Eigeninitiative unerwünscht. Hausbesetzungen in GB bald Straftat

Erstveröffentlicht: 
05.03.2012

Durch ein neues Gesetz sollen Hausbesetzungen in Großbritannien eine Straftat werden. Dabei stehen knapp eine Million Häuser leer und die Zahl der Obdachlosen steigt

 

In England wird gerade ein neues Gesetz durch das Oberhaus gepeitscht, das Unterhaus hat es bereits passiert. Es trägt den Namen Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Bill und enthält eine schändliche Klausel, die unter Paragraph 130 zu finden ist. Sollte diese Klausel angenommen werden, würde es sich nicht mehr um eine unerlaubte Handlung, sondern um eine Straftat handeln, wenn man sich in einem leerstehenden Wohngebäude niederlässt oder dort schläft. Dann könnte eine Geldstrafe von bis zu fünftausend Pfund fällig werden – was besonders im Fall eines Obdachlosen grotesk ist – oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.

 

Die Lust der britischen Regierung, Armut zu kriminalisieren, scheint ungebrochen. Dabei handelt es sich vermutlich um eine natürliche psychologische Reaktion auf ihre eigene Politik: Hat man ein Problem erstmal dämonisiert, ist man nicht mehr für seine Lösung verantwortlich. Besetzer sind per Definition obdachlos. Laut der Hilfsorganisation Crisis haben sich vierzig Prozent der alleinstehenden Obdachlosen schon einmal in fremdem Privatbesitz eingerichtet. Untersuchungen zeigen außerdem, dass 41 Prozent dieser Menschen psychische Probleme haben, dass 34 Prozent von ihnen schon einmal in Betreuung waren, 42 Prozent von ihnen krank oder behindert sind und 21 Prozent sich selbst verletzen.

 

Diese Menschen sind also die Schwächsten der Gesellschaft. Sie haben fast alle bereits an irgendeinem Punkt eine Unterkunft beantragt, sind aber in 78 Prozent der Fälle abgewiesen worden, weil Alleinstehende in dieser Hinsicht kaum Ansprüche geltend machen können. Die Kriminalisierung gefährdet sie noch mehr. Also leben und schlafen sie auf der Straße, wenden sich der Prostitution oder Schlimmerem zu. Die Lebenserwartung obdachloser Männer beträgt 47, die obdachloser Frauen 43 Jahre.

 

Eigentlich kommt das bei Konservativen gut an

 

Einige erreichen noch nicht einmal dieses Alter. Vor sechs Jahren habe ich unter der Londoner Waterloo Bridge eine 21 Jahre junge Frau kennengelernt. Sie hieß Kimberley Dowling. Einen Monat später war sie tot. Wer könnte Obdachlosen da vorwerfen, dass sie sich in leerstehenden Gebäuden niederlassen? Man könnte sogar sagen, dass sie selbst die Initiative ergreifen, um ihre Situation zu verbessern. Das kommt doch eigentlich gut an bei den Konservativen. In diesem Fall allerdings nicht.

 

Die Regierung findet Gefallen an diesem Gesetz und ist bereit zu lügen, um die Öffentlichkeit dafür zu gewinnen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Besetzungen dieser Tage in der öffentlichen Wahrnehmung mit politischem Aktivismus in Zusammenhang gebracht werden und es immer verlockend ist, Kritiker wegzusperren. Dabei gilt die Besetzung leerstehender Häuser unter dem Criminal Law Act von 1977 bereits als Straftat, ebenso wie das Eindringen in öffentliche Einrichtungen ohne für den Zutritt zu bezahlen und Sachbeschädigung. Die verschwindend wenigen Streitfälle, in denen bewohnte Häuser besetzt werden, könnten bei richtiger Anwendung des Gesetzes umgehend und ohne große Kosten beigelegt werden.

 

In England haben im vergangenem Jahr zwei Fälle für Aufsehen gesorgt: Als Julia High nach einem Konzertbesuch in der Londoner Albert Hall in ihr Haus im Osten Londons zurückkehrte, hatte sich dort eine rumänische Familie eingerichtet, das neue Haus des Ehepaares Oliver und Kaltun Cockerell wurde vor dem Einzug der beiden von zwölf Leuten besetzt. Konservative Abgeordnete nutzten dies, um die Öffentlichkeit in die Irre zu führen und albtraumhafte Vorstellungen von der Zerstörung ihrer Polstermöbel heraufzubeschwören. Wohnungsbauminister Grant Shapps sagte gegenüber der BBC: „Die Polizei macht nichts, weil das Gesetz dafür keine Handhabe bietet.“

 

Die Bevölkerung ist güter als ihre Regierung


Der Abgeordnete Mike Weatherley sagte der Daily Mail: „Wenn die Besetzer behaupten, dass sie sich nicht gewaltsam Zutritt zu fremdem Eigentum verschafft haben, so haben die Betroffenen - auch wenn es mit ziemlicher Sicherheit doch so war - nicht die Befugnis, die Eindringlinge rauszuschmeißen.“ Das ist eine Lüge, wie auch 160 Wohnrechtsanwälte und Intellektuelle in einem Brief an den Guardian dargelegt haben. Es bestehen zwar tatsächlich Probleme bei der Umsetzung des bestehenden Rechts. Daran trägt aber die Polizei die Schuld, nicht die Obdachlosen. Die Law Society und die Criminal Bar Association sind gegen die Einführung des neuen Gesetzes und auch die Londoner Polizei hält das bestehende für „im Großen und Ganzen angemessen“. Zudem regt sich in der Bevölkerung niemand darüber auf, dass Obdachlose in leerstehenden Häusern übernachten. Als das britische Justizministerium eine Befragung zum Thema durchführte, äußerten sich 2.126 „Mitglieder der Öffentlichkeit besorgt über die Auswirkungen der Kriminalisierung“, nur 25 formulierten in ihrer Antwort Sorge angesichts des Schadens, der durch Besetzungen verursacht werden könne. Wie immer ist die Bevölkerung gütiger als ihre Regierung.

 

Das Timing der Gesetzesvorlage könnte bösartiger nicht sein. Der chronische Mangel an Sozialwohnungen, die Kürzungen und die schlechte ökonomische Situation ergeben die perfekte Wohnungskrise. Die Obdachlosenzahlen in London sind im zurückliegendem Jahr um 15 Prozent gestiegen, die Zahl derjenigen, die auf der Straße schlafen, um acht Prozent. Shapps hat zwar Geld für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit versprochen, dabei handelt es sich aber bloß um einen Tropfen im Ozean des Chaos. Durch Kürzungen an anderer Stelle wird dieses Geld wirkungslos bleiben.

 

Die Abgeordnete Baronin Miller of Chilthorne Domer will verlassenes Eigentum von Klausel 130 ausnehmen. Im Vereinigten Königreich stehen 930.000 Häuser leer, 350.000 davon bereits seit über sechs Monaten. Über diesen Skandal sollte die Regierung sich Gedanken machen. Aber bis dahin kann man ja immer noch die Opfer strafen.