(B) Liebig 14: Illegale Räumung kein Einzelfall

Liebig 14: Never Rest in Peace

Die gesetzliche Unrechtmäßigkeit der Räumung der Liebig 14 ist kein Einzelfall. In der Vergangenheit wurden in Berlin immer wieder Hausprojekte illegal geräumt. In den meisten Fällen wurde auf die juristische Klärung im Nachhinein verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Rückkehr ins Gebäude ermöglicht. Es gibt dennoch Beispiele bei denen der Rechtsbruch offiziell bestätigt wurde.

 

Yorck 59
Als die Verhandlungen zwischen den Hauseigentümern und dem Hausverein der Yorck 59 über eine horrende Mietsteigerung gescheitert waren, verzichtete der Verein im September 2004 auf die Option, das Mietverhältnis fortzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt bewohnten etwa 60 Vereinsmitglieder mit Untermietverträgen das Hinterhaus. Nachdem die Hauseigentümer einen Räumungstitel gegen den Verein erwirkt hatten, wurde das Gebäude im Juni 2005 geräumt. Da keine Räumungstitel gegen die Bewohner_innen bestanden, beurteilte der 4. Strafsenat des Kammergerichts im Dezember 2008 die Räumung als rechtswidrig und sprach die ehemaligen Bewohner_innen vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Laut Gericht endet das Hausrecht der Untermieter erst, wenn der Vermieter aufgrund eines gegen sie erwirkten Räumungstitels wieder in Besitz des Wohnraumes gelangt ist.
http://de.indymedia.org/2009/01/238079.shtml

Liebig 14
Im Fall der Liebig 14 wurde ebenfalls auf die Rechte der Bewohner_innen und einen sonst üblichen Räumungsstopp in den kalten Wintermonaten geschissen. Obwohl der Hausverein im Januar 2011 gegen die geplante Zwangsräumung gerichtlichen Rechtschutz beantragt und darauf verwiesen hatte, dass die beabsichtigte Räumung des Vereins als Untermieter mit Räumungstiteln gegen die Hauptmieter_innen unzulässig ist, kümmerte das Senat und Polizei wenig. Sie räumten die Liebig 14 mit einem massiven Polizeiaufgebot im Februar 2011.
http://liebig14.blogsport.de/2012/01/27/liebig-14-raeumung-war-illegal

Rigaer 80
Die polizeiliche Räumung der besetzten Rigaer Straße 80 im Juli 1997 wurde in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin im Juli 2003 für rechtswidrig erklärt. Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes konnten sich die Hausbesetzer auf das Grundrecht des Artikel 13 Grundgesetz auf Unverletzlichkeit der Wohnung berufen.Auf eine zivilrechtliche Räumungsklage wurde hier gänzlich verzicht. Ein Antrag der Eigentümer bei der Polizei reichte völlig aus. Dies war das Standardvorgehen in den 1990igern gegenüber besetzten Häusern.
http://www.r80.org/

Legal, illegal, Scheissegal
Da selbst bei einer gerichtlich festgestellten illegalen Räumung der Wiedereinzug versperrt bleibt, bewegen sich Polizei und Senat offenbar gern im Kampf gegen alternative Projekte in der Grauzone. Um Fakten zu schaffen werden dann auch schon mal Grundrechte außer Kraft gesetzt und dem Knüppel freien Lauf gelassen.
Anders lassen sich solche brutalen, rechtswidrigen Vertreibungsaktionen kaum erklären. Doch die Räumung von alternativen Hausprojekten ist nur die Spitze des Eisberges eines gestiegenen kapitalistischen Verwertungsdrucks und fortgeschrittenen Verdrängungsprozesses in Berlin. In der ganzen Stadt haben immer mehr Menschen Probleme Wohnraum zu finden, den sie sich leisten können.

Jahrestag der Liebig 14 Räumung
Als guten Anlass den Unmut darüber auf die Strasse zu bringen, bietet sich der Jahrestag der Liebig 14 Räumung an. Es wird am Donnerstag den 2. Februar 2012 den ganzen Tag über eine Mahnwache vor dem Haus mit Musik, Performances, Workshops und Diskussionen geben. Zusätzlich findet abends ein Konzert im Jugend[widerstands]museum in der Galiläakirche statt. Am Samstag den 4.2. gibt es dann noch die große Zombie-Demonstration. Start ist um 15 Uhr am Bersarinplatz.