Neonazi vor Gericht: Angeklagter will nichts mehr sagen

Erstveröffentlicht: 
18.06.2012

Prozess

 

Mit seinem Auto soll ein Neonazi bei Riegel in eine Gruppe linker Aktivisten gerast zu sein – mit voller Absicht, so die Anklage. Jetzt hat in Freiburg der Prozess begonnen. Doch der Angeklagte schweigt.

 

FREIBURG. Der Prozess gegen den Ortenauer Neonazi Florian S. (30), der am 1. Oktober 2011 bei Riegel einen 22-Jährigen mit dem Auto angefahren und schwer verletzt hatte, hat am Montag vor dem Freiburger Landgericht begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bewusst in eine Gruppe politischer Gegner gefahren zu sein. Er habe versucht, drei Menschen zu töten.

Der 30-Jährige, der in Riegel auf Gesinnungskameraden gewartet hatte, fühlte sich nach eigener Aussage damals durch die "Antifaschisten" aus verschiedenen Orten Baden-Württembergs bedroht, die auf ihn zu gelaufen waren. Daraufhin habe er in Panik gehandelt. Durch seinen Anwalt ließ er erklären, er werde zur Sache keine Aussage machen, auch nicht mehr zu seiner Person. Nur seinen Geburtsort Oberkirch, die Zahl seiner Halbbrüder, die Berufe seiner Eltern, den eigenen Berufsweg als Verkäufer und Vertreter, seine Bankschulden und die Tatsache, dass er verlobt und seit Januar Vater eines Sohnes sei, gab er stichwortartig preis.

Totschlags- oder Mordversuch?

Seinen politischen Hintergrund blendete der NPD-Landtagskandidat von 2011 vollkommen aus. Um so intensiver gingen die Vertreter der drei Nebenkläger, darunter der beim Aufprall schwer Verletzte, darauf ein. Rechtsanwalt Jens Janssen warf dem Angeklagten vor, "doppeltes Spiel" zu treiben. Einerseits streue er das Gerücht, er habe sich von der Neonaziszene distanziert, andererseits lasse er sich in einem anderen Verfahren nach wie vor von einer aus der rechten Szene stammenden Anwältin verteidigen. Außerdem sei er im Februar dieses Jahres erneut bei einer Neonazi-Aktion bei Dresden polizeilich registriert worden.

Janssen will vom Gericht überprüfen lassen, ob nicht nur ein Totschlags-, sondern ein Mordversuch vorliege, denn auch politische Motive könnten als niedrige Beweggründe gewertet werden. Seine in den Internetportalen Facebook und Youtube dokumentierten Gewaltphantasien gegen Andersdenkende sprächen für sich. Der Prozess wird fortgesetzt.