[B] Funkzellenauslesung bei KFZ-Brandstiftungen

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Uns liegen Dokumente vor, die darauf hinweisen, dass das Berliner Landeskriminalamt im Jahre 2009 in einem weiteren Fall auf eine großflächige Erfassung von Mobilfunkdaten drängte.

 

In der vorliegenden „Beschlussanregung“ regen die Ermittelnden an, von insgesamt dreizehn Funkzellen sämtliche Verbindungsdaten für weitere Ermittlungen zugänglich zu machen, die in einem Zeitraum von 8 Stunden angefallen sind. Zu den betroffenen Mobilfunknutzer_innen zählen u.a. die Kund_innen der Netze e-plus, T-Mobile, Vodafone, O², „sowie ggf. weitere[n] Betreiber[n]“.

 

Die Ermittelnden beziehen sich auf einen Vorfall, bei dem am Abend des 17. Juni 2009 in der Friedrichshainer Bänschstraße ein Fahrzeug der Siemens AG angezündet wurde. An dem PKW entstand ein Sachschaden von rund 4.000€. Menschen waren nicht in Gefahr.

 

Der Radius einer Funkzelle erstreckt sich oft über mehrere Häuserblocks und erfasst die Signaturen sämtlicher eingeschalteter Handys in ihrem Umkreis, die anschließend „zu Abrechnungszwecken“ bis zu sechs Monate von den Mobilfunkbetreibern gespeichert werden.

 

Das Berliner Landeskriminalamt begründet seinen Zugriff auf diese großflächig erfassten Daten damit, dass im Jahre 2007 neun der vierzehn im Zusammenhang mit KFZ-Brandstiftungen vorläufig Festgenommenen ein Mobiltelefon bei sich trugen. Das LKA erhofft sich daraus Anhaltspunkte über "Tatverdächtige“ und „Tatzusammenhänge“, sowie die „Erkennung von Gruppenstrukturen“. Dass derartige Annahmen möglichen Verdachts-Konstruktionen gegen Einzelpersonen und vermeintliche Gruppen Tür und Tor öffnen, liegt nahe, schließlich werden sich im Laufe eines Überwachungszeitraums, der mehrere Stunden betragen kann, innerhalb der fraglichen Funkzellen im Innenstadtbereich unzählige Handys registriert haben.

 

In sogenannten „Szenekiezen“ wie Friedrichshain dürfte es den Ermittelnden nicht an Menschen mangeln, die sich durch ihre Zuschreibung zur „linken Szene“ in den Augen der Ermittlungsbehörden verdächtig machen. So können willkürlich linke Aktivist_innen kriminalisiert und zum Ziel weiterer Ermittlungsmaßnahmen werden.

 

Umso fragwürdiger erscheint die Maßnahme zudem, wenn in Betracht gezogen wird, dass sich in keinem der Fälle, die zur statistischen Begründung der Maßnahme herangezogen wurden, ein anfänglicher Tatverdacht erhärten ließ.

 

 

 

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Anhang:

 

 

 

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wenn ihr schon unbedingt handys bei irgendwelchen aktionen dabei haben müsst, dann nehmt vorher den akku raus!!

 

ausschalten alleine bringt nichts, denn das handy kann auch fremdgesteuert und angeschaltet werden. also akku raus oder gleich zuhause lassen!