlig unverhältnismäßig". Zumal die Polizei die Schattenparker zuvor nicht aufgefordert habe, den Platz freiwillig zu verlassen. Dies sei vor allem bei jenem Bewohner problematisch, um den es in der Verhandlung am Donnerstag zunächst – beispielhaft für alle anderen – ging. Dieser lebt nämlich in Berlin und hatte mit den Ereignissen im Vorfeld nichts zu tun. "Dennoch musste er drei Monate auf sein Fahrzeug verzichten", sagte sein Anwalt.

Die 25 Fahrzeuge hatte die Stadtverwaltung zum Großteil bei einem Abschleppunternehmen geparkt, das dafür pro Fahrzeug 20,88 Euro am Tag, später 9,66 Euro verlangte. "Das ist nicht gerade günstig", räumte auch der Richter ein. Hinzu kamen Abschleppgebühren. Insgesamt summieren sich die Kosten auf 24 000 Euro. Die Hälfte haben die Schattenparker bereits gezahlt. Der Richter schlug nun vor, es bei dieser Summe zu belassen. Diesen Vergleich jedoch lehnten die Schattenparker ab: Sie empfänden dies als Schuldeingeständnis. Sie wollen ihr Geld zurück. Mit dem Urteil ist erst in einigen Wochen zu rechnen.